Common use of Einführung Clause in Contracts

Einführung. Der Anleger geht mit einer Beteiligung an der Investmentgesell- schaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante Risiken beinhaltet. Dies gilt vorliegend auch deshalb, weil zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin noch ungewiss ist, in welche konkreten Vermögensgegenstände die Investmentge- sellschaft investieren wird (sog. „Blind Pool“). Die vom Anleger aus der Beteiligung erzielbare Rendite ist von vielen unvorher- sehbaren und weder durch die Investmentgesellschaft noch durch die Verwaltungsgesellschaft beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können zudem erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder voll- ständigen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung stellt die wesentlichen tatsäch- lichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Invest- mentgesellschaft dar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen wer- den, dass sich aufgrund besonderer individueller Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren können, die für die Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Sol- che möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Eingehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger auf- grund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft und deren nachfolgend dargestellten Vermögensgegenständen: Die Investmentgesellschaft wird sich planmäßig mittelbar über den Erwerb einer oder mehrerer Beteiligungen an einer oder mehre- ren Objektgesellschaften (im Folgenden gemeinsam als „Betei- ligungen an Objektgesellschaften“ bzw. „Objektgesellschaften“ bezeichnet) an einer oder mehreren Immobilien (im Folgenden gemeinsam als „Immobilien“ bezeichnet) beteiligen. Soweit die Investmentgesellschaft unmittelbar selber in Immobilien inves- tiert, gelten die auf Ebene der Objektgesellschaften beschriebe- nen Risiken für Immobilien entsprechend auch für eine unmittel- bare Immobilieninvestition. Die Wertentwicklung der Beteiligung des Anlegers an der Invest- mentgesellschaft hängt im Wesentlichen von den Anschaffungs- kosten der noch zu erwerbenden Objektgesellschaften, dem wirtschaftlichen Ergebnis dieser Objektgesellschaften und dem konkreten Ausschüttungsverlauf der Objektgesellschaften an die Investmentgesellschaft ab. Potenzielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen Risiken bei einer Entscheidung über die Beteiligung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Risiken, die sich zunächst ausschließlich auf Ebene der Objektgesellschaften ergeben kön- nen, auch immer Einfluss auf die Investmentgesellschaft selbst haben und mithin mittelbar Risiken der Investmentgesellschaft darstellen. Sofern daher im Folgenden bestimmte Risiken auf Ebene der Objektgesellschaften aufgezeigt werden, gelten diese entsprechend auf Ebene der Investmentgesellschaft. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen rendite- und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefährdenden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditege- fährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussich- ten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Risi- ken sind Risiken, deren Eintritt die Vermögensgegenstände oder das gesamte Beteiligungsangebot gefährden kann und die somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers führen können. Die Abgrenzung zwischen renditege- fährdenden und anlagegefährdenden Risiken ist fließend und die starke Ausprägung eines renditegefährdenden Risikos oder der Eintritt mehrerer renditegefährdender Risiken kann auch zu einer Anlagegefährdung führen. Zwischen diesen beiden Risikogrup- pen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschieden. Anle- gergefährdende Risiken können im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuer- zahlungen oder Ähnliches. Im Abschnitt „Sonstige Risiken“ wer- den Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Katego- rien zuordnen lassen. Die Einteilung der Risiken in die vorgenannten Gruppen dient vor allem einer besseren Einschätzbarkeit der Risikofolgen durch den Anleger, ohne dass durch die Einteilung in irgendeiner Weise eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken gemacht wer- den soll. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die nachfolgend geschilderten Risiken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkungen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die gesamte geleistete Einlage und der geleis- tete Ausgabeaufschlag zzgl. etwaiger nicht ausgeschütteter Gewinne sowie die im Zusammenhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers vollständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der Verwal- tungsgesellschaft seine Beteiligung teilweise oder vollstän- dig fremdfinanzieren, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inkl. Aus- gabeaufschlag und im Zusammenhang mit dem Eingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, son- dern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Betei- ligung aufgenommene Darlehen tilgen und die damit zusammenhängenden Zinsen und Nebenkosten zahlen, zzgl. einer ggf. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, was bis zur Zahlungsunfähigkeit des Anlegers führen kann. Darüber hinaus besteht für den Anleger das Risiko, sein sonstiges Vermögen z. B. aufgrund von Steuerzahlungen sowie ggf. darauf anfallenden Zinsen oder aufgrund einer Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung bei der Aufnah- me einer persönlichen Anteilsfinanzierung zu vermindern (Vermögensminderungsrisiko). Das Maximalrisiko des Anlegers besteht in einer Kumulation von Totalverlustrisiko und Vermögensminderungsrisiko. Die Realisierung dieser Risiken kann zu einer Zahlungsunfähig- keit und Insolvenz des Anlegers führen (Maximalrisiko).

