Einführung. Die Anlagen der Gesellschaft in Wertpapiere unterliegen gewöhnlichen Marktschwankungen und sonstigen mit einer Anlage in Wertpapiere verbundenen Risiken. Der Wert der und die Erträge aus den Anlagen, und daher auch der Wert und die Erträge von Anteilen der Fonds, können sowohl fallen als auch steigen, sodass ein Anleger seinen investierten Betrag u. U. nicht zurückerhält. Zudem können Wechselkursschwankungen bzw. die Umrechnung einer Währung in eine andere dazu führen, dass der Wert der Anlagen fällt oder steigt. Aufgrund des Ausgabeaufschlags und der Rücknahmegebühr, die für die Anteile anfallen können, sollte eine Anlage in die Anteile mittel- bis langfristig ausgerichtet sein. Eine Anlage in einen Fonds sollte keinen wesentlichen Bestandteil eines Anlageportfolios bilden und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbunden. Diese Risiken können unter anderem Aktien- und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken beinhalten bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risikofaktoren wird nachstehend kurz eingegangen. Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z. B. die Anteile, (gegebenenfalls) die Fondsanlagen, (gegebenenfalls) den Basiswert und (gegebenenfalls) die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie mit ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die im vorliegenden Prospekt und dem jeweiligen Nachtrag enthaltenen Informationen, (iii) (gegebenenfalls) die Art des Basiswertes, (iv) (gegebenenfalls) die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen Techniken durch den Fonds, (v) (gegebenenfalls) die Art der Fondsanlagen und (vi) die in dem jeweiligen Nachtrag aufgeführten Informationen beraten haben. Anleger in die Anteile sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Anteile im Wert fallen können; ferner sollten Anleger in der Lage sein, den Verlust ihres gesamten eingesetzten Kapitals zu tragen. Selbst wenn die Anteile durch den Einsatz der Fondsanlagen einen gewissen Schutz vorsehen (diese Form des Schutzes wird, sofern vorgesehen, im jeweiligen Nachtrag beschrieben), gilt dieser Schutzmechanismus u. U. nicht in vollem Umfang für den Ersterwerb der Anteile durch den Anleger. Dies ist insbesondere der Fall, wenn (i) der Kauf, der Verkauf oder die Zeichnung der Anteile nicht während des Erstangebotszeitraums erfolgt, (ii) die Anteile vor ihrem Letzten Rückkauftag (sofern vorhanden) zurückgegeben oder veräußert werden oder (iii) die Fondsanlagen oder die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken nicht den erwarteten Ertrag erzielen. Vor einer Anlage in die Anteile sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, in welche Richtung sich der Wert des Basiswertes und der Fondsanlagen entwickeln bzw. wann diese Entwicklung eintreten und welches Ausmaß sie annehmen könnte, da die Rendite einer solchen Anlage u. a. von diesen Änderungen abhängig ist. Die Wertentwicklung eines Fonds hängt von verschiedenen Faktoren ab, so unter anderem von der Wertentwicklung des Basiswertes, Gebühren und Aufwendungen, Steuern und sonstigen Abgaben, bestimmten Beträgen (wie z. B. aus der Swap-Absicherungspolitik resultierende Renditeverbesserungen) etc., die anfallen oder diskontiert werden bzw. möglicherweise bereits angefallen sind oder diskontiert wurden. Diese Faktoren ändern sich in der Regel innerhalb von Wertermittlungszeiträumen und es wird daher darauf hingewiesen, dass durch die Einwirkung (oder fehlende Einwirkung) mancher oder aller dieser Faktoren die Wertentwicklung innerhalb eines Wertermittlungszeitraums im Vergleich zu einem anderen Wertermittlungszeitraum besser oder schlechter erscheinen kann. Die vergangene Wertentwicklung, wie sie in den Unterlagen zu einem Fonds abgedruckt ist, bietet keine Gewähr für zukünftige Renditen und sollte auch nicht als Richtwert herangezogen werden. Risikofaktoren können zeitgleich auftreten und/oder sich gegenseitig verstärken, was sich in unvorhersehbarer Art und Weise auf den Wert der Anteile auswirken kann. Es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, wie sich das gleichzeitige Auftreten mehrerer Risikofaktoren auf den Wert der Anteile auswirkt. Die Gesellschaft hat die jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Beschränkungen und Gesetzesänderungen, die sie, die Anteile oder die Anlagebeschränkungen betreffen, einzuhalten, wodurch u. U. eine Änderung der Anlagepolitik und der Anlageziele eines Fonds und/oder die Neuausrichtung oder Beendigung einer entsprechenden Politik bzw. entsprechender Ziele notwendig ist. Das Vermögen des jeweiligen Fonds, der Basiswert und sonstige Derivate- oder Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die ein Fonds eingeht, können ebenfalls Änderungen von Gesetzen und Vorschriften und/oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Beschränkungen oder Begrenzungen unterliegen, die ihren Wert und/oder ihre Liquidität und die Wertentwicklung der Beteiligungen des jeweiligen Fonds im Vergleich zur Wertentwicklung des Basiswerts beeinflussen können. Dies kann das Risiko eines Tracking Errors erhöhen, und der jeweilige Fonds muss eventuell neu ausgerichtet oder eingestellt werden.
