Datenerfassung und -bearbeitung Musterklauseln

Datenerfassung und -bearbeitung. 1 Mit dem Abschluss von XxxXxx gewährt die versicherte Person dem von ihr gewählten koordinierenden Arzt oder einem von diesem autorisierten Dritten (z.B. Fachärzten) Einsicht in die Behandlungs­ und Rechnungsdaten ihrer medizinischen Versorgung. Dies dient der Sicherstellung der koordinierten medizinischen Versorgung.
Datenerfassung und -bearbeitung. 1 Sanitas stellt sicher, dass der Datenschutz nach den gelten­ den Vorschriften des Schweizerischen Rechts, namentlich des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und insbeson­ dere von Art. 33 ATSG sowie Art. 84 ff. KVG, eingehalten wird.
Datenerfassung und -bearbeitung. 1 Mit dem Abschluss von Medbase MultiAccess gewährt die versicherte Person Medbase oder einem von Medbase autorisierten Dritten (z. B. Fachärzten) Einsicht in die Behandlungs­ und Rechnungsdaten ihrer medizinischen Versorgung. Dies dient der Sicherstellung der koordinierten medizinischen Versorgung.
Datenerfassung und -bearbeitung. 1 Mit dem Abschluss von Compact One gewährt die versicherte Person dem telemedizinischen Zentrum Einsicht in die Behandlungs­ und Rechnungsdaten ihrer medizinischen Versorgung.
Datenerfassung und -bearbeitung. Die durch Hospital Day Comfort versicherten Leistungen setzen zur Sicherstellung einer koordinierten medizinischen Versor­ gung voraus, dass die Leistungserbringer und Sanitas Daten der Versicherten austauschen. Dabei handelt es sich insbeson­ dere um – den Behandlungstermin bei einem anerkannten Spezialisten; – das Datum des ambulanten Eingriffs; – die Indikation für den ambulanten Eingriff; – das Behandlungsergebnis (komplikationsloser Verlauf oder Komplikation). Zu diesem Zweck willigt der Versicherte zur Sicherstellung der durch Hospital Day Comfort versicherten Leistungen neben den in Ziffer 26 der AVB VVG geregelten Datenbearbeitungen ausdrücklich in Folgendes ein: – Weitergabe von Daten durch die Leistungserbringer an Sanitas und die Bearbeitung dieser Daten durch Sanitas sowie – in die Weitergabe von Daten durch Sanitas an die Leistungser­ bringer und die Bearbeitung dieser Daten durch die Leis­ tungserbringer. Die Datenweitergabe erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch an von Sanitas und/oder den Leistungserbringern autorisierte Dritte, welche Sanitas oder die Leistungserbringer zur Sicherstellung der koordinierten medizinischen Versorgung der durch Hospital Day Comfort versicherten Leistungen oder zu anderen Zwecken beauftragen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf kann gegenüber Sanitas oder dem Leistungserbringer erfolgen und zu Einschränkungen oder zum Ausschluss der in Hospital Day Comfort versicherten Leistungen führen. Wird ein versicherter ambulanter Eingriff unvorhergesehen aus medizinischen Gründen stationär, werden die bis zum Zeit­ punkt der Feststellung der Bedürftigkeit des stationären Aufenthaltes erbrachten Leistungen gemäss vorgesehenen Limiten aus diesen Zusatzbedingungen gemäss Ziffer 4.3 An­ und Abreise, Ziffer 4.4 Übernachtung, Ziffer 5.1 Innovative Verfahren, Instrumente und Tools zur Diagnose und Behand­ lung, Ziffer 5.2 Haushaltshilfe und Essenslieferung und Ziffer 5.3 Betreuungsleistungen vergütet. 6027 11.22 de Nach diesem Zeitpunkt besteht für diesen Fall kein Leistungs­ anspruch mehr aus dieser Zusatzversicherung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.