Dauer und Kündigung des Vertrages Musterklauseln

Dauer und Kündigung des Vertrages. In der Regel gilt für den Vertrag eine beim Angebot festgelegte Mindestvertragsdauer, andernfalls ist der Vertrag unbefristet. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen gekündigt werden, erstmals aber auf das Ende der Mindestvertragsdauer. Ohne Kündigung läuft der Vertrag unbefristet weiter. Bei Änderungen während der Mindestvertragsdauer und bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden oder Swisscom gelten die Regelungen in den AGB zur Mindestbezugsdauer (Ziffer 13). Der Kunde kann den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen > wenn er permanent (mindestens aber ununterbrochen während 7 Tagen) keinerlei Netzempfang mehr an seiner Wohnadresse hat, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. > wenn er nach einem Umzug permanent (mindestens aber ununterbrochen während 7 Tagen) keinerlei Netzempfang an seiner neuen, sich im besiedelten Gebiet befindlichen Wohnadresse hat, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. > bei Wegzug ins Ausland, sofern der Kunde ein entsprechendes amtliches Dokument vorweist und in den letzten 6 Monaten nicht von einer Verbilligung (z.B. verbilligtes Gerät) profitiert hat. Wird ein Anschluss bei Todesfall des Kunden nicht durch einen Erben oder eine Drittperson weiter benutzt, kann der Vertrag mit Wirkung auf den Todestag ohne finanzielle Folgen aufgelöst werden.
Dauer und Kündigung des Vertrages. Der Vertrag tritt am …. in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von der Pflegeschule sowie dem Xxxxxx der praktischen Ausbil- dung mit einer Frist von … ordentlich gekündigt werden. Begonnene Ausbildungen werden bis zum Bestehen der Abschlussprüfung oder bis zum Ausscheiden des Auszubildenden fortgeführt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch die Pflegeschule sowie jeden Xxxxxx der praktischen Ausbildung bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. § 8
Dauer und Kündigung des Vertrages. Dieser Vertrag tritt am ……202. in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Kooperationspartner mit einer Frist von … ordentlich gekündigt werden. Begonnene berufspraktische Einsätze bei der Praxispartnerin werden bis zum Abschluss des geplanten Einsatzzeitraumes fortgeführt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch jede Vertragspartei bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Dauer und Kündigung des Vertrages. Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft und endet spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich um ein Jahr.
Dauer und Kündigung des Vertrages. 16. Der Vertrag ist unbefristet. Erfolgt bis zum 30. September des jeweiligen Jahres keine Kündigung oder Abänderung, verlängert sich der Vertrag automatisch für ein weiteres Jahr. Vaduz, den xx.xx.2021 Der Athlet Triathlon Verband des Fürstentums Liechtenstein TriFL ATHLETENWEG TRIATHLON (2021) Starter 1 Starter 2 Talent 1 Talent 2 Elite 1 Elite 2 Olympic Merkmal Die spezifischen Bewegungsformen werden beherrscht. Die grundlegenden Techniken werden verbessert. Training der drei Triathlondisziplinen, Vorbereitung und Teilnahme an Wettkämpfen Commitment zum Triathlon, Teilnahme an Kadertests und regionalen und internationalen Wettkämpfen Commitment zum Leistungssport, Erhöhung des Trainingsaufwands, Orientierung am internationalen Leistungsniveau Etablierung auf internationalem Niveau Erreichen von Podestplätzen bei internationalen Meisterschaften, Top 50-100 der Triathlon Weltrangliste, Olympische Qualifikation ist realistisch; Multisports Top 20 der Welt; Gehört zu den Top 50 der Welt, erreicht die Qualifikation zu den Olympischen Spielen, Wiederholte Teilnahme an Olympischen Spielen Alter 5-10 Jahre 11-13 Jahre 14-18 Jahre 16-20 Jahre 18-22 23+ 23+ Schulstufe Kindergarten, Primarschule Primarschule, Sekundarschule, Sportschule Sekundarschule, Sportschule, Gymnasium Sportschule, Gymnasium, Lehre, Universität, Beruf Sportschule, Gymnasium, Lehre, Universität, Beruf Sportschule, Gymnasium, Lehre, Universität, Beruf Teilzeitberuf, Profisportler Wettkämpfe National/ Regional Kids Races Schülerrennen Cupwertungen, Nachwuchswett- kämpfe, Landesmeisterschaft Cupwertungen, Nachwuchswett- kämpfe, Landesmeisterschaft Cupwertungen, Nachwuchswett- kämpfe, Landesmeisterschaft Cupwertungen, Nachwuchswett- kämpfe, Landesmeisterschaft Cupwertungen, Nachwuchswett- kämpfe, Landesmeisterschaft TriFL-Kader x Schülerkader Jugend- u. Juniorenkader Jugend- u. Juniorenkader Elite B Elite A Elite A/Olympic Team Selektions- Kriterien x PISTE PISTE Reglement Reglement ITU Rangliste ITU, IOC, Olympic Qualification Wettkämpfe International x x ETU Youth Cup ETU/ITU Junior Races ETU Cup, ITU World Cup, World Series ETU Cup, ITU World Cup, World Series ETU Cup, ITU World Cup, World Series, European Games, Olympic Games, Unterstützung Verband / Verein Kids Training Kids Training Jugend/Junioren Training National Trainer National Trainer National Trainer National Trainer Trainer Jugend & Sport Jugend & Sport Jugend & Sport, National Trainer Jugend & Sport, National Trainer National Train...
Dauer und Kündigung des Vertrages a. Der Vertrag endet ohne Ausspruch einer ausdrücklichen Kündigung zu Beginn des zweiten Semesters der Regelstudienzeit des Bewerbers, andernfalls nach zwei Jahren. b. Das beidseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen Kündigung des Vertrags bleibt dabei unberührt. c. Bei einer außerordentlichen Kündigung, die die Agentur nicht zu vertreten hat, richtet sich die Vergütungspflicht des Bewerbers nach der Regelung in Ziff. 6.c. Im Übrigen gilt § 628 BGB. x. Xxxxxxxxxxx unterliegen der Textform. Das Verbraucher- Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Dauer und Kündigung des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

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  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesonde- re vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wie- derholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt,

  • Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Dauer und Ende des Vertrages 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Übertragung des Vertrages Die Vertragspartner sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der andere Vertragspartner vom übertragenden Vertragspartner in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes oder in Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG, bleiben von dieser Ziffer unberührt.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.