Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtli- chen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund ei- nes sozialen unentgeltlichen Engagements. Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit a) in der Kranken- und Altenpflege; der Behin- derten-, Kirchen- und Jugendarbeit; b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Inte- ressenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfad- findern oder gleichartig organisierten Gruppen. Wenn Sie mit uns die Privathaftpflichtversicherung für einen Single (siehe A1-2.3) vereinbart haben, ist die folgende Leistungszusage unter A1-6.3.1 "An- sprüche gegen deliktunfähige minderjährige und er- wachsene Personen" nicht versichert. In diesem Fall besteht ausschließlich Versicherungsschutz nach A1-6.3.2 für Sie selbst:
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Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtli- chen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund ei- nes sozialen unentgeltlichen Engagements. Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit
a) in der Kranken- und Altenpflege; der Behin- derten-Behinder- ten-, Kirchen- und Jugendarbeit;
b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Inte- ressenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfad- findern Pfadfin- dern oder gleichartig organisierten Gruppen. Wenn Sie mit uns die Privathaftpflichtversicherung für einen Single (siehe A1-2.3) vereinbart haben, ist die folgende Leistungszusage unter A1-6.3.1 6.3 "An- sprüche Ansprü- che gegen deliktunfähige minderjährige und er- wachsene erwach- sene Personen" nicht versichert. In diesem Fall besteht ausschließlich Versicherungsschutz nach A1-6.3.2 für Sie selbst:
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