Überprüfung der Ausführungsgrundsätze Musterklauseln

Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die DAB BNP Paribas wird die Ausführungsgrundsätze regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich überprüfen. Wenn es im Rahmen der Überprüfung zu wesentlichen Änderungen kommt, wird die DAB BNP Paribas eine Anpassung der Ausführungsgrundsätze vornehmen um weiterhin das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzie- len. Die Ergebnisse der Überprüfung werden im Fall von wesentlichen Änderungen über den Internetauftritt der Bank bekannt gemacht.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird die Bank die Ausführungsgrund- sätze mindestens jährlich überprüfen. Liegen erkennbare Anhaltspunkte für wesentliche Marktveränderungen vor, die dazu führen, dass an den nach den Ausführungsgrundsätzen ermittelten Ausführungsplätzen eine Ausfüh- rung von Kundenaufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen In- teresse des Kunden gewährleistet ist, so wird die Bank diese Ausführungs- grundsätze gegebenenfalls auch unterjährig überprüfen und modifizieren. Die Ergebnisse der Überprüfung und die gegebenenfalls vorgenommenen wesentlichen Änderungen wird die Bank auf ihrer Homepage bekannt ma- chen. Die Bank überwacht die Wirksamkeit ihrer Ausführungsgrundsätze re- gelmäßig, um sie gegebenenfalls zu aktualisieren.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Berenberg wird diese Ausführungsgrundsätze mindestens einmal jährlich überprüfen. Eine Überprüfung findet auch außerhalb des Jahresrhythmus statt, sofern Berenberg von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erhält, die dazu führt, dass an den vorgesehenen Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist. Eine wesentliche Änderung ist dabei als ein wichtiges Ereignis mit potenziellen Auswirkungen auf die Parameter der bestmöglichen Ausführung wie Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang, Art oder jegliche anderen für die Ausführung des Auftrags relevanten Aspekte definiert. Berenberg wird auch bewerten, inwieweit die Ausführungsplätze und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an die Kundenaufträge zur Ausführung weitergeleitet werden, das bestmögliche Ergebnis liefern. Für die Prüfung werden bei den Ausführungsplätzen die Ver- öffentlichungen von Daten über die Qualität der Ausführung von Geschäften und bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Veröf- fentlichungen der fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, mit berücksichtigt. Die aktuellen Ausführungsgrundsätze werden auf der Webseite von Berenberg unter xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die Ausführungsgrundsätze werden regelmäßig überprüft und an die Entwicklungen der Finanzmärkte angepasst. Sie werden jährlich vom Depotausschuss und regelmäßig vom Verwaltungsrat der Bank bestätigt. Sämtliche wichtigen Änderungen der Bestimmungen im Hinblick auf die Auftragsausführung oder die diesbezüglichen Grundsätze werden den Kunden mitgeteilt und auf der Website der Bank unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“ veröffentlicht. Die Änderungen der Grundsätze gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn keine Beschwerde eingeht und der Kunde seine Geschäftsbeziehung mit der Bank fortsetzt. Die ordnungsgemäße Umsetzung und die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen werden regelmäßig überprüft. So wird einerseits sichergestellt, dass die Fristen für die Übermittlung von Kundenaufträgen den von der Bank festgelegten Standards entsprechen, und andererseits wird die erreichte Ausführungsqualität überwacht, sodass ein Vergleich der Ausführungspreise mit den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preisen möglich ist. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden regelmäßig dem Depotausschuss mitgeteilt. Falls im Zuge der Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, passt die Bank ihre internen Verfahren und Bestimmungen entsprechend an.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH überprüft die Ausführungsqualität regelmäßig um si- cherzustellen, dass die weitergeleiteten Aufträge mit dem bestmöglichen Ergebnis ausgeführt werden. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität setzt die LAIC Vermögensverwal- tung GmbH interne und externe Systeme ein. Diese Ausführungsgrundsätze werden durch die LAIC Vermögensverwaltung GmbH mindestens einmal jährlich überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn die LAIC Vermögensverwaltung GmbH von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erlangt, die dazu führen könnte, dass eine Ausführung mit dem best- möglichen Ergebnis nicht mehr gewährleistet ist.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die nach diesen Ausführungsgrundsätzen erfolgte Auswahl von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an die Kundenaufträge zur Ausführung bzw. Aufträge zur Ausführung der von der Moventum im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung getroffenen Anlageentscheidungen weitergeleitet werden, wird Moventum jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche der Auswahl zu Grunde liegende Kriterien in Bezug auf ein ausgewähltes Wertpapierdienstleistungsunternehmen, keine Gültigkeit mehr besitzen. Über Änderungen bei der Auswahl wird Moventum den Kunden informieren. Best Execution Policy Xxxx 2010 Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das für seine Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der Moventum S.C.A., unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, unseren Dienstleistern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind und unseren Kunden, oder zwischen unseren Kunden bei folgenden Wertpapier-Dienstleistungen/-Nebendienstleistungen: Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten), Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum), Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird). Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Auftragsausführung beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. Unabhängig davon haben wir unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine Compliance-Organisation eingerichtet, der Ide...
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die Bank wird diese Ausführungsgrundsätze mindestens einmal jährlich überprüfen. Wenn es im Rahmen dieser Überprüfung zu wesentlichen Änderungen kommt, wird die Bank eine Anpassung der Ausführungsgrundsätze vornehmen, um für den Kunden wei- terhin das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Eine wesentliche Änderung ist ein wichtiges Ereignis mit potenziellen Auswirkungen auf Faktoren der bestmöglichen Ausführung wie Kosten, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang, Art oder jegliche andere für die Ausführung wesentlichen Aspekte. Außerhalb des Jahresrhythmus findet die Überprüfung auch dann statt, wenn ein wichtiges Ereignis eintritt, das die Fähigkeit der Bank beeinträchtigt, das für den Kunden jeweils bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Die Bank wird diese Ausführungsgrundsätze mindestens jährlich überprüfen. Außerhalb des Jahresrhythmus wird eine Überprüfung dann vorgenommen, wenn die Bank von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erhält, die dazu führt, dass an den vorgesehenen Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleich bleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.