Lizenzbeschränkungen Musterklauseln

Lizenzbeschränkungen. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur für Ihre interne Benutzung lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet, ist Ihnen untersagt, (1) die Software zu kopieren (außer für Sicherungszwecke), zu modifizieren, zu verändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerlegen, außer im vom anwendbaren Recht zulässigen Umfang;
Lizenzbeschränkungen. Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, mit dem Programm eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Alle Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Lizenznehmers befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Weitere vertragliche Nutzungsregeln (siehe Ziffer 2.3 bis Ziffer 2.9) sind einzuhalten.
Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich
Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur für Ihre interne Benutzung lizenziert. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers sind Sie mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Fälle nicht berechtigt, (1) jegliche Hinweise oder Beschriftungen zu Patenten, Marken, Urheberrechten oder Handelsgeheimnissen oder andere proprietäre Hinweise oder Beschriftungen von der Software oder der zugehörigen Dokumentation zu entfernen oder (2) die Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- und anderer Tests oder Benchmark-Tests der Software gegenüber Dritten offenzulegen.
Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur für Ihre interne Benutzung lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet und ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im weiter oben stehenden Abschnitt „Drittanbieter-Software/Open Source“ ist es Ihnen nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, Marken, Copyright, Handelsgeheimnis oder sonstige herstellerspezifischen Hinweise oder Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen Dokumentation zu entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (3) die Software zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, zu vermieten, Dritten zur zeitweiligen Nutzung zu überlassen, zu hosten oder zu leasen sowie eine oder mehrere Ihrer Lizenzberechtigungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw. Beurteilung der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen.
Lizenzbeschränkungen. Sofern in diesem EULA nichts anderes ausdrücklich festgelegt ist oder soweit durch Ortsrecht zulässig, stimmen Sie zu: (a) die App oder Dokumente nicht zu vervielfältigen, außer für den Fall, dass eine solche Vervielfältigung mit der normalen Nutzung der App einhergeht, oder wenn dies für den Zweck eines Back-ups oder der Betriebssicherheit notwendig ist; (b) die App oder Dokumente nicht zu vermieten, zu leasen, zu verleihen, zu übersetzen, zusammenzuführen, anzupassen, zu verändern oder Unterlizenzen für die App oder Dokumente zu vergeben; (c) an der App keine Änderungen oder Modifikationen, ganz oder teilweise, vorzunehmen oder zu genehmigen, dass die App oder Teile davon mit anderen Programmen kombiniert wird / werden oder in diese integriert wird / werden; (d) die App nicht ganz oder teilweise zu zerlegen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der ganzen App oder von Teilen davon anzufertigen oder dies jeweils zu versuchen, es sei denn, dass und nur insoweit solche Schritte nicht verboten werden können, weil sie für den Zweck des Erreichens der Interoperabilität der App mit anderen Softwareprogrammen essentiell sind, und vorausgesetzt, dass die von Ihnen bei diesen Schritten erhaltenen Informationen: (i) nur für den Zweck des Erreichens der Interoperabilität der App mit anderen Softwareprogrammen verwendet werden; (ii) nicht unnötigerweise ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten offengelegt oder mitgeteilt werden; und (iii) nicht für die Entwicklung einer Software verwendet werden, die der App im Wesentlichen ähnelt; (e) alle Kopien der App sicher aufzubewahren und genaue und aktuelle Aufzeichnungen über die Anzahl und Standorte aller Kopien der App zu führen; (f) alle vollständigen und partiellen Kopien, die Sie von der App auf irgendeinem Medium anfertigen, mit unserem Urheberrechtsvermerk zu versehen; (g) die App Personen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung nicht ganz oder teilweise (einschließlich des Objekt- und Quellcodes) in irgendeiner Form bereitzustellen oder auf eine andere Weise verfügbar zu machen; und (h) alle Technologiekontroll- oder Exportgesetze und -bestimmungen einzuhalten, die für die Technologie gelten, die von der App oder den Diensten verwendet oder unterstützt wird (Technologie), gemeinsam Lizenzbeschränkungen.
Lizenzbeschränkungen. 16.1. Sie stimmen zu, dass Sie: o ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine Unterlizenzen für unsere Dienste (einschließlich der App und der Übungs- oder Ernährungspläne) vergeben oder diese anderweitig anbieten; o die Dienste (einschließlich unserer App und Website) nicht kopieren, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der normalen Nutzung der Dienste oder ist aus Gründen der Datensicherung oder der Betriebssicherheit erforderlich; o die Dienste (einschließlich der App und der Website) weder als Ganzes noch in Teilen übersetzen, zusammenführen, anpassen, variieren, verändern oder modifizieren; o die Dienste nicht mit anderen Anwendungen kombinieren oder in diese integrieren, es sei denn, dies ist erforderlich, um die Dienste auf Geräten zu nutzen, die nach diesen AGB zulässig sind; o die Dienste weder ganz noch teilweise disassemblieren, dekompilieren, zurückentwickeln oder davon abgeleitete Werke erstellen noch versuchen, dies zu tun; o alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die für die von den Diensten verwendete oder unterstützte Technologie gelten.
Lizenzbeschränkungen. Die Beschränkungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich und gemeinsam zu den in §§ 4 und 5 des Hauptvertrags niedergelegten Beschränkungen.
Lizenzbeschränkungen. Die HM gestattet die folgenden Handlungen nicht und Sie akzeptieren, dass diese Handlungen verboten sind:
Lizenzbeschränkungen. 4.1 Der Lizenznehmer ist in keiner Weise berechtigt, Unterlizenzen der Software an Dritte zu vertreiben, abzutreten, zu vermieten, zu verleasen, oder in anderer Weise zu gewähren oder die Software mit Ihnen durch ein Informationsnetzwerk zu teilen, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt wurde. 4.2 Der Lizenznehmer darf keine Teile der lizenzierten Software ändern, abändern oder erweitern und darf am Datenträger keine Änderungen vornehmen, oder muss, soweit er die Erlaubnis zur Erstellung von Kopien hat, die Inhalte beim Kopieren unverändert belassen. 4.3 Der Lizenznehmer darf keine Teile der lizenzierten Software ganz oder teilweise dekompilieren, deassemblieren oder auf sonstige Weise zurückentwickeln oder versuchen, den Quellcode aus der Software oder darin enthaltenen Algorithmen, Konzepte, Methoden oder Verfahren abzuleiten.