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Samples: Gesamtnachtrag Zum Prospekt, Gesamtnachtrag Zum Prospekt, Gesamtnachtrag Zum Prospekt
Einführung. Die Anlagen der Gesellschaft in Wertpapiere unterliegen gewöhnlichen Marktschwankungen und sonstigen mit einer Anlage in Wertpapiere verbundenen Risiken. Der Wert der und die Erträge aus den Anlagen, und daher auch der Wert und die Erträge von Anteilen der Fonds, können sowohl fallen als auch steigen, sodass ein Anleger seinen investierten Betrag u. U. nicht zurückerhält. Zudem können Wechselkursschwankungen bzw. die Umrechnung einer Währung in eine andere dazu führen, dass der Wert der Anlagen fällt oder steigt. Aufgrund des Ausgabeaufschlags und der Rücknahmegebühr, die für die Anteile anfallen können, sollte eine Anlage in die Anteile mittel- bis langfristig ausgerichtet sein. Eine Anlage in einen Fonds sollte keinen wesentlichen Bestandteil eines Anlageportfolios bilden und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbunden. Diese Risiken können unter anderem Aktien- und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken beinhalten bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risikofaktoren wird nachstehend kurz eingegangen. Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z. B. die Anteile, (gegebenenfalls) die Fondsanlagen, (gegebenenfalls) den Basiswert und (gegebenenfalls) die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie mit ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die im vorliegenden Prospekt und dem jeweiligen Nachtrag enthaltenen Informationen, (iii) (gegebenenfalls) die Art des Basiswertes, (iv) (gegebenenfalls) die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen Techniken durch den Fonds, (v) (gegebenenfalls) die Art der Fondsanlagen und (vi) die in dem jeweiligen Nachtrag aufgeführten Informationen beraten haben. Anleger in die Anteile sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Anteile im Wert fallen können; ferner sollten Anleger in der Lage sein, den Verlust ihres gesamten eingesetzten Kapitals zu tragen. Selbst wenn die Anteile durch den Einsatz der Fondsanlagen einen gewissen Schutz vorsehen (diese Form des Schutzes wird, sofern vorgesehen, im jeweiligen Nachtrag beschrieben), gilt dieser Schutzmechanismus u. U. nicht in vollem Umfang für den Ersterwerb der Anteile durch den Anleger. Dies ist insbesondere der Fall, wenn (i) der Kauf, der Verkauf oder die Zeichnung der Anteile nicht während des Erstangebotszeitraums erfolgt, (ii) die Anteile vor ihrem Letzten Rückkauftag (sofern vorhanden) zurückgegeben oder veräußert werden oder (iii) die Fondsanlagen oder die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken nicht den erwarteten Ertrag erzielen. Vor einer Anlage in die Anteile sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, in welche Richtung sich der Wert des Basiswertes und der Fondsanlagen entwickeln bzw. wann diese Entwicklung eintreten und welches Ausmaß sie annehmen könnte, da die Rendite einer solchen Anlage u. a. von diesen Änderungen abhängig ist. Die Wertentwicklung eines Fonds hängt von verschiedenen Faktoren ab, so unter anderem von der Wertentwicklung des Basiswertes, Gebühren und Aufwendungen, Steuern und sonstigen Abgaben, bestimmten Beträgen (wie z. B. aus der Swap-Absicherungspolitik resultierende Renditeverbesserungen) etc., die anfallen oder diskontiert werden bzw. möglicherweise bereits angefallen sind oder diskontiert wurden. Diese Faktoren ändern sich in der Regel innerhalb von Wertermittlungszeiträumen und es wird daher darauf hingewiesen, dass durch die Einwirkung (oder fehlende Einwirkung) mancher oder aller dieser Faktoren die Wertentwicklung innerhalb eines Wertermittlungszeitraums im Vergleich zu einem anderen Wertermittlungszeitraum besser oder schlechter erscheinen kann. Die vergangene Wertentwicklung, wie sie in den Unterlagen zu einem Fonds abgedruckt ist, bietet keine Gewähr für zukünftige Renditen und sollte auch nicht als Richtwert herangezogen werden. Risikofaktoren können zeitgleich auftreten und/oder sich gegenseitig verstärken, was sich in unvorhersehbarer Art und Weise auf den Wert der Anteile auswirken kann. Es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, wie sich das gleichzeitige Auftreten mehrerer Risikofaktoren auf den Wert der Anteile auswirkt. Die Gesellschaft hat die jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Beschränkungen und Gesetzesänderungen, die sie, die Anteile oder die Anlagebeschränkungen betreffen, einzuhalten, wodurch u. U. eine Änderung der Anlagepolitik und der Anlageziele eines Fonds und/oder die Neuausrichtung oder Beendigung einer entsprechenden Politik bzw. entsprechender Ziele notwendig ist. Das Vermögen des jeweiligen Fonds, der Basiswert und sonstige Derivate- oder Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die ein der Fonds eingeht, können ebenfalls Änderungen von Gesetzen und Vorschriften und/oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Beschränkungen oder Begrenzungen Maßnahmen unterliegen, die ihren Wert und/oder ihre Liquidität und die Wertentwicklung der Beteiligungen des jeweiligen Fonds im Vergleich zur Wertentwicklung des Basiswerts beeinflussen können. Dies kann das Risiko eines Tracking Errors erhöhen, und der jeweilige Fonds muss eventuell neu ausgerichtet können oder eingestellt werdenin irgendeiner Weise eine Neuausrichtung oder Beendigung erforderlich machen.