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Samples: Sales Prospectus

Einführung. Der Anleger geht mit einer Beteiligung an der Investmentgesell- schaft Investment- gesellschaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante signi- fikante Risiken beinhaltet. Dies gilt vorliegend auch deshalb, weil zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin noch ungewiss ist, in welche konkreten Vermögensgegenstände die Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft investieren wird (sog. „Blind Pool“). Die vom Anleger aus der Beteiligung erzielbare Rendite Ren- dite ist von vielen unvorher- sehbaren unvorhersehbaren und weder durch die Investmentgesellschaft noch durch die Verwaltungsgesellschaft Invest- mentgesellschaft nicht beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichenwirt- schaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können zudem erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen Anlagefor- men mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen teilwei- sen oder voll- ständigen vollständigen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen tra- gen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen persönli- chen Verhältnisse daher nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung stellt die wesentlichen tatsäch- lichen tat- sächlichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft dar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen wer- denausge- schlossen werden, dass sich aufgrund besonderer individueller individuel- ler Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren können, die für die Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Sol- che Solche möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Eingehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger auf- grund aufgrund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft und deren nachfolgend dargestellten VermögensgegenständenVermögensgegen- ständen: Die Investmentgesellschaft wird sich planmäßig mittelbar über den Erwerb einer oder mehrerer Beteiligung/von Beteiligungen an einer oder mehre- ren Objektgesellschaften mehreren Objektgesellschaft/-en (im Folgenden gemeinsam als „Betei- ligungen Beteiligungen an Objektgesellschaften“ bzw. „Objektgesellschaften“ bezeichnet) an einer oder mehreren Immobilien Immobilie/-n (im Folgenden gemeinsam als „Immobilien“ bezeichnet) beteiligen. Soweit die Investmentgesellschaft unmittelbar selber in Immobilien inves- tiert, gelten die auf Ebene der Objektgesellschaften beschriebe- nen Risiken für Immobilien entsprechend auch für eine unmittel- bare Immobilieninvestition. Die Wertentwicklung der Beteiligung des Anlegers an der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft hängt im Wesentlichen von den Anschaffungs- kosten Anschaffungskosten der noch zu erwerbenden ObjektgesellschaftenObjektge- sellschaften, dem wirtschaftlichen Ergebnis dieser Objektgesellschaften Objekt- gesellschaften und dem konkreten Ausschüttungsverlauf der Objektgesellschaften an die Investmentgesellschaft ab. Potenzielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen beschrie- benen Risiken bei einer Entscheidung über die Beteiligung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Risiken, die sich zunächst ausschließlich aus- schließlich auf Ebene der Objektgesellschaften ergeben kön- nenkönnen, auch immer Einfluss auf die Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft selbst haben und mithin mittelbar Risiken der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft darstellen. Sofern daher im Folgenden bestimmte Risiken auf Ebene der Objektgesellschaften aufgezeigt auf- gezeigt werden, gelten diese entsprechend auf Ebene der Investmentgesellschaft. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen rendite- und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefährdenden anlegergefähr- denden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditege- fährdenden renditegefährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehenver- stehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussich- ten Ertragsaussichten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Risi- ken Risiken sind Risiken, deren Eintritt die Vermögensgegenstände oder das gesamte Beteiligungsangebot Beteiligungsan- gebot gefährden kann und die somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers führen können. Die Abgrenzung zwischen renditege- fährdenden renditegefährdenden und anlagegefährdenden Risiken ist fließend und die starke Ausprägung eines renditegefährdenden Risikos oder der Eintritt mehrerer renditegefährdender Risiken kann auch zu einer Anlagegefährdung führen. Zwischen diesen beiden Risikogrup- pen Risikogruppen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschiedenunter- schieden. Anle- gergefährdende Anlegergefährdende Risiken können im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuer- zahlungen Steuerzahlungen oder Ähnliches. Im Abschnitt „Sonstige Risiken“ wer- den werden Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Katego- rien Kategorien zuordnen lassen. Die Einteilung der Risiken in die vorgenannten Gruppen dient vor allem einer besseren Einschätzbarkeit der Risikofolgen Risiko- folgen durch den Anleger, ohne dass durch die Einteilung in irgendeiner Weise eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit Eintrittswahrschein- lichkeit der Risiken gemacht wer- den werden soll. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die nachfolgend geschilderten Risiken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkungen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die gesamte geleistete Einlage und der geleis- tete Ausgabeaufschlag zzgl. etwaiger nicht ausgeschütteter Gewinne sowie die im Zusammenhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers vollständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der Verwal- tungsgesellschaft seine Beteiligung teilweise oder vollstän- dig fremdfinanzieren, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inkl. Aus- gabeaufschlag und im Zusammenhang mit dem Eingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, son- dern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Betei- ligung aufgenommene Darlehen tilgen und die damit zusammenhängenden Zinsen und Nebenkosten zahlen, zzgl. einer ggf. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, was bis zur Zahlungsunfähigkeit des Anlegers führen kann. Darüber hinaus besteht für den Anleger das Risiko, sein sonstiges Vermögen z. B. aufgrund von Steuerzahlungen sowie ggf. darauf anfallenden Zinsen oder aufgrund einer Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung bei der Aufnah- me einer persönlichen Anteilsfinanzierung zu vermindern (Vermögensminderungsrisiko). Das Maximalrisiko des Anlegers besteht in einer Kumulation von Totalverlustrisiko und Vermögensminderungsrisiko. Die Realisierung dieser Risiken kann zu einer Zahlungsunfähig- keit und Insolvenz des Anlegers führen (Maximalrisiko).

