Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B . Anregungen , I de - en , Skizzen , Vorent wür fe , Skribbles , Reinzeichnungen , Konzepte , Neg ative , Dias), auch einzelne 10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiter- ent wicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte , sind nur mit ausdrücklicher Zu - stimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Her ausgabe aller sogen . „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Ver tr agsbe - s tandteil . Die Agentur is t nicht zur Her ausgabe verpflichtet . D.h . ohne ver tr agliche Abtretung der 10.3 Für die N utzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbar ten Zweck 10.4 Für die N utzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln , für die die Agentur kon - 10.5 Für N utzungen gemäß Abs 4. s teht der Agentur im 1. Jahr nach Ver tr agsende ein Anspruch auf 10.6 Der Kunde haf tet der Agentur für jede widerrechtliche N utzung in doppelter Höhe des für die - se N utzung angemessenen Honor ars .
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Samples: General Terms and Conditions
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen Leis ungen der AgenturAgen ur, einschließlich jener aus Präsentationen Präsen a ionen (z.B . Anregungen B. Anregungen, I de - en Ideen, Skizzen Bera ung, Vorent wür fe Skizzen, Skribbles Voren würfe, Reinzeichnungen Skribbles, Konzepte Reinzeichnungen, Neg ative Konzep e, DiasLay- ou s, Tex e, Anima ionen, Filmschni e, 3D, Freis eller, Vek- orisierungen), auch einzelneeinzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werks ücke und En wurfsoriginale im Eigen um der Agen ur und können von der Agen ur jeder- zei – insbesondere bei Beendigung des Ver ragsverhäl - nisses – zurückverlang werden. Der Kunde erwirb durch Zahlung des Honorars das Rech der Nu zung für den ver- einbar en Verwendungszweck. Mangels anderslau ender Vereinbarung darf der Kunde die Leis ungen der Agen ur jedoch ausschließlich in Deu schland nu zen. Der Erwerb von Nu zungs- und Verwer ungsrech en an Leis ungen der Agen ur se z in jedem Fall die volls ändige Bezahlung der von der Agen ur dafür in Rechnung ges ell en Honorare voraus. Nu z der Kunde berei s vor diesem Zei punk die Leis ungen der Agen ur, so beruh diese Nu zung auf einem jederzei widerrufbaren Leihverhälnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen Bearbei ungen von Leistungen Leis ungen der AgenturAgen ur, wie insbesondere deren Weiter- ent Wei eren wicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte ä ige Dri e, sind nur mit mi ausdrücklicher Zu - stimmung Zus immung der Agentur Agen ur und - soweit sowei die Leistungen urheberrechtlich geschützt Leis ungen urheberrech lich geschü z sind - des Urhebers Urhe- bers zulässig. Die Her ausgabe Herausgabe aller sogen sogen. „offenen DateienDa ei- en“ wird damit dami ausdrücklich nicht nich Ver tr agsbe - s tandteil ragsbes and eil. Die Agentur Agen ur is t nicht nich zur Her ausgabe verpflichtet Herausgabe verpflich e . D.h D.h. ohne ver tr agliche Abtretung derragliche Ab re ung der Nu zungsrech e auch für „elek- ronische Arbei en“ ha der Auf raggeber keinen Rech san- spruch darauf.
10.3 Für die N utzung Nu zung von Leistungen Leis ungen der AgenturAgen ur, die über den ursprünglich vereinbar ten Zwecken Zweck und Nu zungs- umfang hinausgeh , is – unabhängig davon, ob diese Leis- ung urheberrech lich geschü z is – die Zus immung der Agen ur erforderlich. Dafür s eh der Agen ur und dem Ur- heber eine gesonder e angemessene Vergü ung zu.
10.4 Für die N utzung Nu zung von Leistungen Leis ungen der Agentur Agen ur bzw. von Werbemitteln Xxxxxxx eln, für die die Agentur kon -Agen ur konzep ionelle oder ges al erische Vorlagen erarbei e ha , is nach Ablauf des Agen urver rages unabhängig davon, ob diese Leis ung urheberrech lich geschü z is oder nich , ebenfalls die Zu- s immung der Agen ur no wendig.