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Samples: Prospectus, Prospectus, Prospectus
Einführung. Die Anlagen der Gesellschaft in Wertpapiere unterliegen gewöhnlichen Marktschwankungen und sonstigen Der Anleger geht mit einer Anlage in Wertpapiere verbundenen RisikenBeteiligung an der Investmentgesell- schaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante Risiken beinhaltet. Der Wert Die vom Anleger aus der Beteiligung erziel- bare Rendite ist von vielen unvorhersehbaren und weder durch die Erträge aus den AnlagenInvestmentgesellschaft noch durch die Verwaltungsgesell- schaft beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehme- rischen Beteiligung können erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher auch nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung umfasst die wesentlichen tatsäch- lichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Wert und die Erträge von Anteilen der Fonds, können sowohl fallen als auch steigen, sodass ein Anleger seinen investierten Betrag u. U. Invest- mentgesellschaft. Es kann jedoch nicht zurückerhält. Zudem können Wechselkursschwankungen bzw. die Umrechnung einer Währung in eine andere dazu führenausgeschlossen werden, dass der Wert der Anlagen fällt oder steigt. Aufgrund des Ausgabeaufschlags und der Rücknahmegebührsich aufgrund besonderer individueller Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren können, die für die Anteile anfallen Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Solche möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Eingehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung ein- holen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger auf- grund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft, die das ihr für Investitionen zur Verfügung stehende Kommanditkapital – ggf. indirekt über eine oder mehrere Zwischengesellschaften – in Zielfondsbeteiligungen investiert. Die Wertentwicklung der Beteiligung hängt im Wesentlichen von den Anschaffungskosten der einzelnen Investments, dem wirtschaftlichen Ergebnis der Investments und dem konkreten Ausschüttungsverlauf der Ziel- fonds ab. Potenzielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen Risiken bei einer Entscheidung über die Beteili- gung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen ren- dite- und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefährdenden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditege- fährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussich- ten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Risi- ken sind Risiken, sollte eine Anlage in deren Eintritt die Anteile mittel- bis langfristig ausgerichtet seinAnlageobjekte oder die gesamte Vermögensanlage gefährden kann und die somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers führen können. Eine Anlage in einen Fonds sollte keinen wesentlichen Bestandteil eines Anlageportfolios bilden Die Abgrenzung zwischen renditege- fährdenden und anlagegefährdenden Risiken ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbunden. Diese Risiken können unter anderem Aktien- fließend und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken beinhalten bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser der Eintritt mehrerer renditegefährdender Risiken kann auch zusammen mit anderen zu einer Anlagegefährdung führen. Zwischen diesen beiden Risikogrup- pen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschieden. Anle- gergefährdende Risiken auftretenkönnen im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuer- zahlungen oder Ähnliches. Auf einige dieser Risikofaktoren wird nachstehend kurz eingegangenIm Unterabschnitt „Sonstige Risiken“ werden Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Kategorien zuordnen lassen. Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z. B. die Anteile, (gegebenenfalls) die Fondsanlagen, (gegebenenfalls) den Basiswert und (gegebenenfalls) die zur Koppelung Die Einteilung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit einer Anlage Risiken in die Anteile verbundenen vorgenannten Gruppen dient vor allem einer besseren Einschätzbarkeit der Risikofolgen durch den Anleger, ohne dass durch die Einteilung in irgendeiner Weise eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken im Klaren sein gemacht wird. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die geschilderten Risi- ken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkun- gen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die gesamte geleistete Einlage und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie mit ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) der geleistete Ausgabeauf- schlag sowie die im vorliegenden Prospekt Zusammenhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers voll- ständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der Ver- waltungsgesellschaft seine Beteiligung teilweise oder voll- ständig fremdfinanziert haben, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inklusive Ausgabeaufschlag und dem jeweiligen Nachtrag enthaltenen Informationen, (iii) (gegebenenfalls) die Art des Basiswertes, (iv) (gegebenenfalls) die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen Techniken durch den FondsEingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, (v) (gegebenenfalls) sondern müsste zusätzlich noch das zur Finanzie- rung der Beteiligung aufgenommene Darlehen tilgen und die Art der Fondsanlagen damit zusammenhängenden Zinsen und (vi) die in dem jeweiligen Nachtrag aufgeführten Informationen beraten habenNebenkosten zahlen, zzgl. Anleger in die Anteile sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Anteile im Wert fallen können; ferner sollten Anleger in der Lage sein, den Verlust ihres gesamten eingesetzten Kapitals zu trageneiner ggf. Selbst wenn die Anteile durch den Einsatz der Fondsanlagen einen gewissen Schutz vorsehen (diese Form des Schutzes wird, sofern vorgesehen, im jeweiligen Nachtrag beschrieben), gilt dieser Schutzmechanismus u. U. nicht in vollem Umfang für den Ersterwerb der Anteile durch den Anleger. Dies ist insbesondere der Fall, wenn (i) der Kauf, der Verkauf oder die Zeichnung der Anteile nicht während des