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Samples: Verkaufsprospekt

Einführung. Der Anleger geht mit einer Beteiligung an der Investmentgesell- Investmentgesell­ schaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante Risiken beinhaltet. Dies gilt vorliegend auch deshalb, weil zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin noch ungewiss ist, in welche konkreten Vermögensgegenstände die Investmentge- Investmentge­ sellschaft investieren wird (sog. „Blind Pool“). Die vom Anleger aus der Beteiligung erzielbare Rendite ist von vielen unvorher- unvorher­ sehbaren und weder durch die Investmentgesellschaft noch durch die Verwaltungsgesellschaft beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können zudem erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftretenauftre­ ten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder voll- ständigen vollständi­ gen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investiereninves­ tieren. Die nachfolgende Darstellung stellt umfasst die wesentlichen tatsäch- lichen wirt­ schaftlichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Invest- mentgesellschaft darInvestmentgesellschaft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen wer- denwerden, dass sich aufgrund besonderer individueller Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren könnenkön­ nen, die für die Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Sol- che Solche möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Eingehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger auf- grund aufgrund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft und deren nachfolgend dargestellten Vermögensgegenständen: Die Investmentgesellschaft wird sich planmäßig mittelbar Investmentgesellschaft, die das ihr für Investitionen zur Verfügung stehende Kommandit­ kapital – ggf. indirekt über den Erwerb einer eine oder mehrerer Beteiligungen an einer oder mehre- ren Objektgesellschaften (im Folgenden gemeinsam als „Betei- ligungen an Objektgesellschaften“ bzw. „Objektgesellschaften“ bezeichnetmehrere Zwischenge­ sellschaft(en) an einer oder mehreren Immobilien (im Folgenden gemeinsam als „Immobilien“ bezeichnet) beteiligen. Soweit die Investmentgesellschaft unmittelbar selber in Immobilien inves- tiert, gelten die auf Ebene der Objektgesellschaften beschriebe- nen Risiken für Immobilien entsprechend auch für eine unmittel- bare ImmobilieninvestitionZielfondsbeteiligungen investiert. Die Wertentwicklung Wert­ entwicklung der Beteiligung des Anlegers an der Invest- mentgesellschaft hängt im Wesentlichen von den Anschaffungs- kosten Anschaffungskosten der noch zu erwerbenden Objektgesellschafteneinzelnen Investments, dem wirtschaftlichen wirtschaft­ lichen Ergebnis dieser Objektgesellschaften der Investments inkl. ihrer Veräußerungserlöse und dem konkreten Ausschüttungsverlauf der Objektgesellschaften an die Investmentgesellschaft Zielfonds ab. Potenzielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen beschriebe­ nen Risiken bei einer Entscheidung über die Beteiligung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Risiken, die sich zunächst ausschließlich auf Ebene der Objektgesellschaften ergeben kön- nen, auch immer Einfluss auf die Investmentgesellschaft selbst haben und mithin mittelbar Risiken der Investmentgesellschaft darstellen. Sofern daher im Folgenden bestimmte Risiken auf Ebene der Objektgesellschaften aufgezeigt werden, gelten diese entsprechend auf Ebene der Investmentgesellschaft. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen rendite- ren­ dite­ und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefährdenden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditege- renditege­ fährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussich- Ertragsaussich­ ten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Risi- ken Xxxx­ xxx sind Risiken, deren Eintritt die Vermögensgegenstände Anlageobjekte oder das gesamte Beteiligungsangebot die ge­ samte Kapitalanlage gefährden kann und die somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers führen können. Die Abgrenzung zwischen renditege- fährdenden renditegefährdenden und anlagegefährdenden Risiken ist fließend und die starke Ausprägung eines renditegefährdenden Risikos oder der Eintritt mehrerer renditegefährdender Risiken kann auch zu einer Anlagegefährdung führen. Zwischen diesen beiden Risikogrup- Risikogrup­ pen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschieden. Anle- Anle­ gergefährdende Risiken können im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuer- Steuer­ zahlungen oder Ähnliches. Im Abschnitt Unterabschnitt „Sonstige Risiken“ wer- den werden Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Katego- rien Kategorien zuordnen lassen. Die Einteilung der Risiken in die vorgenannten Gruppen dient vor allem einer besseren Einschätzbarkeit der Risikofolgen durch den Anleger, ohne dass durch die Einteilung in irgendeiner Weise eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit Ein­ trittswahrscheinlichkeit der Risiken gemacht wer- den sollwird. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die nachfolgend geschilderten Risiken Risi- ken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkungen Auswirkun- gen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die gesamte ge- samte geleistete Einlage und der geleis- tete Ausgabeaufschlag zzgleine ggf. etwaiger nicht ausgeschütteter Gewinne an einen Vertriebs- partner auf Basis einer gesonderten Vereinbarung zu leis- tende Vermittlungsprovision (in diesem Verkaufsprospekt als „Ausgabeaufschlag“ bezeichnet) sowie die im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers vollständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der Verwal- tungsgesellschaft seine Beteiligung teilweise oder vollstän- dig fremdfinanzierenfremdfinanziert haben, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inkl. Aus- gabeaufschlag und im Zusammenhang mit dem Eingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, son- dern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Betei- ligung aufgenommene Darlehen tilgen und die damit zusammenhängenden zu- sammenhängenden Zinsen und Nebenkosten zahlen, zzgl. einer ggf. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, was bis zur Zahlungsunfähigkeit Insolvenz des Anlegers führen kannkann (maximales Risiko). Darüber hinaus besteht für den Anleger das Risiko, sein sonstiges Vermögen z. B. Dieses Risiko kann sich auch aufgrund von Steuerzahlungen des Anlegers sowie ggf. darauf anfallenden Zinsen oder aufgrund einer Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung bei der Aufnah- me einer persönlichen Anteilsfinanzierung zu vermindern (Vermögensminderungsrisiko). Das Maximalrisiko des Anlegers besteht in einer Kumulation von Totalverlustrisiko und Vermögensminderungsrisiko. Die Realisierung dieser Risiken kann zu einer Zahlungsunfähig- keit und Insolvenz des Anlegers führen (Maximalrisiko)reali- sieren.

