Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen von wemos, auch einzelne Teile daraus (z.B. Ideen, Skizzen, Konzepte, Präsentationen, Entwürfe, etc.), bleiben im Eigentum von wemos und können jederzeit von wemos – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Auftraggeber erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch wemos. 10.2 Bearbeitungen bzw. Änderungen von Leistungen von wemos, wie bspw. Deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von wemos und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. 10.3 Für die Nutzung der Leistungen von wemos, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von wemos erforderlich. Dafür steht wemos und/oder dem jeweiligen Rechteinhaber (z.B. Urheber von verwendeten Plug-Ins) eine gesonderte Vergütung in angemessener Höhe zu.
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Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 8.1 Alle Leistungen von wemosder Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. An- regungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus (z.B. Ideen, Skizzen, Konzepte, Präsentationen, Entwürfe, etc.)daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von wemos der Agentur und können von der Agentur jederzeit von wemos – - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – Vertragsverhältnis- ses - zurückverlangt werden. Der Auftraggeber Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe Mangels an- derslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer- tungsrechten an Dritte bedarf Leistungen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch wemosAgentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2 8.2 Änderungen bzw Bearbeitungen bzw. Änderungen von Leistungen von wemosder Agentur, wie bspw. Deren insbeson- dere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von wemos der Agentur und – - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – - des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung der Leistungen von wemos, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von wemos erforderlich. Dafür steht wemos und/oder dem jeweiligen Rechteinhaber (z.B. Urheber von verwendeten Plug-Ins) eine gesonderte Vergütung in angemessener Höhe zu.
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Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 8.1 Alle Leistungen von wemosder Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeich- nungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus (z.B. Ideen, Skizzen, Konzepte, Präsentationen, Entwürfe, etc.)daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von wemos der Agentur und können von der Agentur jederzeit von wemos – - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – - zurückverlangt werden. Der Auftraggeber Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe Mangels an- derslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nut- zungs- und Verwertungsrechten an Dritte bedarf Leistungen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch wemosAgentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2 8. 2 Änderungen bzw Bearbeitungen bzw. Änderungen von Leistungen von wemosder Agentur, wie bspw. Deren insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von wemos der Agentur und – - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – - des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung der Leistungen von wemos, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von wemos erforderlich. Dafür steht wemos und/oder dem jeweiligen Rechteinhaber (z.B. Urheber von verwendeten Plug-Ins) eine gesonderte Vergütung in angemessener Höhe zu.
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Eigentumsrecht und Urheberrecht. 10.1 Alle Leistungen von wemosder Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus (z.B. Ideen, Skizzen, Konzepte, Präsentationen, Entwürfe, etc.)daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von wemos der Agentur und können von der Agentur jederzeit von wemos – - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – - zurückverlangt werden. Der Auftraggeber Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch wemosvon der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Bearbeitungen Änderungen bzw. Änderungen Bearbeitungen von Leistungen von wemosder Agentur, wie bspw. Deren insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von wemos der Agentur und – - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – - des Urhebers zulässig.
10.3 Für Der Kunde erwirbt mit der Abgeltung des Agenturhonorares - falls nicht anders vereinbart - lediglich die Nutzung der Leistungen von wemos, die über für den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von wemos erforderlich. Dafür steht wemos und/oder dem jeweiligen Rechteinhaber Werbezweck einsetzbaren Daten (z.B. Urheber ein druckfähiges PDF) „Offene“ (d.h. bearbeitbare) Dateien bleiben im Eigentum der Agentur. Das Eigen- tum kann von verwendeten Plug-Insder Agentur nach dem Zahlungseingang einer angemessenen Vergütung (schriftlich zu vereinbaren) eine gesonderte Vergütung in angemessener Höhe zuan den Kunden übertragen werden.
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