Datenerfassung. 2.1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Daten vollständig - inkl. der Kosten, sofern diese nicht im System hinterlegt sind, - zu erfassen. Zur Abrechnung der Hilfsmittel im Neuverkauf oder im Wiedereinsatz sowie von Reparaturen, Nach- und Zurüstungen, Einlagerungen und Aussonderungen benötigt der Leistungserbringer einen Kostenerfassungsbeleg. Der Kos- tenerfassungsbeleg ist nach entsprechender Datenerfassung im MIP-System auszudrucken. Der Ausdruck muss über den Druckbutton erfolgen, da sonst der Beleg unvollständig erzeugt wird und damit keine Abrechnung möglich ist.
Appears in 2 contracts
Samples: www.aok.de, www.aok.de
Datenerfassung. 2.1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Daten vollständig - inkl. der Kosten, sofern diese nicht im System hinterlegt sind, - zu erfassen. Zur Abrechnung der Hilfsmittel im Neuverkauf oder im Wiedereinsatz Wie- dereinsatz sowie von Reparaturen, Nach- und Zurüstungen, Einlagerungen und Aussonderungen benötigt der Leistungserbringer einen Kostenerfassungsbeleg. Der Kos- tenerfassungsbeleg Kostenerfassungsbeleg ist nach entsprechender Datenerfassung im MIP-System auszudrucken. Der Ausdruck muss über den Druckbutton erfolgen, da sonst der Beleg unvollständig erzeugt wird und damit keine Abrechnung möglich ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.aok.de
Datenerfassung. 2.1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Daten vollständig - inkl. der Kosten, sofern diese nicht im System hinterlegt sind, - zu erfassen. Zur Abrechnung der Hilfsmittel im Neuverkauf oder im Wiedereinsatz sowie von Reparaturen, Nach- und Zurüstungen, Einlagerungen und Aussonderungen Versorgungspauschalen benötigt der Leistungserbringer einen Kostenerfassungsbeleg. Der Kos- tenerfassungsbeleg Kostenerfassungsbeleg ist nach entsprechender entspre- chender Datenerfassung im MIP-System auszudrucken. Der Ausdruck muss über den Druckbutton erfolgen, da sonst der Beleg unvollständig erzeugt wird und damit keine Abrechnung möglich ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.aok.de