10.5 Für N utzungen Nu zungen gemäß Abs 4. s teht eh der Agentur Agen ur im 1. Jahr nach Ver tr agsende ragsende ein Anspruch aufauf die volle im abgelaufenen Ver rag vereinbar e Agen urvergü ung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Ver rages nur mehr die Hälf e bzw. ein Vier el der im Ver rag vereinbar en Vergü- ung. Ab dem 4. Jahr nach Ver ragsende is keine Agen ur- vergü ung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haf tet e der Agentur Agen ur für jede widerrechtliche N utzung widerrech li- che Nu zung in doppelter doppel er Höhe des für die - se N utzung angemessenen Honor ars diese Nu zung an- gemessenen Honorars.
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Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der Agenturvon Atelier Karasinski, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B . Anregungen B. Anregungen, I de - en Ideen, Skizzen Skizzen, Vorent wür fe VorentwürFe, Skribbles Skrib- bles, Reinzeichnungen Reinzeichnungen, Konzepte Konzepte, Neg ative Negative, Dias), auch einzelneeinzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und EntwurFsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung Für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darF der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur daFür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auF einem jederzeit wider- ruFbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen Leistun- gen der Agentur, wie insbesondere deren Weiter- ent wicklung entwicklung durch den Kunden oder durch für Für diesen tätige Dritte Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zu - stimmung ausdrückli- cher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Her ausgabe aller sogen . „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Ver tr agsbe - s tandteil . Die Agentur is t nicht zur Her ausgabe verpflichtet . D.h . ohne ver tr agliche Abtretung der.
10.3 Für die N utzung Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbar ten Zweckvereinbarten Zweck und NutzungsumFang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erForderlich. DaFür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die N utzung Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln Werbemitteln, für Für die die Agentur kon -konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach AblauF des Agenturver- trages unabhängig davon, ob diese Leistung urhe- berrechtlich geschützt ist oder nicht, eben- Falls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5 Für N utzungen Nutzungen gemäß Abs 4. s teht steht der Agentur Agen- tur im 1. Jahr nach Ver tr agsende Vertragsende einAnspruch auF die volle im abgelauFenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach AblauF des Vertrages nur mehr die HälFte bzw. ein Anspruch aufViertel der im Vertrag vereinbarten Vergü- tung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haf tet haFtet der Agentur für Für jede widerrechtliche N utzung Nutzung in doppelter Höhe des für die - se N utzung Für diese Nutzung angemessenen Honor ars Honorars.
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Samples: General Terms and Conditions
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 12.1 Alle Leistungen der Agenturrekord, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B . Anregungen B. Anregungen, I de - en Ideen, Skizzen Skiz- zen, Vorent wür fe Vorentwürfe, Skribbles Xxxxxxxxx, Reinzeichnungen Reinzeichnungen, Konzepte Konzepte, Neg ative Negative, Dias), auch einzelneeinzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der rekord und können von der rekord jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhält- nisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der rekord jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der rekord setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der rekord dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der rekord, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 12.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agenturrekord, wie insbesondere deren Weiter- ent Weiterent- wicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zu - Zu- stimmung der Agentur rekord und - – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - – des Urhebers zulässig. Die Her ausgabe Herausgabe aller sogen sog. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Ver tr agsbe - s tandteil Vertragsbe- standteil. Die Agentur is t rekord ist nicht zur Her ausgabe verpflichtet Herausgabe verpflichtet. D.h D.h. ohne ver tr agliche vertragliche Abtretung derder Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
10.3 12.3 Für die N utzung Nutzung von Leistungen der Agenturrekord, die über den ursprünglich vereinbar ten Zweckvereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich ge- schützt ist – die Zustimmung der rekord erforderlich. Dafür steht der rekord und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 12.4 Für die N utzung Nutzung von Leistungen der Agentur rekord bzw. von Werbemitteln Werbemitteln, für die die Agentur kon -rekord konzeptio- nelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der rekord notwendig.