Erstangebotszeitraums erfolgt, (ii) die Anteile vor ihrem Letzten Rückkauftag (sofern vorhanden) zurückgegeben oder veräußert werden oder (iii) die Fondsanlagen oder die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken nicht den erwarteten Ertrag erzielen. Vor einer Anlage in die Anteile sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, in welche Richtung sich der Wert des Basiswertes und der Fondsanlagen entwickeln bzw. wann diese Entwicklung eintreten und welches Ausmaß sie annehmen könnte, da die Rendite einer solchen Anlage u. a. von diesen Änderungen abhängig ist. Die Wertentwicklung eines Fonds hängt von verschiedenen Faktoren ab, so unter anderem von der Wertentwicklung des Basiswertes, Gebühren und Aufwendungen, Steuern und sonstigen Abgaben, bestimmten Beträgen (wie z. B. aus der Swap-Absicherungspolitik resultierende Renditeverbesserungen) etc., die anfallen oder diskontiert werden bzw. möglicherweise bereits angefallen sind oder diskontiert wurden. Diese Faktoren ändern sich in der Regel innerhalb von Wertermittlungszeiträumen und es wird daher darauf hingewiesen, dass durch die Einwirkung (oder fehlende Einwirkung) mancher oder aller dieser Faktoren die Wertentwicklung innerhalb eines Wertermittlungszeitraums im Vergleich zu einem anderen Wertermittlungszeitraum besser oder schlechter erscheinen kann. Die vergangene Wertentwicklung, wie sie in den Unterlagen zu einem Fonds abgedruckt ist, bietet keine Gewähr für zukünftige Renditen und sollte auch nicht als Richtwert herangezogen werden. Risikofaktoren können zeitgleich auftreten und/oder sich gegenseitig verstärkenanfallenden Vorfälligkeitsentschä- digung, was bis zur Insolvenz des Anlegers führen kann (maximales Risiko). Dieses Risiko kann sich in unvorhersehbarer Art und Weise auf den Wert der Anteile auswirken kannauch aufgrund von Steuerzahlungen des Anlegers sowie ggf. Es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, wie sich das gleichzeitige Auftreten mehrerer Risikofaktoren auf den Wert der Anteile auswirkt. Die Gesellschaft hat die jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Beschränkungen und Gesetzesänderungen, die sie, die Anteile oder die Anlagebeschränkungen betreffen, einzuhalten, wodurch u. U. eine Änderung der Anlagepolitik und der Anlageziele eines Fonds und/oder die Neuausrichtung oder Beendigung einer entsprechenden Politik bzw. entsprechender Ziele notwendig ist. Das Vermögen des jeweiligen Fonds, der Basiswert und sonstige Derivate- oder Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die ein Fonds eingeht, können ebenfalls Änderungen von Gesetzen und Vorschriften und/oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Beschränkungen oder Begrenzungen unterliegen, die ihren Wert und/oder ihre Liquidität und die Wertentwicklung der Beteiligungen des jeweiligen Fonds im Vergleich zur Wertentwicklung des Basiswerts beeinflussen können. Dies kann das Risiko eines Tracking Errors erhöhen, und der jeweilige Fonds muss eventuell neu ausgerichtet oder eingestellt werdendarauf anfal- lenden Zinsen realisieren.
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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus
Einführung. Die Anlagen der Gesellschaft in Wertpapiere unterliegen gewöhnlichen Marktschwankungen und sonstigen Der Anleger geht mit einer Anlage in Wertpapiere verbundenen RisikenBeteiligung an der Investmentgesell- schaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante Risiken beinhaltet. Der Wert Die vom Anleger aus der Beteiligung erzielba- re Rendite ist von vielen unvorhersehbaren und weder durch die Erträge aus den AnlagenInvestmentgesellschaft noch durch die Verwaltungsgesellschaft beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehmeri- schen Beteiligung können erheblich höhere Risiken als bei ande- ren Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persön- lichen Verhältnisse daher auch nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung stellt die wesentlichen tatsäch- lichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Wert und die Erträge von Anteilen der Fonds, können sowohl fallen als auch steigen, sodass ein Anleger seinen investierten Betrag u. U. Invest- mentgesellschaft dar. Es kann jedoch nicht zurückerhält. Zudem können Wechselkursschwankungen bzw. die Umrechnung einer Währung in eine andere dazu führenausgeschlossen wer- den, dass der Wert der Anlagen fällt oder steigt. Aufgrund des Ausgabeaufschlags und der Rücknahmegebührsich aufgrund besonderer individueller Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren können, die für die Anteile anfallen Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Sol- che möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Ein- gehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger auf- grund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft, die das ihr für Investitionen zur Verfügung stehende Kommanditkapital – ggf. indirekt über eine oder mehrere Zwischengesellschaft(en) – in Zielfondsbeteiligungen investiert. Die Wertentwicklung der Beteiligung hängt im Wesentlichen von den Anschaffungskosten der einzelnen Investments, dem wirtschaftlichen Ergebnis der Investments und dem konkreten Ausschüttungsverlauf der Ziel- fonds ab. Potenzielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen Risiken bei einer Entscheidung über die Beteili- gung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen ren- dite- und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefährdenden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditege- fährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussich- ten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, sollte eine Anlage in deren Eintritt die Anteile mittel- bis langfristig ausgerichtet seinAnlageobjekte oder die gesamte Vermögensanlage gefährden kann und die somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage des An- legers führen können. Eine Anlage in einen Fonds sollte keinen wesentlichen Bestandteil eines Anlageportfolios bilden Die Abgrenzung zwischen renditegefähr- denden und anlagegefährdenden Risiken ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbunden. Diese Risiken können unter anderem Aktien- fließend und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken beinhalten bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser der Eintritt mehrerer renditegefährdender Risiken kann auch zusammen mit anderen zu einer Anlagegefährdung führen. Zwischen diesen beiden Risikogrup- pen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschieden. Anle- gergefährdende Risiken auftretenkönnen im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuer- zahlungen oder Ähnliches. Auf einige dieser Risikofaktoren wird nachstehend kurz eingegangenIm Unterabschnitt „Sonstige Risiken“ werden Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Kategorien zuordnen lassen. Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z. B. die Anteile, (gegebenenfalls) die Fondsanlagen, (gegebenenfalls) den Basiswert und (gegebenenfalls) die zur Koppelung Die Einteilung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit einer Anlage Risiken in die Anteile verbundenen vorgenannten Gruppen dient vor allem einer besseren Einschätzbarkeit der Risikofolgen durch den Anleger, ohne dass durch die Einteilung in irgendeiner Weise eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken im Klaren sein gemacht wird. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die geschilderten Risi- ken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkun- gen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die gesam- te geleistete Einlage und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie mit ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) der geleistete Ausgabeaufschlag sowie die im vorliegenden Prospekt Zusammenhang mit der Eingehung der Beteili- gung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers vollständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der Verwal- tungsgesellschaft seine Beteiligung teilweise oder vollstän- dig fremdfinanziert haben, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inkl. Aus- gabeaufschlag und dem jeweiligen Nachtrag enthaltenen Informationen, (iii) (gegebenenfalls) die Art des Basiswertes, (iv) (gegebenenfalls) die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen Techniken durch den FondsEingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, (v) (gegebenenfalls) son- dern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Beteiligung aufgenommene Darlehen tilgen und die Art der Fondsanlagen damit zusammenhängenden Zinsen und (vi) die in dem jeweiligen Nachtrag aufgeführten Informationen beraten habenNebenkosten zahlen, zzgl. Anleger in die Anteile sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Anteile im Wert fallen können; ferner sollten Anleger in der Lage sein, den Verlust ihres gesamten eingesetzten Kapitals zu trageneiner ggf. Selbst wenn die Anteile durch den Einsatz der Fondsanlagen einen gewissen Schutz vorsehen (diese Form des Schutzes wird, sofern vorgesehen, im jeweiligen Nachtrag beschrieben), gilt dieser Schutzmechanismus u. U. nicht in vollem Umfang für den Ersterwerb der Anteile durch den Anleger. Dies ist insbesondere der Fall, wenn (i) der Kauf, der Verkauf oder die Zeichnung der Anteile nicht während des Erstangebotszeitraums erfolgt, (ii) die Anteile vor ihrem Letzten Rückkauftag (sofern vorhanden) zurückgegeben oder veräußert werden oder (iii) die Fondsanlagen oder die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken nicht den erwarteten Ertrag erzielen. Vor einer Anlage in die Anteile sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, in welche Richtung sich der Wert des Basiswertes und der Fondsanlagen entwickeln bzw. wann diese Entwicklung eintreten und welches Ausmaß sie annehmen könnte, da die Rendite einer solchen Anlage u. a. von diesen Änderungen abhängig ist. Die Wertentwicklung eines Fonds hängt von verschiedenen Faktoren ab, so unter anderem von der Wertentwicklung des Basiswertes, Gebühren und Aufwendungen, Steuern und sonstigen Abgaben, bestimmten Beträgen (wie z. B. aus der Swap-Absicherungspolitik resultierende Renditeverbesserungen) etc., die anfallen oder diskontiert werden bzw. möglicherweise bereits angefallen sind oder diskontiert wurden. Diese Faktoren ändern sich in der Regel innerhalb von Wertermittlungszeiträumen und es wird daher darauf hingewiesen, dass durch die Einwirkung (oder fehlende Einwirkung) mancher oder aller dieser Faktoren die Wertentwicklung innerhalb eines Wertermittlungszeitraums im Vergleich zu einem anderen Wertermittlungszeitraum besser oder schlechter erscheinen kann. Die vergangene Wertentwicklung, wie sie in den Unterlagen zu einem Fonds abgedruckt ist, bietet keine Gewähr für zukünftige Renditen und sollte auch nicht als Richtwert herangezogen werden. Risikofaktoren können zeitgleich auftreten und/oder sich gegenseitig verstärkenanfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, was bis zur Insolvenz des Anlegers führen kann (maximales Risiko). Dieses Risiko kann sich in unvorhersehbarer Art und Weise auf den Wert der Anteile auswirken kannauch aufgrund von Steuer- zahlungen des Anlegers sowie ggf. Es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, wie sich das gleichzeitige Auftreten mehrerer Risikofaktoren auf den Wert der Anteile auswirkt. Die Gesellschaft hat die jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Beschränkungen und Gesetzesänderungen, die sie, die Anteile oder die Anlagebeschränkungen betreffen, einzuhalten, wodurch u. U. eine Änderung der Anlagepolitik und der Anlageziele eines Fonds und/oder die Neuausrichtung oder Beendigung einer entsprechenden Politik bzw. entsprechender Ziele notwendig ist. Das Vermögen des jeweiligen Fonds, der Basiswert und sonstige Derivate- oder Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die ein Fonds eingeht, können ebenfalls Änderungen von Gesetzen und Vorschriften und/oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Beschränkungen oder Begrenzungen unterliegen, die ihren Wert und/oder ihre Liquidität und die Wertentwicklung der Beteiligungen des jeweiligen Fonds im Vergleich zur Wertentwicklung des Basiswerts beeinflussen können. Dies kann das Risiko eines Tracking Errors erhöhen, und der jeweilige Fonds muss eventuell neu ausgerichtet oder eingestellt werdendarauf anfallenden Zin- sen realisieren.
