Datenschutzrechte. Aus der Datenschutz-Grundverordnung ergibt sich für die Förderungsnehmerin/den Förderungsnehmer und andere betroffene natürliche Personen unmittelbar eine Vielzahl von Rechten im Zusammenhang mit seinen personenbezogenen Daten. Die Betroffene/Der Betroffene hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Ein Widerspruchsrecht besteht gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Appears in 3 contracts
Samples: Förderungsvertrag, Förderungsvertrag, Förderungsvertrag
Datenschutzrechte. Aus der Datenschutz-Grundverordnung ergibt sich für die Förderungsnehmerin/den Förderungsnehmer und andere betroffene natürliche Personen unmittelbar eine Vielzahl von Rechten im Zusammenhang mit seinen personenbezogenen Daten. Die Betroffene/Der Betroffene hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Ein Daten und ein Widerspruchsrecht besteht jeweils gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Appears in 1 contract
Samples: Förderungsvertrag