Lizenzierung Musterklauseln

Lizenzierung. Die Software wird auf folgender Basis lizenziert:
Lizenzierung. Das AMTANGEE SDK ist während der Vertragslaufzeit an den Entwickler zu den Bedingungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das AMTANGEE SDK lizenziert.
Lizenzierung. 2.6.1 Die Lizenz berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung der Software im Umfang der gewählten Lizenz/ en. Eine Leistungsbeschreibung der Softwarelizenzen ist unter xxxxx://xxxx.xxxxxx.xx abrufbar. Jede Lizenz muss eine natürlichen Person zugeordnet sein, die das Kassen- system verwendet.
Lizenzierung. ApplyZ gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbare Nutzungs- und Zugriffslizenz für die freigegebenen Bereiche des ApplyZ Angebotes, die während der Laufzeit des Ver- trags ausschließlich zur Erfüllung der Verarbeitung der Daten gemäß vereinbarten Vertragsumfang ge- währt wird. Die durch diese Bedingungen gewährte Lizenz beschränkt sich ausschließlich auf den Remo- tezugriff auf die ApplyZ Angebote über das Internet und enthält nicht die Übertragung oder Weitergabe von Software oder Quellcode an den Kunden.
Lizenzierung. 5.1 Für die Lizenzierung gelten insbesondere die Besonderen Geschäftsbedingungen für Lizenz- verträge der medatixx, vgl. Ziff. 1.1 dieser Beson- deren Geschäftsbedingungen, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Diese gelten insbesondere auch, soweit entspre- chend anwendbar, für sämtliche vertragsgegen- ständlichen ASP- oder SaaS-Leistungen der medatixx sowie sämtliche mit diesen im Zusam- menhang stehenden Inhalten wie Internetseiten, Services, Newsletter, Software und Dokumenta- tionen, Technologien unabhängig von einer Ein- tragung gewerblicher Schutzrechte bzw. geisti- ger Eigentumsrechte oder ähnlichem. 5.2 Ausdrücklich untersagt ist dem Auftragnehmer, – andere als die eigenen Daten mit den Leis- tungen zu verarbeiten, – als Konkurrent von medatixx die Leistungen in Anspruch zu nehmen, – die Leistungen in Anspruch zu nehmen zur Produktentwicklung ähnlicher Ideen, Merk- male, Funktionen oder grafischen Darstel- lungen der Leistungen, – die Leistungen zu verwenden, um Schulun- gen für Dritte anzubieten; ausgenommen sind Schulungen für Mitarbeiter, für die eine Lizenz erworben wurde. 5.3 Für jeden Fall der vertragswidrigen Nutzung der Leistung durch Dritte, die der Auftragnehmer schuldhaft verursacht hat, hat dieser Schadens- ersatz zu leisten in der Höhe, der in diesem Falle der medatixx entgangenen Vergütung. Der Auf- tragnehmer ist verpflichtet, medatixx auf entspre- chende Anfrage unverzüglich sämtliche Informa- tionen, Angaben über den Dritten und die ver- tragswidrige Nutzung zur Geltendmachung mög- licher Ansprüche zu erteilen. 5.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, gegebenen- falls in den Ergebnissen der Leistung ange- brachte oder enthaltene Hinweise auf Eigen- tumsrechte (einschließlich Urheberrechts- und Markenrechtshinweise) nicht zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.
Lizenzierung. 9.1 Gegen Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr erteilt die Lizenzgeberin dem Lizenznehmer eine beschränkte, befristete, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz zum Installieren und bestimmungsgemässen Nutzen der Software. 9.2 Die Lizenzgeberin unterscheidet die folgenden Lizenzierungsmöglichkeiten: - Demoversion (Einzelplatz-Lizenz) - Einzelplatz Lizenz - 1 Server-Lizenz mit 3 Floating-Lizenzen - 1 Server-Lizenz mit 3 Floating-Lizenzen inkl. Wartungsvertrag - Unbeschränkte Anzahl Floating-Lizenzen - Named-User-Lizenzen
Lizenzierung. Im Rahmen des Leistungsangebotes stellt C&P eine Auswahl an Betriebssystemen und Lizenzen zur Verfügung, die i.d.R. durch C&P vorinstalliert werden. Bei der Verwendung von Citrix und Microsoft Produkten dürfen in der Umgebung von C&P ausschließlich die von C&P überlassenen Provider/Mietlizenzen eingesetzt werden. Gleiches gilt auch für alle Folgelizenzen für Microsoft Produkte, auch über das Betriebssystem hinaus (z. B. MS SQL, Exchange, etc.). Es darf also keine Vermischung von unterschiedlichen Lizenzmodellen von Microsoft Produkten geben. Jeder Microsoft Lizenznehmer ist für die korrekte Lizenzierung verantwortlich und muss sich an die jeweiligen Lizenzbestimmungen halten. Der Kunde/Partner ist für die nachhaltige und korrekte Angabe der Lizenzen (insbesondere der User-Zahlen) selbst verantwortlich. Das Reporting und die Abrechnung der von C&P überlassenen Lizenzen erfolgt über C&P. Für alle eingesetzten Softwareprodukte gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Hersteller. Sofern Hersteller verpflichtende Reportingvorgaben machen, ist der Kunde/Partner verpflichtet, in erforderlichem Umfang und auf eigene Kosten an dem Reporting mitzuwirken.
