Einfacher Diebstahl. 3.4.1. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn ein Täter Sachen aus den Versicherungsräumlichkeiten (Versicherungsort) entwendet, ohne dass ein Einbruchdiebstahl gemäß Punkt 3.1. vorliegt.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Wochenendhausversicherung
Einfacher Diebstahl. 3.4.1. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn ein der Täter versicherte Sachen aus den Versicherungsräumlichkeiten (Versicherungsort) entwendet, ohne dass ein Einbruchdiebstahl gemäß Artikel. 2, Punkt 3.1. 3.1 oder 3.2 vorliegt.
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Samples: Haushaltsversicherung