Druckprüfung Musterklauseln

Druckprüfung. Die Hausanschlussleitung ist mittels Druckprüfung auf Dichtheit zu überprüfen. Das Rohr darf nicht überdeckt sein. Alle Verbindungsstellen müssen zugänglich sein.
Druckprüfung. Die Druckprüfung der Netzanschlussleitung erfolgt nach der Fertigstellung des Netzanschlusses durch die Stadtwerke Wedel GmbH oder durch beauftragte Fachkräfte des Rohrleitungsbauunternehmens. Die Prüfung der Anlage kann entweder zusammenhängend oder abschnittsweise erfolgen. Sie muss dabei in beiden Fällen den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes 469 „Druckprüfverfahren für Leitungen der Gasversorgung" entsprechen. Die Prüfung ist in der Regel als Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas durchzuführen, wobei der Druck des Prüfmediums mindestens 2 bar höher sein muss als der zulässige Betriebsdruck. Die Stadtwerke Wedel GmbH fordert einen allgemeinen Prüfdruck von mind. 3,0 bar. Wird PE als Rohrwerkstoff verwendet, ist auf eine längere Beruhigungszeit zu achten, um das Kriechverhalten des Werkstoffes sachgemäß beurteilen zu können.
Druckprüfung. Alle für die Druckprüfung erforderlichen Leistungen und Geräte sind vom Auftragnehmer zu er- bringen und bereitzustellen. Über jede Druckprüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen. Dieser ist durch einen Sachkundigen des Auftragnehmers zu unterschreibe. Durch Unterschrift des Sachkundigen bescheinigt dieser, dass die Leitungen den Vorschriften entsprechend verlegt, die Prüfbedingungen erfüllt wurden und das gegen die Inbetriebnahme keine Bedenken beste- hen. Anstehende Druckprüfungen sind dem Baubeauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vorher bekannt zu geben.
Druckprüfung. 2.1 Blaue Drucktaste drücken, bis am Manometer 1 Bar Prüfdruck ansteht
Druckprüfung. Vor Inbetriebnahme ist eine Druckprüfung nach den in den entsprechenden DVGW-Richtlinien (z.B. DVGW W 400-2) beschriebenen Verfahren durchzuführen. Für neu verlegte Wasserleitungen sind fol- gende Verfahren anzuwenden: • Normalverfahren, • beschleunigtes Normalverfahren für duktile Guss- bzw. Stahlleitungen mit ZM-Auskleidung, • Kontraktionsverfahren für PE/PVC-Rohrleitungen. Art und Umfang der Druckprüfung sind mit dem Auftraggeber vorab abzustimmen. Bei Einbindungen, Reparaturarbeiten, neuen Leitungsabschnitten bis 30 m Verlegelänge und bei PE-Ringbunden dn 63 ohne Verbindungen ist eine Sichtprüfung mit Betriebsdruck zulässig. Wird die Druckprüfung eigenverantwortlich vom Rohrleitungsbauunternehmen ausgeführt, so ist diese vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dehner müssen während der Druckprüfung fixiert und festgesetzt werden.
Druckprüfung. Alle für die Druckprüfung erforderlichen Leistungen und Geräte sind vom Unternehmer zu erbringen und bereitzustellen. Die notwendigen Angaben über die Druckprüfungen sind vom AN in die Formulare der SW Brühl einzutragen. Durch Unterschrift des Sachkundigen des AN bescheinigt dieser, dass die Leitungen den Vorschriften entsprechend verlegt, die Prüfbedingungen erfüllt wurden und das gegen die Inbetriebnahme keine Bedenken bestehen. Die Formulare können bei den SW Brühl angefordert werden. Anstehende Druckprüfungen sind dem Baubeauftragten der SW Brühl rechtzeitig vorher bekannt zu geben.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.