Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht ver- antwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwil- ligenarbeit auf Grund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit a) in der Kranken- und Altenpflege; der Behin- derten-, Kirchen- und Jugendarbeit; b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Inte- ressenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfad- findern oder gleichartig organisierten Gruppen.
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