Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Versichert ist insbesondere die Tätigkeit • in der Kranken- und Altenpflege, • der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen, • als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: • hoheitliche Ehrenämter; • Tätigkeiten als Vorstand eines Vereins (als Vorstand gilt der im Vereinsregister aufgeführte Personenkreis); • wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Versichert ist insbesondere die Tätigkeit • in der Kranken- und Altenpflege, • der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden, • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen, • als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: • hoheitliche Ehrenämter; • Tätigkeiten als Vorstand eines Vereins (als Vorstand gilt der im Vereinsregister aufgeführte Personenkreis); • wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
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