Appears in 2 contracts
Samples: Sales Prospectus, Sales Prospectus
Einführung. Die Anlagen der Gesellschaft in Wertpapiere unterliegen gewöhnlichen Marktschwankungen und sonstigen Der Anleger geht mit einer Anlage in Wertpapiere verbundenen RisikenBeteiligung an der Investment- gesellschaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die sig- nifikante Risiken beinhaltet. Der Wert Die vom Anleger aus der Betei- ligung erzielbare Rendite ist von vielen unvorhersehbaren und durch die Erträge aus den AnlagenInvestmentgesellschaft nicht beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher auch nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung stellt die wesentlichen tat- sächlichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Wert und die Erträge von Anteilen der Fonds, können sowohl fallen als auch steigen, sodass ein Anleger seinen investierten Betrag u. U. Investmentgesellschaft dar. Es kann jedoch nicht zurückerhält. Zudem können Wechselkursschwankungen bzw. die Umrechnung einer Währung in eine andere dazu führenausge- schlossen werden, dass der Wert der Anlagen fällt oder steigt. Aufgrund des Ausgabeaufschlags und der Rücknahmegebührsich aufgrund besonderer individuel- ler Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren können, die für die Anteile anfallen könnenVerwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Solche möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Eingehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger aufgrund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft, sollte die das ihr für Investitionen zur Verfügung stehende Kom- manditkapital – mittelbar über eine Anlage oder mehrere Zweck- gesellschaften – in die Anteile mittel- bis langfristig ausgerichtet seinZielfondsbeteiligungen investiert. Eine Anlage in einen Fonds sollte keinen wesentlichen Bestandteil eines Anlageportfolios bilden und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbunden. Diese Risiken können unter anderem Aktien- und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken beinhalten Die Wertentwicklung der Beteiligung hängt im Wesentlichen von den Anschaffungskosten bzw. damit verbunden seinHerstellungskosten der einzel- nen Investments, dem wirtschaftlichen Ergebnis der Invest- ments und dem konkreten Ausschüttungsverlauf der Ziel- fonds ab. Jedes dieser Potenzielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen Risiken bei einer Entscheidung über die Betei- ligung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen rendite- und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefähr- denden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditegefährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu ver- stehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussichten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, deren Eintritt die Anlageobjekte oder die gesamte Vermögensanlage gefähr- den kann und die somit zu einem teilweisen oder vollstän- digen Verlust der Einlage des Anlegers führen können. Die Abgrenzung zwischen renditegefährdenden und anlagege- fährdenden Risiken ist fließend und der Eintritt mehrerer ren- ditegefährdender Risiken kann auch zusammen mit anderen zu einer Anlagegefähr- dung führen. Zwischen diesen beiden Risikogruppen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschieden. Anlegerge- fährdende Risiken auftretenkönnen im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuerzahlungen oder Ähnliches. Auf einige dieser Risikofaktoren wird nachstehend kurz eingegangenIm Unterabschnitt „Sons- tige Risiken“ werden Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Kategorien zuordnen lassen. Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z. B. die Anteile, (gegebenenfalls) die Fondsanlagen, (gegebenenfalls) den Basiswert und (gegebenenfalls) die zur Koppelung Die Einteilung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit einer Anlage Risiken in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie mit ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über (i) die Eignung vorgenannten Gruppen dient vor allem einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die im vorliegenden Prospekt und dem jeweiligen Nachtrag enthaltenen Informationen, (iii) (gegebenenfalls) die Art des Basiswertes, (iv) (gegebenenfalls) die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen Techniken durch den Fonds, (v) (gegebenenfalls) die Art besseren Einschätzbarkeit der Fondsanlagen und (vi) die in dem jeweiligen Nachtrag aufgeführten Informationen beraten haben. Anleger in die Anteile sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Anteile im Wert fallen können; ferner sollten Anleger in der Lage sein, den Verlust ihres gesamten eingesetzten Kapitals zu tragen. Selbst wenn die Anteile durch den Einsatz der Fondsanlagen einen gewissen Schutz vorsehen (diese Form des Schutzes wird, sofern vorgesehen, im jeweiligen Nachtrag beschrieben), gilt dieser Schutzmechanismus u. U. nicht in vollem Umfang für den Ersterwerb der Anteile Risiko- folgen durch den Anleger. Dies ist insbesondere der Fall, wenn (i) der Kauf, der Verkauf oder die Zeichnung der Anteile nicht während des Erstangebotszeitraums erfolgt, (ii) die Anteile vor ihrem Letzten Rückkauftag (sofern vorhanden) zurückgegeben oder veräußert werden oder (iii) die Fondsanlagen oder die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken nicht den erwarteten Ertrag erzielen. Vor einer Anlage in die Anteile sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, in welche Richtung sich der Wert des Basiswertes und der Fondsanlagen entwickeln bzw. wann diese Entwicklung eintreten und welches Ausmaß sie annehmen könnte, da die Rendite einer solchen Anlage u. a. von diesen Änderungen abhängig ist. Die Wertentwicklung eines Fonds hängt von verschiedenen Faktoren ab, so unter anderem von der Wertentwicklung des Basiswertes, Gebühren