Common use of Eigentumsrecht und Urheberrecht Clause in Contracts

Eigentumsrecht und Urheberrecht. SMARTLAKE MEDIA GMBH • Xxxxxxxxxxxxxxx 0 xxxxxx@xxxxxxxxx.xxxxx • xxx.xxxxxxxxx.xxxxx 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anre- gungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zu- rückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. 10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich verein- xxxxxx Xxxxx und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob die- se Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erfor- derlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemesse- ne Vergütung zu. 10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ab- lauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. 10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergü- tung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Ver- tragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. 10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

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Eigentumsrecht und Urheberrecht. SMARTLAKE MEDIA GMBH • Xxxxxxxxxxxxxxx 0 xxxxxx@xxxxxxxxx.xxxxx • xxx.xxxxxxxxx.xxxxx 10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anre- gungen2D und 3D Animationsvideos, IdeenConcept Arts, SkizzenStoryboards, VorentwürfeSceenplays, Skribbles360 Grad Videos, ReinzeichnungenVR/ AR/XR Anwendungen, KonzepteVideo- und Fotomontagen, NegativeVFX, DiasVideo Editing, Compositing, Color Grading, Motion Design, On Air Design, Broadcast Design, 2D und 3D Visualisie- rungen, Werbevideos, Erklärvideos, Character Animation - Rigging & Design, Illustration, Stop-motion, Image Branding, Sound Design, Soundlogos, Sound Branding, Audio Editing, Mixing, Mastering, Filmvertonungen, Game Sound, Hörspiele, Podcasts, Radiospots, Field Recordings, Audio Aufnahmen, Voice Over, Musikkompositionen, Filmmusik, Jingles, Telefonschleifen, Audio Restaurationen, Webdesign, Screendesign, App Design, User Experience Design, User Interface Design, Prototyping, Usability Testing, Digital Branding, Social Media Branding, Gami- fication), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke Werk- stücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zu- rückverlangt zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzenEine über den Verwendungszweck hinausgehende Nutzung ist grundsätzlich separat zu vereinbaren. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf. 10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich verein- xxxxxx Xxxxx vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob die- se diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erfor- derlicherforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemesse- ne ange- messene Vergütung zu. 10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ab- lauf Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. 10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende Vertrags- ende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergü- tung Agentur- vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Ver- tragsende Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. 10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter doppel- ter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

