Zinssatz. Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Zinssatz. Der Zinssatz beträgt 4 Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Zinssatz. Die Nichtdividendenwerte können ausgestattet sein:
Zinssatz. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt. • Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW für Sie günstigere Produktzinssatz. • Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes. • Für die endfällige Kreditvariante mit bis zu zehnjähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart. Ein Prolongationsangebot der KfW erfolgt nicht. Daher ist mit Abschluss des Kreditvertrages zwischen dem Finanzierungsinstitut und Ihnen Einvernehmen über die Ablösung/Fortführung des Kredits zum Laufzeitende herzustellen (zum Beispiel Regelung zur Anschlussfinanzierung oder Vereinbarung zum Ansparen von Ersatzleistungen für die Tilgung). Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme im Internet unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx.
Zinssatz. Diese Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren [im Fall einer Teiltilgung einfügen: ausstehenden (dh um bereits von der Emittentin bezahlte Teiltilgungsbeträge verringerten)] Nennbetrag jährlich mit den für die jeweilige Zinsperiode maßgeblichen Zinssätzen (jeweils ein "Zinssatz") wie nachstehend angegeben ab dem [Verzinsungsbeginn einfügen] (einschließlich) (der "Verzinsungsbeginn") bis zum Endfälligkeitstag (wie in § 4 (1) definiert) (ausschließlich) verzinst. Die Laufzeit (die "Laufzeit") der Schuldverschreibungen beginnt am Begebungstag (einschließlich) und endet mit dem Ablauf des dem Endfälligkeitstag vorausgehenden Tages (einschließlich). Zinsperiode Zinssatz [ ]% per annum [ ]% per annum
Zinssatz. Die Inhaberschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages vom 19.09.2016 (einschließlich) bis zum 19.09.2023 (ausschließlich) mit jährlich 0,100 % verzinst. Die Zinsen sind nachträglich am 19.09.2017 für die Zeit vom 19.09.2016 bis zum 18.09.2017 und anschließend jeweils nachträglich am 19. September eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein „Zinstermin“). Die erste Zinszahlung erfolgt am 19.09.2017. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis der abgelaufenen Tage einer Zinsperiode dividiert durch die Anzahl der Tage einer Zinsperiode, die mit der Anzahl der Zinstermine pro Jahr multipliziert wird (Actual/Actual gemäß ICMA). Die Verzinsung der Inhaberschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Fälligkeitstag (siehe § 6 Anleihebedingungen) vorausgeht. Sollte die Emittentin die Inhaberschuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht einlösen, fallen auf den ausstehenden Nennbetrag der Inhaberschuldver- schreibungen ab dem Fälligkeitsdatum bis zu dem Tag, der dem Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen vorangeht, Zinsen in Höhe des vereinbarten Festzinssatzes an. Weitergehende An- sprüche der Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen bleiben unbe- rührt. 6. Angaben zum Referenzwert: Die Beschreibung des Referenzwerts entfällt. 7. Fälligkeitstermin: 19.09.2023
Zinssatz. Die Entschädigung ist für das Jahr mit vier Prozent zu verzinsen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Zinssatz. (vergleiche Ziffer 8.6.2 „Zinssatz“ in der Richtlinie BEG WG)
Zinssatz. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Ausstehenden Nennbetrag (wie in Ziffer 3.3. definiert) mit jährlich 5,00 % verzinst.
Zinssatz. Bei Vertragsbeginn wird ein Festzins vereinbart. Die Zinsen werden jährlich per 31.12. und bei Vertragsende (Fälligkeit) gutgeschrieben. Er kann dem Preisaushang entnommen werden; auf Anfrage wird er mitgeteilt. Die Zinsen gelten im Jahr der Gutschrift als zugeflossen.