und Aufwendungen, Steuern und sonstigen Abgaben, bestimmten Beträgen (wie z. B. aus der Swap-Absicherungspolitik resultierende Renditeverbesserungen) etc., die anfallen oder diskontiert werden bzw. möglicherweise bereits angefallen sind oder diskontiert wurden. Diese Faktoren ändern sich in der Regel innerhalb von Wertermittlungszeiträumen und es wird daher darauf hingewiesen, ohne dass durch die Einwirkung (oder fehlende Einwirkung) mancher oder aller dieser Faktoren die Wertentwicklung innerhalb eines Wertermittlungszeitraums im Vergleich zu einem anderen Wertermittlungszeitraum besser oder schlechter erscheinen kann. Die vergangene Wertentwicklung, wie sie Einteilung in den Unterlagen zu einem Fonds abgedruckt ist, bietet keine Gewähr für zukünftige Renditen und sollte auch nicht als Richtwert herangezogen werden. Risikofaktoren können zeitgleich auftreten und/oder sich gegenseitig verstärken, was sich in unvorhersehbarer Art und irgendeiner Weise auf den Wert eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlich- keit der Anteile auswirken kann. Es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, wie sich das gleichzeitige Auftreten mehrerer Risikofaktoren auf den Wert der Anteile auswirkt. Die Gesellschaft hat die jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Beschränkungen und Gesetzesänderungen, die sie, die Anteile oder die Anlagebeschränkungen betreffen, einzuhalten, wodurch u. U. eine Änderung der Anlagepolitik und der Anlageziele eines Fonds und/oder die Neuausrichtung oder Beendigung einer entsprechenden Politik bzw. entsprechender Ziele notwendig ist. Das Vermögen des jeweiligen Fonds, der Basiswert und sonstige Derivate- oder Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die ein Fonds eingeht, können ebenfalls Änderungen von Gesetzen und Vorschriften und/oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Beschränkungen oder Begrenzungen unterliegen, die ihren Wert und/oder ihre Liquidität und die Wertentwicklung der Beteiligungen des jeweiligen Fonds im Vergleich zur Wertentwicklung des Basiswerts beeinflussen können. Dies kann das Risiko eines Tracking Errors erhöhen, und der jeweilige Fonds muss eventuell neu ausgerichtet oder eingestellt werdenRisiken gemacht werden soll.
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Samples: Investment Prospectus
Einführung. Die Anlagen der Gesellschaft in Wertpapiere unterliegen gewöhnlichen Marktschwankungen und sonstigen Der Anleger geht mit einer Anlage in Wertpapiere verbundenen RisikenBeteiligung an der Investmentgesell schaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante Risiken beinhaltet. Der Wert Die vom Anleger aus der Beteiligung erziel bare Rendite ist von vielen unvorhersehbaren und weder durch die Erträge aus den AnlagenInvestmentgesellschaft noch durch die Verwaltungsgesell schaft beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehme rischen Beteiligung können erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher auch nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung umfasst die wesentlichen tatsäch lichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Wert und die Erträge von Anteilen der Fonds, können sowohl fallen als auch steigen, sodass ein Anleger seinen investierten Betrag u. U. Invest mentgesellschaft. Es kann jedoch nicht zurückerhält. Zudem können Wechselkursschwankungen bzw. die Umrechnung einer Währung in eine andere dazu führenausgeschlossen werden, dass der Wert der Anlagen fällt oder steigt. Aufgrund des Ausgabeaufschlags und der Rücknahmegebührsich aufgrund besonderer individueller Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren können, die für die Anteile anfallen Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Solche möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Einge hen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst um fassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger auf grund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft, die das ihr für Investitionen zur Verfügung stehende Kommanditkapital – ggf. indirekt über eine oder mehrere Zwischengesellschaften – in Zielfondsbeteiligungen investiert. Die Wertentwicklung der Beteiligung hängt im Wesentlichen von den Anschaffungskosten der einzelnen Investments, dem wirtschaftlichen Ergebnis der Investments und dem konkreten Ausschüttungsverlauf der Ziel fonds ab. Potenzielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen Risiken bei einer Entscheidung über die Beteili gung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen rendite und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefährdenden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditege fährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussich ten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Xxxx xxx sind Risiken, sollte eine Anlage in deren Eintritt die Anteile mittel- bis langfristig ausgerichtet seinAnlageobjekte oder die ge samte Kapitalanlage gefährden kann und die somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers führen können. Eine Anlage in einen Fonds sollte keinen wesentlichen Bestandteil eines Anlageportfolios bilden Die Abgrenzung zwischen renditegefährdenden und anlagegefährdenden Risiken ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbunden. Diese Risiken können unter anderem Aktien- fließend und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken beinhalten bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser der Eintritt mehrerer renditegefährdender Risiken kann auch zusammen mit anderen zu einer Anla gegefährdung führen. Zwischen diesen beiden Risikogruppen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschieden. Anleger gefährdende Risiken auftretenkönnen im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuer zahlungen oder Ähnliches. Auf einige dieser Risikofaktoren wird nachstehend kurz eingegangenIm Unterabschnitt „Sonstige Risiken“ werden Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Kategorien zuordnen lassen. Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z. B. die Anteile, (gegebenenfalls) die Fondsanlagen, (gegebenenfalls) den Basiswert und (gegebenenfalls) die zur Koppelung Die Einteilung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit einer Anlage Risiken in die Anteile verbundenen vorgenannten Gruppen dient vor allem einer besseren Einschätzbarkeit der Risikofolgen durch den Anleger, ohne dass durch die Einteilung in irgendeiner Weise eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken im Klaren sein gemacht wird. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die geschilderten Risi- ken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkun- gen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die ge- samte geleistete Einlage und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie mit ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über ggf. an Dritte auf Basis einer gesonderten Vereinbarung zu leistende Vermittlungs- provision (iin diesem Verkaufsprospekt als „Ausgabeauf- schlag“ bezeichnet) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) sowie die im vorliegenden Prospekt Zusammenhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers vollständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der Verwal- tungsgesellschaft seine Beteiligung teilweise oder vollstän- dig fremdfinanziert haben, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inkl. Aus- gabeaufschlag und dem jeweiligen Nachtrag enthaltenen Informationen, (iii) (gegebenenfalls) die Art des Basiswertes, (iv) (gegebenenfalls) die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen Techniken durch den FondsEingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, (v) (gegebenenfalls) son- dern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Betei- ligung aufgenommene Darlehen tilgen und die Art der Fondsanlagen damit zusammenhängenden Zinsen und (vi) die in dem jeweiligen Nachtrag aufgeführten Informationen beraten habenNebenkosten zahlen, zzgl. Anleger in die Anteile sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Anteile im Wert fallen können; ferner sollten Anleger in der Lage sein, den Verlust ihres gesamten eingesetzten Kapitals zu trageneiner ggf. Selbst wenn die Anteile durch den Einsatz der Fondsanlagen einen gewissen Schutz vorsehen (diese Form des Schutzes wird, sofern vorgesehen, im jeweiligen Nachtrag beschrieben), gilt dieser Schutzmechanismus u. U. nicht in vollem Umfang für den Ersterwerb der Anteile durch den Anleger. Dies ist insbesondere der Fall, wenn (i) der Kauf, der Verkauf oder die Zeichnung der Anteile nicht während des Erstangebotszeitraums erfolgt, (ii) die Anteile vor ihrem Letzten Rückkauftag (sofern vorhanden) zurückgegeben oder veräußert werden oder (iii) die Fondsanlagen oder die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken nicht den erwarteten Ertrag erzielen. Vor einer Anlage in die Anteile sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, in welche Richtung sich der Wert des Basiswertes und der Fondsanlagen entwickeln bzw. wann diese Entwicklung eintreten und welches Ausmaß sie annehmen könnte, da die Rendite einer solchen Anlage u. a. von diesen Änderungen abhängig ist. Die Wertentwicklung eines Fonds hängt von verschiedenen Faktoren ab, so unter anderem von der Wertentwicklung des Basiswertes, Gebühren und Aufwendungen, Steuern und sonstigen Abgaben, bestimmten Beträgen (wie z. B. aus der Swap-Absicherungspolitik resultierende Renditeverbesserungen) etc., die anfallen oder diskontiert werden bzw. möglicherweise bereits angefallen sind oder diskontiert wurden. Diese Faktoren ändern sich in der Regel innerhalb von Wertermittlungszeiträumen und es wird daher darauf hingewiesen, dass durch die Einwirkung (oder fehlende Einwirkung) mancher oder aller dieser Faktoren die Wertentwicklung innerhalb eines Wertermittlungszeitraums im Vergleich zu einem anderen Wertermittlungszeitraum besser oder schlechter erscheinen kann. Die vergangene Wertentwicklung, wie sie in den Unterlagen zu einem Fonds abgedruckt ist, bietet keine Gewähr für zukünftige Renditen und sollte auch nicht als Richtwert herangezogen werden. Risikofaktoren können zeitgleich auftreten und/oder sich gegenseitig verstärkenanfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, was bis zur Insolvenz des Anlegers führen kann (maximales Risiko). Dieses Risiko kann sich in unvorhersehbarer Art und Weise auf den Wert der Anteile auswirken kannauch aufgrund von Steuer- zahlungen des Anlegers sowie ggf. Es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, wie sich das gleichzeitige Auftreten mehrerer Risikofaktoren auf den Wert der Anteile auswirkt. Die Gesellschaft hat die jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Beschränkungen und Gesetzesänderungen, die sie, die Anteile oder die Anlagebeschränkungen betreffen, einzuhalten, wodurch u. U. eine Änderung der Anlagepolitik und der Anlageziele eines Fonds und/oder die Neuausrichtung oder Beendigung einer entsprechenden Politik bzw. entsprechender Ziele notwendig ist. Das Vermögen des jeweiligen Fonds, der Basiswert und sonstige Derivate- oder Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die ein Fonds eingeht, können ebenfalls Änderungen von Gesetzen und Vorschriften und/oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, Beschränkungen oder Begrenzungen unterliegen, die ihren Wert und/oder ihre Liquidität und die Wertentwicklung der Beteiligungen des jeweiligen Fonds im Vergleich zur Wertentwicklung des Basiswerts beeinflussen können. Dies kann das Risiko eines Tracking Errors erhöhen, und der jeweilige Fonds muss eventuell neu ausgerichtet oder eingestellt werdendarauf anfallenden Zin- sen realisieren.
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Samples: Sales Prospectus