Überprüfung der Ausführungsgrundsätze Musterklauseln

Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die DAB BNP Paribas wird die Ausführungsgrundsätze regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich überprüfen. Wenn es im Rahmen der Überprüfung zu wesentlichen Änderungen kommt, wird die DAB BNP Paribas eine Anpassung der Ausführungsgrundsätze vornehmen um weiterhin das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzie- len. Die Ergebnisse der Überprüfung werden im Fall von wesentlichen Änderungen über den Internetauftritt der Bank bekannt gemacht.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird die Bank die Ausführungsgrund- sätze mindestens jährlich überprüfen. Liegen erkennbare Anhaltspunkte für wesentliche Marktveränderungen vor, die dazu führen, dass an den nach den Ausführungsgrundsätzen ermittelten Ausführungsplätzen eine Ausfüh- rung von Kundenaufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen In- teresse des Kunden gewährleistet ist, so wird die Bank diese Ausführungs- grundsätze gegebenenfalls auch unterjährig überprüfen und modifizieren. Die Ergebnisse der Überprüfung und die gegebenenfalls vorgenommenen wesentlichen Änderungen wird die Bank auf ihrer Homepage bekannt ma- chen. Die Bank überwacht die Wirksamkeit ihrer Ausführungsgrundsätze re- gelmäßig, um sie gegebenenfalls zu aktualisieren.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Berenberg wird diese Ausführungsgrundsätze mindestens einmal jährlich überprüfen. Eine Überprüfung findet auch außerhalb des Jahresrhythmus statt, sofern Berenberg von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erhält, die dazu führt, dass an den vorgesehenen Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist. Eine wesentliche Änderung ist dabei als ein wichtiges Ereignis mit potenziellen Auswirkungen auf die Parameter der bestmöglichen Ausführung wie Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang, Art oder jegliche anderen für die Ausführung des Auftrags relevanten Aspekte definiert. Berenberg wird auch bewerten, inwieweit die Ausführungsplätze und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an die Kundenaufträge zur Ausführung weitergeleitet werden, das bestmögliche Ergebnis liefern. Für die Prüfung werden bei den Ausführungsplätzen die Ver- öffentlichungen von Daten über die Qualität der Ausführung von Geschäften und bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Veröf- fentlichungen der fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, mit berücksichtigt. Die aktuellen Ausführungsgrundsätze werden auf der Webseite von Berenberg unter xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die Bank wird diese Ausführungsgrundsätze mindestens jährlich überprüfen. Außerhalb des Jahresrhythmus wird eine Überprüfung dann vorgenommen, wenn die Bank von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erhält, die dazu führt, dass an den vorgesehenen Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleich bleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH überprüft die Ausführungsqualität regelmäßig um si- cherzustellen, dass die weitergeleiteten Aufträge mit dem bestmöglichen Ergebnis ausgeführt werden. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität setzt die LAIC Vermögensverwal- tung GmbH interne und externe Systeme ein. Diese Ausführungsgrundsätze werden durch die LAIC Vermögensverwaltung GmbH mindestens einmal jährlich überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn die LAIC Vermögensverwaltung GmbH von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erlangt, die dazu führen könnte, dass eine Ausführung mit dem best- möglichen Ergebnis nicht mehr gewährleistet ist.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die nach diesen Ausführungsgrundsätzen erfolgte Auswahl von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an die Kundenaufträge zur Ausführung bzw. Aufträge zur Ausführung der von der Moventum im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung getroffenen Anlageentscheidungen weitergeleitet werden, wird Moventum jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche der Auswahl zu Grunde liegende Kriterien in Bezug auf ein ausgewähltes Wertpapierdienstleistungsunternehmen, keine Gültigkeit mehr besitzen. Über Änderungen bei der Auswahl wird Moventum den Kunden informieren. Best Execution Policy Xxxx 2010 Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das für seine Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der Moventum S.C.A., unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, unseren Dienstleistern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind und unseren Kunden, oder zwischen unseren Kunden bei folgenden Wertpapier-Dienstleistungen/-Nebendienstleistungen: Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten), Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum), Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird). Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Auftragsausführung beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Unabhängig davon haben wir unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine Compliance-Organisation eingerichtet, der Ide...
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die Bank wird diese Ausführungsgrundsätze mindestens einmal jährlich überprüfen. Wenn es im Rahmen dieser Überprüfung zu wesentlichen Änderungen kommt, wird die Bank eine Anpassung der Ausführungsgrundsätze vornehmen, um für den Kunden wei- terhin das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Eine wesentliche Änderung ist ein wichtiges Ereignis mit potenziellen Auswirkungen auf Faktoren der bestmöglichen Ausführung wie Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang, Art oder jegliche andere für die Ausführung wesentlichen Aspekte. Außerhalb des Jahresrhythmus findet die Überprüfung auch dann statt, wenn ein wichtiges Ereignis eintritt, das die Fähigkeit der Bank beeinträchtigt, das für den Kunden jeweils bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die Ausführungsgrundsätze werden regelmäßig überprüft und an die Entwicklungen der Finanzmärkte angepasst. Sie werden jährlich vom Depotausschuss und regelmäßig vom Verwaltungsrat der Bank bestätigt. Sämtliche wichtigen Änderungen der Bestimmungen im Hinblick auf die Auftragsausführung oder die diesbezüglichen Grundsätze werden den Kunden mitgeteilt und auf der Website der Bank unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“ veröffentlicht. Die Änderungen der Grundsätze gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn keine Beschwerde eingeht und der Kunde seine Geschäftsbeziehung mit der Bank fortsetzt. Die ordnungsgemäße Umsetzung und die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen werden regelmäßig überprüft. So wird einerseits sichergestellt, dass die Fristen für die Übermittlung von Kundenaufträgen den von der Bank festgelegten Standards entsprechen, und andererseits wird die erreichte Ausführungsqualität überwacht, sodass ein Vergleich der Ausführungspreise mit den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preisen möglich ist. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden regelmäßig dem Depotausschuss mitgeteilt. Falls im Zuge der Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, passt die Bank ihre internen Verfahren und Bestimmungen entsprechend an.

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  • Bemessungsgrundlage Grundlage der Bemessung des Entgeltes für die Benutzung der Serviceeinrichtung und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze und Entgelte des EIU. Die Darlegung der Entgeltgrundsätze erfolgt in den NBS-BT. Die Darlegung der Entgelte erfolgt in der als Anlage zu den NBS genommenen Liste der Entgelte.

  • Haftungsgrundsätze Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nummer 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungs- pflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

  • Entschädigungsgrenzen Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens a) bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme; b) bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen; c) bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.

  • Rechnungsgrundlagen Als biometrischen Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 1998 von Xxxxx Xxx- xxxx. Als Altersgrenze ist die Vollendung des 65. Lebensjahres in Ansatz zu bringen. Der Rechnungszins beträgt 3,25 % in der Zeit bis zum Eintritt eines Versorgungsfalles und 5,25 % nach Eintritt eines Versorgungsfalles.

  • Deckungsgrenze Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.

  • Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Zahlung zurückzugeben.