Dauer des Nutzungsvertrages Musterklauseln
Dauer des Nutzungsvertrages. 3.1 Soweit im Nutzungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, beginnt und endet das Nutzungsverhältnis jeweils mit Beginn bzw. Ablauf der Winterlagersaison. Maßgeblich für Beginn und Ende der Saison sind die jeweiligen Termine für das Auf- und Abslippen. Der maximale Zeitraum für das Winterlager ist die Zeit vom 01.10. bis 30.04. des Folgejahres; er beginnt mit der Einlagerung und endet mit der Auslagerung.
3.2 Beide Parteien können den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Sporthafen Kiel GmbH hat ein Recht zur fristlosen Kündigung, insbesondere dann, wenn - das Nutzungsentgelt nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht bezahlt wurde; - der Nutzer wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Betriebsanweisung über den Einsatz von Lagerböcken der Sporthafen Kiel GmbH in seiner jeweils gültigen Fassung oder seine sonstigen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag verstoßen hat; - eine fortdauernde Gefährdung anderer Nutzer oder Mitarbeiter der Sporthafen Kiel GmbH besteht.
Dauer des Nutzungsvertrages. 3.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beginnt das Nutzungsverhältnis für:
a) die Sommersaison am 01.04. eines jeden Jahres und endet am 31.10. des gleichen Jahres
b) die Wintersaison am 01.11. des betreffenden Jahres und endet am 31.03. des Folgejahres
c) den Ganzjahresvertrag am 01.04. des betreffenden Jahres und endet am 31.03. des Folgejahres.
3.2. Der Vertrag hat eine Laufzeit der jeweils in 3.1 ausgewählten Saison und verlängert sich jeweils um die gleiche Laufzeit, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Kündigungsschreiben muss
a) bis zum 31.07. d.J – für den Sommersaisonvertrag des nächsten Jahres,
b) bis zum 31.10. d.J. – für den Wintersaisonvertrag des nächsten Jahres
c) bis zum 31.12. d.J. – für den Ganzjahresvertrag des nächsten Jahres vorgelegt werden.
3.3. Eine Nutzung der Fläche über die Dauer des Nutzungsvertrages hinaus bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH. Bei einer Gestattung ist diese berechtigt, zusätzliche Entgelte nach der jeweils gültigen Preisliste der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH zu erheben. Sofern der Liegeplatz bei Beendigung des Nutzungszeitraumes oder im Falle der außerordentlichen Kündigung nicht fristgerecht geräumt wird, kann die ZTS Grundstücksverwaltung GmbH im Wege der Ersatzvornahme ein Verholen des Sportbootes anordnen und veranlassen. Entstehende Kosten werden der Verursacherin/dem Verursacher angelastet.
3.4. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt seitens der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH insbesondere vor, wenn:
a) das Nutzungsentgelt nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht, bzw. nicht vollständig bezahlt wurde;
b) der Nutzer wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung oder seine sonstigen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag verstoßen hat;
c) eine fortdauernde Gefährdung anderer Nutzer oder Mitarbeiter der ZTS Grundstücksverwaltung GmbH besteht.
Dauer des Nutzungsvertrages. Die Grundlaufzeit des Nutzungsvertrages beträgt 24 Monate, wenn die Nutzung zum Monatsanfang beginnt. Beginnt die Nutzung während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit 24 Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats. Danach verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Eine Kündigung bedarf der Textform. Etwaige dem Nutzer von der APTITUhDE GmbH gewährte Freimonate verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Jeder Nutzer kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Anmelde- bestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats den Nutzungsvertrag kündigen, wenn innerhalb eines Umkreises von 30 km (Fahrtstrecke) zum neuen Wohnort des Nutzers das Studio INJOY Remscheid liegt. Die Parteien können die Nutzung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z.B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) die APTITUhDE GmbH zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages. Die APTITUhDE GmbH ist ferner zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt, wenn der Nutzer mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt die APTITUhDE GmbH aus wichtigem Grund, kann sie den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Nutzerbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, der Nutzer hat die Kündigung durch die APTITUhDE GmbH aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder er weist nach, dass der APTITUhDE GmbH überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Dauer des Nutzungsvertrages. 3.1 Soweit im Nutzungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, beginnt und endet das Nutzungsverhältnis jeweils mit Beginn bzw. Ablauf der Winterlagersaison. Maßgeblich für Beginn und Ende der Saison sind die jeweiligen Termine für das Auf- und Abslippen. Der maximale Zeitraum für das Winterlager ist die Zeit vom 01.10. bis 30.04. des Folgejahres; er beginnt mit der Einlagerung und endet mit der Auslagerung.
3.2 Beide Parteien können den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Sporthafen Kiel GmbH hat ein Recht zur fristlosen Kündigung, insbesondere dann, wenn - das Nutzungsentgelt nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht bezahlt wurde; - der Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung oder sonstige Pflichten aus dem Nutzungsvertrag verstoßen hat; - eine fortdauernde Gefährdung anderer Nutzer oder Mitarbeiter der Sporthafen Kiel GmbH besteht.
Dauer des Nutzungsvertrages. Das Nutzungsverhältnis beginnt mit Beginn der Winterlagersaison bzw. endet mit deren Ablauf. Maßgeblich für Beginn und Ende der Saison sind die jeweiligen Termine für das Auf- und Abkranen. Der maximale Zeitraum für das Winterlager ist die Zeit vom 01.10. bis 30.04. des Folgejahres. Die Termine zum Ein- und Auslagern der Boote werden durch die Kamlade YACHT- und BOOTSSERVICE GmbH festgelegt. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Fläche in geräumten Zustand zurückzugeben. Vom Nutzer verursachte Schäden sind auf dessen Kosten zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für Bodenverunreinigungen. Die Kamlade YACHT- und BOOTSSERVICE GmbH ist berechtigt, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn
a. das Nutzungsentgeld nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht bezahlt wurde,
b. der Nutzer wiederholt gegen die Haus- und Hallenordnung oder sonstigen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag trotz zweimaliger Abmahnung verstoßen hat.
Dauer des Nutzungsvertrages. 3.1. Soweit im Nutzungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, beginnt das Nutzungsverhältnis mit Beginn der Sommersaison am 15.03. und endet am 14.11. jeden Jahres.
3.2. Beide Vertragsparteien sind berechtigt den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Sporthafen Kiel GmbH hat ein Recht zur fristlosen Kündigung, insbesondere dann, wenn • das Nutzungsentgelt nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht bezahlt wurde; • der Nutzer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sporthafen Kiel GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung oder seine sonstigen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag verstoßen hat; • eine fortdauernde Gefährdung anderer Nutzer oder Mitarbeiter der Sporthafen Kiel GmbH besteht.
3.3. Für Flächen, die vom Nutzer nicht bis zum 14.11. geräumt wurden, verlängert sich der Nutzungsvertrag automatisch bis auf Widerruf durch die Sporthafen Kiel GmbH, um die darauffolgende Wintersaison, beginnend am 15.11. eines jeden Jahres. Es wird zusätzlich zum Winterlagerentgelt ein Bearbeitungszuschlag gemäß Preisliste erhoben, wenn kein Winterlagerantrag gestellt wurde.
