Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle Musterklauseln

Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle. Vor Durchführung und Abschluss des Angebots besteht kein öffentlicher Handel für die Teilschuldver- schreibungen. Die Teilschuldverschreibungen sollen in den Handel in den Freiverkehr einbezogen werden. Die Teilschuldverschreibungen werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Xxxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx hinterlegt wird. Die Zahlstelle wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen festgelegt.
Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle. Vor Durchführung des Angebots besteht kein öffentlicher Handel für die Genussscheine. Die Genuss- scheine sollen voraussichtlich ab dem 27. Mai 2014 in den Handel im Freiverkehr (Teilbereich Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 27. Mai 2014 einen Handel per Erscheinen in den Genussscheinen zu ermöglichen. Die Emitten- tin hat sich in den Genussscheinbedingungen verpflichtet, die derzeit gültigen Vorgaben für den Entry Standard für Anleihen (Einbeziehungsfolgepflichten) während der Dauer der Laufzeit der Genuss- scheine einzuhalten, so als wenn die Genussscheine dort notiert wären und künftige Vorgaben soweit diese nicht zu einem erheblichen Zusatzaufwand für die Gesellschaft führen. Für den Fall, dass die Frankfurter Wertpapierbörse ein vergleichbares Qualitätssegment für Genussscheine einführt, ist die Emittentin auch berechtigt, die Voraussetzungen dieses Segments alternativ einzuhalten. Die Emitten- tin hat die ICF Kursmakler AG beauftragt, für die Genussscheine als Spezialist für den XETRA-Handel tätig zu werden. Die Genussscheine werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, hinterlegt werden. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin AG, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx.
Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle. Vor Durchführung des Angebots besteht kein öffentlicher Handel für die Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen sollen voraussichtlich ab Mai 2020 in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse, einbezogen werden. Beim Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse handelt es sich nicht um einen regulierten Markt. Die Schuldverschreibungen werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, hinterlegt wird. Zahlstelle ist die Quirin Privatbank AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx. Der Emissionstermin (Hinterlegung einer oder mehrerer Globalurkunde bei der Hinterlegungsstelle) ist der 15.04.2020. Im Übrigen ist der Emissionstermin nicht mit dem Datum der Lieferung der Wertpapiere identisch.
Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle. Vor Durchführung des Angebots besteht kein öffentlicher Handel für die Teilschuldverschrei- bungen. Die Teilschuldverschreibungen sollen voraussichtlich ab dem 20.02.2018 in den Han- del im Freiverkehr einer deutschen Wertpapierbörse, insbesondere der Frankfurter Wertpapier- börse, einbezogen werden. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 20.02.2018 einen Handel per Erscheinen in den Teilschuldverschreibungen zu ermöglichen. Die Teilschuldverschreibungen werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, hinterlegt wird. Zahlstelle ist die Baader Bank AG, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx.
Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle. Vor Durchführung des Angebots besteht kein öffentlicher Handel für die Teilschuldverschreibungen. Die Teilschuldverschreibungen sollen voraussichtlich ab dem 17. Mai 2011 in den Handel im Freiver- kehr (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Teilschuldverschreibungen werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Xxxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx hinterlegt wird. Zahlstelle ist die quirin bank AG, Xxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx.
Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle. Die Teilschuldverschreibungen sollen in den Handel im Freiverkehr der Börse München einbezogen werden. Die Emittentin plant keine Zulassung oder Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem organisierten Markt. Die Emittentin behält sich aber eine Einbeziehung in den Frei- verkehr anderer Börsen vor. Die Zahlstelle wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen festgelegt.

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