Common use of Eigentumsrecht und Urheberrecht Clause in Contracts

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.marketing-tools.at, www.dunkelbunt-design.at, www.speed-u-up.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Ent- wurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere insbe- sondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVer- wendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung Be- zahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung Nut- zung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.werbeagentur-setnicka.at, www.b2media.at, pinzgauwebdesign.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, VorentwürfeVor- entwürfe, SkribblesXxxxxxxxx, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso eben- so wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt er- wirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren wider- rufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.lp-marketing.at, dig-ma.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Ent- wurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere – ins- besondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckvereinbar- ten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: atgams.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der AgenturBeraterin, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur Beraterin und können von der Agentur Beraterin jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Beraterin jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur Beraterin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur Beraterin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der AgenturBeraterin, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.blogyourthing.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, DiasXxxx), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurf- soriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere insbesonde- re bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt er- wirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwen- dungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Ver- wertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung Bezah- lung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits Kun- de bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: hq-media.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, ReinzeichnungenReinzeich- nungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender an- derslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- Nut- zungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.base-grafik.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 11.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Strategiekonzepte, Checklisten, Grafiken, Umsetzungspläne), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurf Originale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: conversionrateoptimierung.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, VorentwürfeVor- entwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit jeder- zeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.werbefreundin.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwen- dungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten gestell- ten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht be- ruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.villa-marianne.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Ent-wurfso- riginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde Kun- de die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung Be-zahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen Leis- tungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.icarus-creative.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Fotos oder digitale Fotos), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: awsm.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, DiasXxxx), auch einzelne ein- zelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum Ei- gentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars Hono- rars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender anderslauten- der Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich Öster- reich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.z-works.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, SkribblesScribbles, ReinzeichnungenReinzeichnun- gen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung Ver- einbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungs- rechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: www.walzhofer.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 10.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen Prä- sentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige vollstän- dige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem die- sem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.akkurat.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, KonzepteKonzep- te, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- Entwurfs-originale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt zu- rückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen Leis- tungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: www.skyrocketx.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, ReinzeichnungenRein- zeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses Vertragsverhält- nisses - zurückverlangt werden. Der Kunde Die Kundin erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Kundin die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige vollstän- dige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits die Kundin bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: macant.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, VorentwürfeVor- entwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt er- wirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich Öster- reich nutzen, sofern nicht schriftlich anders definiert. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung Rech- nung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: www.idlab.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Ent- wurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses Vertragsver- hältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: www.zweimalig.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der AgenturAgentur Perfect, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur Perfect und können von der Agentur Perfect jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur Perfect jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur Perfect setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur Perfect dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der AgenturAgentur Perfect, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: www.agenturperfect.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurf - soriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere insbesonde- re bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: www.gassl.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt zu- rückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen Leistun- gen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: ortnerschinko.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, ReinzeichnungenScribbles, Konzepte, NegativeMoodboards, Diasetc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich oder inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten.

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Samples: motionos.work

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich Österreich, Deutschland und der Schweiz nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: www.einfachmarketing.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, VorentwürfeVor- entwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: onesetting.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, VorentwürfeVor- entwürfe, SkribblesXxxxxxxxx, Reinzeichnungen, Konzepte, NegativeNega- tive, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit je- derzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses Vertragsver- hältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender anders- lautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige vollstän- dige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren LeihverhältnisLeih- verhältnis.

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Samples: www.simplesolution.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke W erkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckvereinb arten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- Nutzungs - und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige vollständig e Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: www.zurgutenpr.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, ReinzeichnungenRein- zeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsori- ginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzennut- zen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Appears in 1 contract

Samples: www.elopedthought.com

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Ent- wurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses Vertragsver- hältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige vollstän- dige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: lm-design.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Slogans, Texte, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: agentur-woehrer.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung Been- digung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung Zah- lung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem die- sem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: fox-fox.at

Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich ein- schließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke Werk- stücke und Entwurfs- originale Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungs- zweckVerwendungszweck. Mangels Man- gels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agen- tur Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten Verwertungs- rechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf ei- nem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

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Samples: www.g-b.at