Dividendenrisiko Musterklauseln

Dividendenrisiko. Der Anspruch des Anlegers auf Dividendenzahlung besteht nur gegenüber Bitpanda und nicht gegenüber den Unternehmen, über die der Anleger via dem A-Token Produkt partizipiert, wobei sich die Ausschüttung jedoch verzögern kann, da Bitpanda nicht selbst die Dividende ausschüttet, sondern diese vorher über die Depotbank erhält. Aufgrund von technischen Störungen oder im Fall, dass Bitpanda die Dividende von ihrer Depotbank nicht erhält, kann es zu Verzögerungen oder zu Entfall der Dividendenauszahlung an die jeweiligen Anleger von Bitpanda kommen. Zusätzlich bestehen operative Risiken, etwa dass fehlerhaft zu wenig Dividende ausgezahlt wird. Sollte Bitpanda ausfallen, werden auch bestehende Dividendenforderungen nur im Rahmen des allgemeinen Insolvenzprozesses aufgegriffen. Dividendenforderungen oder sonstige geldwerte Ansprüche, die aus dem Halten von A- Token resultieren, sind zudem nicht zusätzlich besichert. Ein Anspruch gegenüber Dritten, insb. den ausschüttenden Unternehmen, besteht nicht. Der Anleger kann somit nicht darauf vertrauen, sofort über die Dividende verfügen zu können und in besonderen Fällen kann der Anleger um seinen Anspruch entsprechend umfallen. Die Auszahlung der Dividende an den Anleger erfolgt anhand von F- Token. Es ist möglich, dass die Dividende an Bitpanda in einer Fremdwährung ausgezahlt wird. In diesem Fall wird dem Anleger seine anteilige Dividende in entsprechenden Fremdwährungs-F-Token ausgezahlt. Der Anleger hat kein Wahlrecht auf Auszahlung in seiner Heimatwährung und es besteht für ihn somit das Risiko, dass Wechselkurse den Ertrag der Dividendenausschüttung mindern, was die Rendite für den Anleger erheblich mindern kann. Um ab dem Cum-Tag ein Anrecht auf Erhalt und Zuteilung einer entsprechenden Dividende bzw. Ausschüttung zu haben, muss der Anleger die A-Token vor dem Cum-Tag erworben haben und nicht vor Ende des zum Erhalt der Dividendenzahlung maßgeblichen Tages (der "Nachweisstichtag") zurückgegeben haben und somit zum Cum-Tag sowie zum Nachweisstichtag den A-Token halten. Ein zu später Erwerb oder eine verfrühte Rückgabe des A-Token Produkts kann daher dazu führen, dass der Anleger von einer möglichen Dividendenweiterleitung bzw. Weiterleitung einer Ausschüttung von Bitpanda ausgeschlossen wird, selbst wenn der Anleger einen höheren Preis (Cum-Preis) bezahlt hat bzw. einen entsprechenden Abschlag bei Rückgabe in Kauf genommen hat (Ex-Preis). Dies kann den Ertrag des jeweiligen Anlegers erheblich mindern oder sogar zu...
Dividendenrisiko. Die Emittentin beabsichtigt, in Zukunft Dividenden zu zahlen. Die Hauptversammlung der Emittentin wird über die Zahlung künftiger Dividenden entscheiden. Diese Entscheidungen werden auf der Grund- lage der aktuellen finanziellen Situation der WeGrow-Gruppe zum Zeitpunkt der Entscheidung getroffen. Jegliche Ausschüttung von Dividenden hängt von der Finanzlage der Emittentin, ihrem operativen Er- gebnis, ihrem Kapitalbedarf und anderen Faktoren ab und wird vom Ermessen des Verwaltungsrats beeinflusst. Bestimmte Rücklagen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen bei der Berechnung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Bilanzgewinns) abgezogen werden. Die Emittentin ist möglicherweise nicht in der Lage, einen ausreichenden Bilanzgewinn zu erzielen, um Dividenden ausschütten zu kön- nen. Die Erzielung jeglicher Anlagerendite durch die Aktionäre kann daher primär von der Wertsteige- rung ihrer Aktien abhängen. Ausbleibende Dividendenzahlungen könnten dazu führen, dass der Wert der Aktie sinkt.
Dividendenrisiko. Die Dividende einer Aktie richtet sich maßgeblich nach dem erzielten Gewinn des Emittenten. So besteht das Risiko, dass bei niedrigen Gewinnen oder bei Verlust die Dividendenausschüttung gekürzt werden oder ganz ausfallen kann.
Dividendenrisiko. Aktien liefern keine festen, planbaren Erträge. Ausschüttungen, also Zahlungen an die Aktionäre in Form von Dividenden, sind maßgeblich von der jeweils aktuellen Gewinn-, Vermögens- und Liquiditätssituation der Aktiengesellschaft abhängig. Wei- terhin ist ein entsprechender Mehrheitsbeschluss der Hauptversammlung erforder- lich. Dividenden sind daher für den Anleger keine fest planbaren Zahlungsströme. Dividendenzahlungen in der Vergangenheit lassen isoliert keine Rückschlüsse auf künftige Dividendenaussichten zu. Anleger sollten sich der fehlenden Planbarkeit von Dividendenzahlungen bewusst und für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen oder für fest eingeplante, notwendige Ausgaben nicht auf diese angewiesen sein.

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  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Transaktionskosten Zusätzlich trägt der OGAW sämtliche aus der Verwaltung des Vermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben), sowie alle Steuern, die auf das Vermögen des OGAW sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhoben werden (z.B. Quellensteuern auf ausländischen Erträgen). Der OGAW trägt ferner allfällige externe Kosten, d.h. Gebühren von Dritten, die beim An- und Verkauf der Anlagen anfallen. Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet. Zusätzlich werden den jeweiligen Anteilsklassen etwaige Währungsabsicherungskosten belastet. Gegenleistungen, welche in einer fixen Pauschalgebühr enthalten sind, dürfen nicht zusätzlich als Einzelaufwand belastet werden. Eine allfällige Entschädigung für beauftragte Dritte ist jedenfalls in den Gebühren nach Art. 30 des Treuhandvertrages enthalten. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung von Anteilsklassen werden der entsprechenden Anteilsklasse zugeordnet.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.