Datensicherheit und Geheimhaltung Musterklauseln

Datensicherheit und Geheimhaltung. APG darf die zur Besorgung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten des Partners ausschließlich gemäß den einschlägigen gemeinschafts-, bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Behörden, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und andere Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen. Weiters hat APG das Recht, Informationen welche zur Aufrechterhaltung oder Optimierung der Versorgungssicherheit oder zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich sind, an Dritte (z.B. Behörden, Interessensvertretungen und Institutionen wie z.B. RSCs, ENTSO-E, andere Netzbetreiber, Forschungseinrichtungen, Beratungsunternehmen etc.) weiterzugeben und erforderlichenfalls zu veröffentlichen. Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Netzanschluss bzw. Netznutzung darf APG die Eckdaten von Netzanschlüssen (unter anderem Name des Partners, Technologie der Stromerzeugungsanlage, Leistung, geplanter Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Änderung, Ort des Netzanschusses etc.) gegenüber Dritten nennen bzw. veröffentlichen. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragspartner, sich und ihre MitarbeiterInnen zur Geheimhaltung sämtlicher, im Zuge der Vertragserfüllung, zur Kenntnis gelangter Informationen auch über die Dauer des Vertrages hinaus zu verpflichten und die Sicherheit der Informationen mit einem angemessenen Schutzniveau zu gewährleisten.
Datensicherheit und Geheimhaltung. 7.1 Alle dem Übersetzer überlassenen Texte und Informationen werden streng vertraulich behandelt und außer im Rahmen der gestatteten Weitergabe an Mitarbeiter oder Subunternehmer Dritten nicht zugänglich gemacht. Der Übersetzer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu wahren und diese Verpflichtung auch seinen Hilfskräften und Subunternehmern aufzuerlegen.
Datensicherheit und Geheimhaltung. 16.1. STEUERSOFT ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die notwendig sind, um die Sicherheit der Daten des NUTZERS in der STEUERSOFT-CLOUD zu gewährleisten.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.