Lizenzierung. Die Lizenzierung erfolgt durch Annahme dieser Bedingungen und die vollständige Zahlung des in Rechnung gestellten Lizenzhonorars. Vor der vollständigen Zahlung des Honorars gelten die Nutzungsrechte nur als übertragen, wenn OKAPIA eine Genehmigung zur Nutzung vorab ausdrücklich und schriftlich erteilt hat.
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Lizenzierung. Der Kunde erhält für jede Lizenz einen Hardware-Dongle mit Lizenzdatei an welche sowohl bestimmte Miet- als auch Kauflizenzen eindeutig gebunden sind, und ist zur Nutzung des jeweiligen Systems für die Dauer des im entsprechenden projektbezogenen Vertrag angeführten Zeitraums berechtigt. Jegliche darüber hinausgehende Bearbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat nicht das Recht die Systeme mit einem anderen als vom Lieferanten per Lizenzdatei freigeschalteten Dongle zu betreiben, noch diese über den vereinbarten Zeitraum hinaus zu betreiben. Die Lizenzen werden ausschließlich an einen Hardware-Dongle per Lizenzdatei gebunden vertrieben. Die Ausführung der vom Kunden beim Lieferanten erstandenen Software ist im technischen und rechtlichen Sinne nur mit einem Dongle und einer dazugehörigen vom Lieferanten bereitgestellten Lizenzdatei möglich. Es bestehen zwei Möglichkeiten der Bindung einer Lizenz an einen Dongle: 1.Der Lieferant stellt dem Kunden einen Dongle sowie eine Lizenzdatei zu. Die Lizenzdatei ermöglicht die Nutzung der Software für die Dauer der jeweiligen Miet- bzw. Kauflizenz. 2.Der Lieferant stellt dem Kunden einen Dongle zu, und richtet dem Kunden einen per Passwort geschützten Zugang zum online Dongle Manager ein. In dieser Web Applikation kann der Kunde zu jeder erstandenen Lizenz eine Lizenzdatei erstellen, welche zeitlich begrenzt die Nutzung der Software mittels eines bestimmten Dongles ermöglicht. Die zeitliche Begrenzung kann mit der Lizenzdauer der jeweiligen Miet- bzw. Kauflizenz übereinstimmen, oder davor enden. Im zweiten Falle hat der Kunde nach Ablauf der Lizenzdatei die Möglichkeit, eine weitere Lizenzdatei zur gegebenen Lizenz zu erstellen, stets unter Einhaltung der Lizenzdauer der jeweiligen Miet- bzw. Kauflizenz. Der Kunde ist hierbei nicht berechtigt, zu einer Miet- bzw. Kauflizenz mehrere Lizenzdateien zu erstellen, welche die gleichzeitige Nutzung der Software mittels mehr als einem Dongle ermöglichen würden. Für eine abschließende Beschreibung der Funktionalität der Dongle Manager Online Applikation siehe auch xxxx://xxxxxxxxx.xxxx0x.xx/ DongleManager_Benutzerhandbuch.pdf Durch Beschädigung unbrauchbare Dongle sind an den Lieferanten zu retournieren. Für retournierte Xxxxxx erhält der Kunde gegen Kostenersatz für die Hardware neue Dongle und die zugehörenden neuen Lizenzdateien. Damit wird dem Kunden nicht das Recht eingeräumt die bisher verwendeten Dongle und Lizenzdateien weiter zu verw...