Datenweitergabe. Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf diese Daten, die sie zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von der Bank eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und den Datenschutz wahren. Hierzu zählen z. B. Unternehmen in den Kategorien Druckdienstleistungen, Tele- kommunikation, Prüfungseinrichtungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank ist zu- nächst zu beachten, dass die Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezoge- nen Tatsachen und Wertungen verpflichtet ist, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis gemäß Ziffer 2 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"). Infor- mationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankaus- kunft befugt ist und allgemein bei dem Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unter diesen Voraussetzungen können Emp- fänger personenbezogener Daten z. B. sein: – Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung: öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden). – Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtun- gen, an die die Bank zur Durchführung der Geschäftsbeziehung personenbezo- gene Daten übermittelt (je nach Vertrag). – Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die der Bank eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt wurde bzw. für die der Kunde die Bank vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit hat (z. B. Vermittler/Untervermittler sowie deren Vermittlerzentrale oder gegebenenfalls deren IT-Dienstleister oder der von Ihnen beauftragte Vermögensverwalter). – Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lin- denhof 1–3, D-61279 Grävenwiesbach (EURO-PRO), denen die Bank im Rah- men des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erhobene personenbezogene Daten über die Durchführung dieser Geschäftsbeziehung übermittelt. Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Ab- satz 1 lit. f der DSGVO. Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch, um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz so- wie gegebenenfalls weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Adressinformationen von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der EURO- PRO können online unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde über die Webseite der Bank mitteilt, werden vom sendenden Endgerät (PC, Tablet, Smartphone etc.) durch den Kun- den sicher durch SSL-Verschlüsselung über das Internet an die Bank übertragen. Zwar kann niemand einen absoluten Schutz garantieren. Die Bank sichert ihre Webseite und sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Verlust, die Zerstörung, den Zugriff, die Veränderung oder die Verbreitung personenbezogener Daten durch unbefugte Personen ab. sonstige Dritte weitergeben. Diese Dritten wurden von der Bank mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt und, sofern es sich um Auftragsverarbeiter handelt, entspre- chend mit der Datenverarbeitung beauftragt. Die Auftragsverarbeiter werden aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinba- rungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von der Bank eingesetzt. Da- bei kann auch eine Datenweitergabe in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR (z. B. USA) erfolgen. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank sichert diese Garantien, indem sie Standardschutzklauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des Kunden eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags kann bei der Bank angefordert werden. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen von Dienstleistern mit Sitz in der Europäischen Union. In die- sem Zusammenhang werden sämtliche vom Kunden erhobenen Daten gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden anzupassen und Dienst- leistungen für den Kunden zu erbringen. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen von Dienstleistern mit Sitz in den USA. In diesem Zusammen- hang werden sämtliche vom Kunden erhobenen Daten gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden anzupassen und Dienstleistungen für ihn zu erbringen. Da diese Dienstleister internationale Unternehmen mit Hauptsitz in den USA sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten des Kunden in die USA übertragen werden. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließ- lich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank si- chert diese Garantien, indem sie Standardschutzklauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des Kunden eingehalten wird und geeig- nete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Ver- trags kann bei der Bank angefordert werden. Die Bank übermittelt personenbezogene Daten an Fidelity Business Services India Private Limited, Indien, für die Pflege und Wartung von Datenverarbeitungssyste- men, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden, sowie für Serviceleistungen für Depots und Konten des Kunden. Da die Gesetze in Indien keine Schutzmaßnahmen zum Datenschutz beinhalten, die den europäischen Ge- setzen zum Datenschutz gleichwertig sind, wird die Weitergabe der personenbezo- genen Daten an das Unternehmen der Fidelity Business Services India Private Li- mited, Indien, unter den von der Europäischen Kommission gebilligten Standard- Vertragsklauseln durchgeführt. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des Kun- den eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags kann bei der Bank angefordert werden.