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Eigentumsrecht und Urheberrecht. SMARTLAKE MEDIA GMBH • Xxxxxxxxxxxxxxx 0 xxxxxx@xxxxxxxxx.xxxxx • xxx.xxxxxxxxx.xxxxx9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass er für sämtliche Unterlagen, welche für die Auftragsausführung an die hiroki digital gmbh übermittelt werden, die erforderlichen Urheber-, Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte oder Genehmigungen besitzt und die Unterlagen für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die hiroki digital gmbh haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht - jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die hiroki digital gmbh wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die hiroki digital gmbh schad- und klaglos; der Auftraggeber hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der hiroki digital gmbh durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hiroki digital gmbh bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt der hiroki digital gmbh hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 10.1 9.2 Alle Leistungen der Agenturhiroki digital gmbh, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anre- gungenzum Beispiel Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), ) auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur hiroki digital gmbh und können von der Agentur jederzeit hiroki digital gmbh - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zu- rückverlangt jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars Entgelts das Recht der Nutzung für den zum vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzenVerwendungsweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur hiroki digital gmbh setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur hiroki digital gmbh dafür in Rechnung gestellten Honorare Entgelte voraus. Nutzt der Kunde be- reits Auftraggeber bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agenturhiroki digital gmbh, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 10.2 9.3 Die hiroki digital gmbh überträgt dem Auftraggeber, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung vorliegt, jeweils nur als einfache Werknutzungsbewilligung nach §24 UrhG das Zurverfügungsstellungsrecht nach §18a UrhG. Eine Übertragung von weiterführenden Nutzungsrechten sowie eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedürfen der vorherigen Rücksprache mit der hiroki digital gmbh und einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Auftraggeber die Leistungen der hiroki digital gmbh des Weiteren ausschließlich in Österreich nutzen. 9.4 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agenturhiroki digital gmbh, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Agentur und - hiroki digital gmbh und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - sind, des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Auftragsbestandteil. Die hiroki digital gmbh ist nicht zur Herausgabe verpflichtet d.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf. Dies betrifft auch „elektronische Arbeiten“. 10.3 9.5 Für die Nutzung von Leistungen der Agenturhiroki digital gmbh, die über den ursprünglich verein- xxxxxx Xxxxx vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob die- se Leistung diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist sind - die Zustimmung der Agentur erfor- derlichhiroki digital gmbh erforderlich. Dafür Für die Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang steht der Agentur hiroki digital gmbh und dem einem allfälligen, zusätzlichen Urheber eine gesonderte angemesse- ne gesonderte, angemessene Vergütung zu. 10.4 9.6 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur hiroki digital gmbh bzw. von Werbemitteln, für welche die die Agentur hiroki digital gmbh konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ab- lauf Ablauf des Agenturvertrages Auftrags oder / und Agenturvertrags - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, nicht - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendighiroki digital gmbh erforderlich. 10.5 9.7 Eventuelle Mit- oder Teil-Urheberschaften des Auftraggebers an Leistungen, die durch die hiroki digital gmbh erstellt werden, werden vom Auftraggeber auf die hiroki digital gmbh übertragen. Die Übertragung erfolgt formlos und bedarf keiner weiteren schriftlichen Vereinbarung. 9.8 Für Nutzungen gemäß Abs 4Abs. 9.6. steht der Agentur hiroki digital gmbh im 1. Jahr nach Auftrags- / Vertragsende ein Anspruch auf die das volle im abgelaufenen Auftrag / Vertrag vereinbarte Agenturvergü- tung Entgelt zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages Auftrags / Vertrags nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der des im Vertrag Auftrag / Vertrags vereinbarten VergütungEntgelts. Ab dem 4. Jahr nach Ver- tragsende Auftrags- / Vertragsende ist keine Agenturvergütung kein Entgelt mehr zu zahlen. 10.6 9.9 Ist bei Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss das Entgelt für die uneingeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden oder steht der Nutzungsumfang der urheberrechtlich geschützten Leistungen der hiroki digital gmbh noch nicht fest, so stellt im Zweifel das vereinbarte Entgelt lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar. 9.10 Der Kunde Auftraggeber haftet der Agentur hiroki digital gmbh für jede widerrechtliche widerrechtlich Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen HonorarsEntgelts.

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Eigentumsrecht und Urheberrecht. SMARTLAKE MEDIA GMBH • Xxxxxxxxxxxxxxx 0 xxxxxx@xxxxxxxxx.xxxxx • xxx.xxxxxxxxx.xxxxx 10.1 Alle Leistungen von der AgenturFirma m2online IT- Design & Solution, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anre- gungenAnregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur m2online IT- Design & Solution und können von der Agentur m2online IT- Design & Solution jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zu- rückverlangt zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur m2online IT- Design & Solution jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur von m2online IT- Design & Solution setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur m2online IT- Design & Solution dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde be- reits bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agenturvon m2online IT- Design & Solution, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 10.2 . Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agenturvon m2online IT- Design & Solution, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur m2online IT- Design & Solution und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. 10.3 . Für die Nutzung von Leistungen der Agenturvon m2online IT- Design & Solution, die über den ursprünglich verein- xxxxxx Xxxxx vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob die- se diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erfor- derlichm2online IT- Design & Solution erforderlich. Dafür steht der Agentur m2online IT- Design & Solution und dem Urheber eine gesonderte angemesse- ne angemessene Vergütung zu. 10.4 . Für die Nutzung von Leistungen der Agentur von m2online IT- Design & Solution bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur m2online IT- Design & Solution konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ab- lauf Ablauf des Agenturvertrages Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur m2online IT- Design & Solution notwendig. 10.5 . Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur m2online IT- Design & Solution im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergü- tung Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Ver- tragsende Vertragsende ist keine Agenturvergütung Vergütung mehr zu zahlen. . 10.6 Der Kunde haftet der Agentur für m2online IT- Design & Solution für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

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