10.5 12.5 Für N utzungen Nutzungen gemäß Abs 4. s teht steht der Agentur rekord im 1. Jahr nach Ver tr agsende Vertragsende ein Anspruch aufauf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
10.6 12.6 Der Kunde haf tet haftet der Agentur rekord für jede widerrechtliche N utzung Nutzung in doppelter Höhe des für die - se N utzung diese Nutzung angemessenen Honor ars Honorars.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen der AgenturALLE LEISTUNGEN DER AGENTUR, einschließlich jener aus Präsentationen EINSCHLIEßLICH JENER AUS PRÄSENTATIONEN (z.B . Anregungen Z.B. ANREGUNGEN, I de - en IDEEN, Skizzen SKIZZEN, Vorent wür fe VORENTWÜRFE, Skribbles SKRIBBLES, Reinzeichnungen REINZEICHNUNGEN, Konzepte KONZEPTE, Neg ative NEGATIVE, DiasDIAS), auch einzelneAUCH EINZELNE TEILE DARAUS, BLEIBEN EBENSO WIE DIE EINZELNEN WERKSTÜCKE UND ENTWURFSORIGINALE IM EIGENTUM DER AGENTUR UND KÖNNEN VON DER AGENTUR JEDERZEIT - INSBESONDERE BEI BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES - ZURÜCKVERLANGT WERDEN. DER KUNDE ERWIRBT DURCH ZAHLUNG DES HONORARS DAS RECHT DER NUTZUNG FÜR DEN VEREINBARTEN VERWENDUNGSZWECK. MANGELS ANDERSLAUTENDER VEREINBARUNG DARF DER KUNDE DIE LEISTUNGEN DER AGENTUR JEDOCH AUSSCHLIEßLICH IN ÖSTERREICH NUTZEN. DER ERWERB VON NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTEN AN LEISTUNGEN DER AGENTUR SETZT IN JEDEM FALL DIE VOLLSTÄNDIGE BEZAHLUNG DER VON DER AGENTUR DAFÜR IN RECHNUNG GESTELLTEN HONORARE VORAUS. NUTZT DER KUNDE BEREITS VOR DIESEM ZEITPUNKT DIE LEISTUNGEN DER AGENTUR, SO beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiter- ent wicklung Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zu - stimmung Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Her ausgabe Herausgabe aller sogen sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Ver tr agsbe - s tandteil Vertragsbestandteil. Die Agentur is t ist nicht zur Her ausgabe verpflichtet Herausgabe Stand 06/2020 verpflichtet. D.h D.h. ohne ver tr agliche vertragliche Abtretung derder Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
10.3 Für die N utzung Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbar ten Zweckvereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die N utzung Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln Werbemitteln, für die die Agentur kon -konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5 Für N utzungen gemäß Abs FÜR NUTZUNGEN GEMÄß ABS 4. s teht der Agentur im STEHT DER AGENTUR IM 1. Jahr nach Ver tr agsende ein Anspruch aufJAHR NACH VERTRAGSENDE EIN ANSPRUCH AUF DIE VOLLE IM ABGELAUFENEN VERTRAG VEREINBARTE AGENTURVERGÜTUNG ZU. IM 2. BZW. 3. JAHR NACH ABLAUF DES VERTRAGES NUR MEHR DIE HÄLFTE BZW. EIN VIERTEL DER IM VERTRAG VEREINBARTEN VERGÜTUNG. AB DEM 4. JAHR NACH VERTRAGSENDE IST KEINE AGENTURVERGÜTUNG MEHR ZU ZAHLEN.
10.6 Der Kunde haf tet haftet der Agentur für jede widerrechtliche N utzung Nutzung in doppelter Höhe des für die - se N utzung diese Nutzung angemessenen Honor ars Honorars.
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