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Samples: Depotführung, Discount Agreement
Datenweitergabe. Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf diese Daten, die sie zur Erfüllung Erfül- lung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von der Bank eingesetzte einge- setzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und den Datenschutz wahren. Hierzu zählen z. B. Unternehmen in den Kategorien Druckdienstleistungen, Tele- kommunikationTelekommunikation, Inkasso, Prüfungseinrichtungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank Bank, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass die Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezoge- nen kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet ist, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis gemäß Ziffer 2 der "„Allgemeinen Geschäftsbedingungen"“). Infor- mationen Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankaus- kunft Bankauskunft befugt ist und allgemein bei dem Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOist. Unter diesen Voraussetzungen können Emp- fänger Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: – - Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung: öffentliche Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleis- tungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden). – - Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtun- genEinrichtungen, an die die Bank zur Durchführung der Geschäftsbeziehung personenbezo- gene personenbezogene Daten übermittelt (je nach Vertrag). – - Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die der Bank eine Einwilligung Ein- willigung zur Datenübermittlung erteilt wurde wurde, bzw. für die der Kunde die Bank vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit hat (z. B. Vermittler/Vermittler/ Untervermittler sowie deren Vermittlerzentrale oder gegebenenfalls deren IT-IT- Dienstleister oder der von Ihnen beauftragte Vermögensverwalter). – Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lin- denhof 1–3, D-61279 Grävenwiesbach (EURO-PRO), denen die Bank im Rah- men des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erhobene personenbezogene Daten über die Durchführung dieser Geschäftsbeziehung übermittelt. Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Ab- satz 1 lit. f der DSGVO. Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch, um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz so- wie gegebenenfalls weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Adressinformationen von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der EURO- PRO können online unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde über die Webseite der Bank mitteilt, werden vom sendenden Endgerät (PC, Tablet, Smartphone etc.) durch den Kun- den Kunden sicher durch SSL-Verschlüsselung über das Internet an die Bank übertragen. Zwar kann niemand einen absoluten Schutz garantieren. Die Bank sichert ihre Webseite und sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Verlust, die Zerstörung, den Zugriff, die Veränderung oder die Verbreitung personenbezogener Daten durch unbefugte Personen ab. Die Bank wird die Daten des Kunden in dem nach dieser Datenschutzerklärung offen- gelegten Umfang an verbundene Unternehmen, externe Dienstleister oder sonstige Dritte weitergeben. Diese Dritten wurden von der Bank mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt und, sofern es sich um Auftragsverarbeiter handelt, entspre- chend entsprechend mit der Datenverarbeitung beauftragt. Die Auftragsverarbeiter werden aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinba- rungen Vereinbarungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von der Bank eingesetzt. Da- bei Dabei kann auch eine Datenweitergabe in ein Drittland außerhalb der EU/EU/ des EWR (z. B. bspw. USA) erfolgen. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/ oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank sichert diese Garantien indem sie Standardschutzklauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre der Kunden eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrages kann über den Datenschutzbeauftragten der Bank angefordert werden. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen von Dienstleistern mit Sitz in der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang werden sämtliche vom Kunden erhobene Daten, gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf Sie anzupassen und Dienstleistungen für Sie zu erbringen. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Software- lösungen von Dienstleistern mit Sitz in den USA. In diesem Zusammenhang werden sämtliche vom Kunden erhobene Daten gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden anzupassen und Dienstleistungen für ihn zu erbringen. Da diese Dienstleister internationale Unternehmen mit Hauptsitz in den USA sind, kann nicht ausgeschossen werden, dass die Daten des Kunden in die USA übertragen werden. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank sichert diese Garantien, Garantien indem sie StandardschutzklauselnStandard- schutzklauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des der Kunden eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags Vertrages kann bei der Bank angefordert werden. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen von Dienstleistern mit Sitz in der Europäischen Union. In die- sem Zusammenhang werden sämtliche vom Kunden erhobenen Daten gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf über den Kunden anzupassen und Dienst- leistungen für den Kunden zu erbringen. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen von Dienstleistern mit Sitz in den USA. In diesem Zusammen- hang werden sämtliche vom Kunden erhobenen Daten gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden anzupassen und Dienstleistungen für ihn zu erbringen. Da diese Dienstleister internationale Unternehmen mit Hauptsitz in den USA sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten des Kunden in die USA übertragen werden. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließ- lich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank si- chert diese Garantien, indem sie Standardschutzklauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des Kunden eingehalten wird und geeig- nete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Ver- trags kann bei Datenschutzbeauftragten der Bank angefordert werden. Die Bank übermittelt personenbezogene Daten an Fidelity Business Services India Private Limited, Indien, Indien für die Pflege und Wartung von Datenverarbeitungssyste- menDatenverarbeitungssystemen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden, sowie für Serviceleistungen für Depots und Konten des Kunden. Da die Gesetze in Indien keine Schutzmaßnahmen zum Datenschutz beinhalten, die den europäischen Ge- setzen Gesetzen zum Datenschutz gleichwertig sind, wird die Weitergabe der personenbezo- genen personenbezogenen Daten an das Unternehmen der Fidelity Business Services India Private Li- mitedLimited, Indien, Indien unter den von der Europäischen Kommission gebilligten Standard- Standard-Vertragsklauseln durchgeführt. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des Kun- den der Kunden eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags Vertrages kann bei über den Datenschutzbeauftragten der Bank angefordert werden.
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Datenweitergabe. Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf diese Daten, die sie zur Erfüllung Er- füllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von der Bank eingesetzte ein- gesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhaltenerhal- ten, wenn diese das Bankgeheimnis und den Datenschutz wahren. Hierzu zählen z. B. Unternehmen in den Kategorien Druckdienstleistungen, Tele- kommunikationTelekommunikation, Inkasso, Prüfungseinrichtungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank Bank, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass die Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezoge- nen kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet ist, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis gemäß Ziffer 2 der "„Allgemeinen Geschäftsbedingungen"“). Infor- mationen Informationen dürfen nur weitergegeben weiterge- geben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankaus- kunft Bankauskunft befugt ist und allgemein bei dem Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOist. Unter diesen Voraussetzungen Vorausset- zungen können Emp- fänger Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: – Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung: öffentliche Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, FinanzbehördenFinanzbehör- den, Strafverfolgungsbehörden). – Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtun- genEinrichtungen, an die die Bank zur Durchführung der Geschäftsbeziehung personenbezo- gene personenbezogene Daten übermittelt über- mittelt (je nach VertragVertrag z. B. bei Nutzung des FestgeldPlus Anlageservice, die entspre- chende Anlagebank). – Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die der Bank eine Einwilligung Ein- willigung zur Datenübermittlung erteilt wurde wurde, bzw. für die der Kunde die Bank vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit hat (z. B. Vermittler/Untervermittler Un- tervermittler sowie deren Vermittlerzentrale oder gegebenenfalls deren IT-Dienstleister oder der von Ihnen beauftragte Vermögensverwalter). – Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lin- denhof 1–3, D-61279 Grävenwiesbach (EURO-PRO), denen die Bank im Rah- men des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erhobene personenbezogene Daten über die Durchführung dieser Geschäftsbeziehung übermittelt. Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Ab- satz 1 lit. f der DSGVO. Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch, um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz so- wie gegebenenfalls weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Adressinformationen von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der EURO- PRO können online unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde über die Webseite der Bank mitteilt, werden vom sendenden Endgerät (PC, Tablet, Smartphone etc.) durch den Kun- den sicher durch SSL-Verschlüsselung über das Internet an die Bank übertragen. Zwar kann niemand einen absoluten Schutz garantieren. Die Bank sichert ihre Webseite und sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Verlust, die Zerstörung, den Zugriff, die Veränderung oder die Verbreitung personenbezogener Daten durch unbefugte Personen ab. sonstige Dritte weitergeben. Diese Dritten wurden von der Bank mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt und, sofern es sich um Auftragsverarbeiter handelt, entspre- chend mit der Datenverarbeitung beauftragt. Die Auftragsverarbeiter werden aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinba- rungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von der Bank eingesetzt. Da- bei kann auch eine
3.1 Datenweitergabe in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR (z. B. USA) erfolgen. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank sichert diese Garantien, indem sie Standardschutzklauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des Kunden eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags kann bei der Bank angefordert werden. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen von Dienstleistern mit Sitz in der Europäischen Union. In die- sem Zusammenhang werden sämtliche vom Kunden erhobenen Daten gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden anzupassen und Dienst- leistungen für den Kunden zu erbringen. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen von Dienstleistern mit Sitz in den USA. In diesem Zusammen- hang werden sämtliche vom Kunden erhobenen Daten gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden anzupassen und Dienstleistungen für ihn zu erbringen. Da diese Dienstleister an eine internationale Unternehmen mit Hauptsitz in den USA sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten des Kunden in die USA übertragen werden. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließ- lich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank si- chert diese Garantien, indem sie Standardschutzklauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des Kunden eingehalten wird und geeig- nete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Ver- trags kann bei der Bank angefordert werden. Die Bank übermittelt personenbezogene Daten an Fidelity Business Services India Private Limited, Indien, für die Pflege und Wartung von Datenverarbeitungssyste- men, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden, sowie für Serviceleistungen für Depots und Konten des Kunden. Da die Gesetze in Indien keine Schutzmaßnahmen zum Datenschutz beinhalten, die den europäischen Ge- setzen zum Datenschutz gleichwertig sind, wird die Weitergabe der personenbezo- genen Daten an das Unternehmen der Fidelity Business Services India Private Li- mited, Indien, unter den von der Europäischen Kommission gebilligten Standard- Vertragsklauseln durchgeführt. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des Kun- den eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags kann bei der Bank angefordert werden.Organisation
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Samples: General Terms and Conditions
Datenweitergabe. Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf diese Daten, die sie zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von der Bank eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese das Bankgeheimnis und den Datenschutz wahren. Hierzu zählen z. B. Unternehmen in den Kategorien Druckdienstleistungen, Tele- kommunikation, Prüfungseinrichtungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank Bank, ist zu- nächst zu beachten, dass die Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezoge- nen Tatsachen und Wertungen verpflichtet ist, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis gemäß Ziffer 2 der "„Allgemeinen Geschäftsbedingungen"“). Infor- mationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankaus- kunft befugt ist und allgemein bei dem Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unter diesen Voraussetzungen können Emp- fänger personenbezogener Daten z. B. sein: – Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung: öffentliche Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden). – Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtun- gen, an die die Bank zur Durchführung der Geschäftsbeziehung personenbezo- gene Daten übermittelt (je nach Vertrag). – Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die der Bank eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt wurde wurde, bzw. für die der Kunde die Bank vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit hat (z. B. Vermittler/Untervermittler sowie deren Vermittlerzentrale oder gegebenenfalls deren IT-Dienstleister oder der von Ihnen beauftragte Vermögensverwalter). – Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lin- denhof 1–31-3, D-61279 Grävenwiesbach (EURO-PRO), denen die Bank im Rah- men des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erhobene personenbezogene Daten über die Durchführung dieser Geschäftsbeziehung übermittelt. Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Ab- satz 1 lit. f der DSGVO. Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH verarbeiten verarbeitet die erhaltenen Daten und verwenden verwendet sie auch, um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz so- wie gegebenenfalls ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessen- heitsbeschluss Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Adressinformationen von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der EURO- EURO-PRO können online unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde über die Webseite der Bank mitteilt, werden vom sendenden Endgerät (PC, Tablet, Smartphone etc.) durch den Kun- den sicher durch SSL-Verschlüsselung über das Internet an die Bank übertragen. Zwar kann niemand einen absoluten Schutz garantieren. Die Bank sichert ihre Webseite und sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Verlust, die Zerstörung, den Zugriff, die Veränderung oder die Verbreitung personenbezogener Daten durch unbefugte Personen ab. sonstige Dritte weitergeben. Diese Dritten wurden von der Bank mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt und, sofern es sich um Auftragsverarbeiter handelt, entspre- chend mit der Datenverarbeitung beauftragt. Die Auftragsverarbeiter werden aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinba- rungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von der Bank eingesetzt. Da- bei kann auch eine Datenweitergabe in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR (z. B. bspw. USA) erfolgen. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank sichert diese Garantien, Garantien indem sie Standardschutzklauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des der Kunden eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags Vertrages kann bei über den Datenschutzbeauftragten der Bank angefordert werden. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen von Dienstleistern mit Sitz in der Europäischen Union. In die- sem Zusammenhang werden sämtliche vom Kunden erhobenen Daten erhobene Daten, gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden Sie anzupassen und Dienst- leistungen Dienstleistungen für den Kunden Sie zu erbringen. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen von Dienstleistern mit Sitz in den USA. In diesem Zusammen- hang werden von sämtliche vom Kunden erhobenen Daten erhobene Daten, gespeichert und genutztge- nutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden anzupassen und Dienstleistungen Dienstleistun- gen für ihn zu erbringen. Da diese Dienstleister internationale Unternehmen mit Hauptsitz in den USA sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten des Kunden in die USA übertragen werden. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließ- lich er- folgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVODS- GVO). Die Bank si- chert sichert diese Garantien, Garantien indem sie Standardschutzklauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt geneh- migt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des der Kunden eingehalten wird und geeig- nete geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werdenwer- den. Eine Kopie dieses Ver- trags Vertrages kann bei über den Datenschutzbeauftragten der Bank angefordert werden. Die Bank übermittelt personenbezogene Daten an Fidelity Business Services India Private Limited, Indien, Indien für die Pflege und Wartung von Datenverarbeitungssyste- men, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden, werden sowie für Serviceleistungen für Depots und Konten des der Kunden. Da die Gesetze in Indien keine Schutzmaßnahmen zum Datenschutz beinhalten, die den europäischen Ge- setzen zum Datenschutz gleichwertig sind, wird die Weitergabe der personenbezo- genen Daten an das Unternehmen der Fidelity Business Services India Private Li- mited, Indien, Indien unter den von der Europäischen Kommission gebilligten Standard- Vertragsklauseln durchgeführt. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des der Kun- den eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags Vertrages kann bei der Bank angefordert werden.
Appears in 1 contract
Datenweitergabe. Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf diese Daten, die sie zur Erfüllung Er- füllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von der Bank eingesetzte ein- gesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhaltenerhal- ten, wenn diese das Bankgeheimnis und den Datenschutz wahren. Hierzu zählen z. B. Unternehmen in den Kategorien Druckdienstleistungen, Tele- kommunikationTelekommunikation, Inkasso, Prüfungseinrichtungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank Bank, ist zu- nächst zunächst zu beachten, dass die Bank zur Verschwiegenheit über alle kundenbezoge- nen kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet ist, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis gemäß Ziffer 2 der "„Allgemeinen Geschäftsbedingungen"“). Infor- mationen Informationen dürfen nur weitergegeben weiterge- geben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankaus- kunft Bankauskunft befugt ist und allgemein bei dem Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOist. Unter diesen Voraussetzungen Vorausset- zungen können Emp- fänger Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: – Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung: öffentliche Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleis- tungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, FinanzbehördenFi- nanzbehörden, Finanzmarktaufsicht (FMA), Strafverfolgungsbehörden). – Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtun- genEinrichtungen, an die die Bank zur Durchführung der Geschäftsbeziehung personenbezo- gene personenbezogene Daten übermittelt (je nach Vertrag). – Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die der Bank eine Einwilligung Ein- willigung zur Datenübermittlung erteilt wurde wurde, bzw. für die der Kunde die Bank vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit hat (z. B. Vermittler/Untervermittler Un- tervermittler sowie deren Vermittlerzentrale oder gegebenenfalls deren IT-Dienstleister oder der von Ihnen beauftragte Vermögensverwalter). – Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lin- denhof 1–3, D-61279 Grävenwiesbach (EURO-PRO), denen die Bank im Rah- men des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erhobene personenbezogene Daten über die Durchführung dieser Geschäftsbeziehung übermittelt. Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Ab- satz 1 lit. f der DSGVO. Auskunfteien wie die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch, um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz so- wie gegebenenfalls weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Adressinformationen von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der EURO- PRO können online unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde über die Webseite der Bank mitteilt, werden wer- den vom sendenden Endgerät (PC, Tablet, Smartphone etc.) durch den Kun- den Kunden sicher durch SSL-Verschlüsselung über das Internet an die Bank übertragen. Zwar kann niemand nie- mand einen absoluten Schutz garantieren. Die Bank sichert ihre Webseite und sonstigen sonsti- gen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Verlust, die Zerstörung, den Zugriff, die Veränderung oder die Verbreitung personenbezogener personenbe- zogener Daten durch unbefugte Personen ab. Die Bank wird die Daten des Kunden in dem nach dieser Datenschutzerklärung offenge- legten Umfang an verbundene Unternehmen, externe Dienstleister oder sonstige Dritte weitergeben. Diese Dritten wurden von der Bank mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt und, sofern es sich um Auftragsverarbeiter handelt, entspre- chend entsprechend mit der Datenverarbeitung Datenverar- beitung beauftragt. Die Auftragsverarbeiter werden aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinba- rungen Vereinbarungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von der Bank eingesetzt. Da- bei Dabei kann auch eine Datenweitergabe in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR (z. B. bspw. USA) erfolgen. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses Angemes- senheitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank sichert diese Garantien, Garantien indem sie StandardschutzklauselnStandardschutz- klauseln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des der Kunden eingehalten ein- gehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags Vertrages kann bei über den Datenschutzbeauftragten der Bank angefordert werden. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen Software- lösungen von Dienstleistern mit Sitz in der Europäischen Union. In die- sem Zusammenhang diesem Zusammen- hang werden sämtliche vom Kunden erhobenen Daten erhobene Daten, gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden Sie anzupassen und Dienst- leistungen Dienstleistungen für den Kunden Sie zu erbringen. Zur Optimierung von Kundenservice- und Marketingaktivitäten nutzt die Bank Softwarelösungen Software- lösungen von Dienstleistern mit Sitz in den USA. In diesem Zusammen- hang Zusammenhang werden von sämtliche vom Kunden erhobenen Daten erhobene Daten, gespeichert und genutzt, um das Angebot der Bank auf den Kunden anzupassen und Dienstleistungen für ihn zu erbringen. Da diese Dienstleister internationale Unternehmen mit Hauptsitz in den USA sind, kann nicht ausgeschlossen aus- geschlossen werden, dass die Daten des Kunden in die USA übertragen werden. Eine solche Datenübermittlung erfolgt ausschließ- lich ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses Angemessen- heitsbeschlusses (Art. 45 EU-DSGVO) und/oder vorbehaltlich geeigneter Garantien (Art. 46 EU-DSGVO). Die Bank si- chert sichert diese Garantien, Garantien indem sie StandardschutzklauselnStandardschutzklau- seln, die von der Kommission gemäß Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 DSGVO genehmigt geneh- migt wurden, verwendet. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des der Kunden eingehalten eingehal- ten wird und geeig- nete geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Ver- trags Vertrages kann bei über den Datenschutzbeauftragten der Bank angefordert werden. Die Bank übermittelt personenbezogene Daten an Fidelity Business Services India Private Limited, Indien, Indien für die Pflege und Wartung von Datenverarbeitungssyste- menDatenverarbeitungssystemen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden, sowie für Serviceleistungen für Depots und Konten des Kunden. Da die Gesetze in Indien keine Schutzmaßnahmen zum Datenschutz beinhalten, die den europäischen Ge- setzen Gesetzen zum Datenschutz gleichwertig sind, wird die Weitergabe der personenbezo- genen Daten an das Unternehmen der Fidelity Business Services India Private Li- mitedLimited, Indien, Indien unter den von der Europäischen Kommission gebilligten Standard- Vertragsklauseln Standard-Vertragsklau- seln durchgeführt. Dies stellt sicher, dass die Privatsphäre des Kun- den der Kunden eingehalten wird und geeignete technische Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine Kopie dieses Vertrags Vertrages kann bei über den Datenschutzbeauftragten der Bank angefordert werden.
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