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Samples: Sales Contracts

Einführung. Der Anleger geht mit einer Beteiligung an der Investmentgesell- schaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante Risiken beinhaltet. Dies gilt vorliegend auch deshalb, weil zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin noch ungewiss ist, in welche konkreten Vermögensgegenstände die Investmentge- sellschaft investieren wird (sog. „Blind Pool“). Die vom Anleger aus der Beteiligung erzielbare Rendite ist von vielen unvorher- sehbaren und weder durch die Investmentgesellschaft noch durch die Verwaltungsgesellschaft beeinflussbaren zukünftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen abhängig. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können zudem erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder voll- ständigen Verlust seiner geleisteten Einlage tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher nur einen hierfür angemessenen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung stellt zeigt die wesentlichen tatsäch- lichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Invest- mentgesellschaft darmentgesellschaft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen wer- denwerden, dass sich aufgrund besonderer individueller Umstände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren können, die für die Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar sind. Sol- che Solche möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Eingehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger auf- grund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft und deren nachfolgend dargestellten Vermögensgegenständen: Die Investmentgesellschaft wird sich planmäßig mittelbar über den Erwerb einer oder mehrerer Beteiligungen an einer oder mehre- ren Objektgesellschaften (im Folgenden gemeinsam als „Betei- ligungen an Objektgesellschaften“ bzw. „Objektgesellschaften“ bezeichnet) an einer oder mehreren Immobilien (im Folgenden gemeinsam als „Immobilien“ bezeichnet) beteiligen. Soweit die Investmentgesellschaft unmittelbar selber in Immobilien inves- tiert, gelten die auf Ebene der Objektgesellschaften beschriebe- nen Risiken für Immobilien entsprechend auch für eine unmittel- bare Immobilieninvestition. Die Wertentwicklung der Beteiligung des Anlegers an der Invest- mentgesellschaft hängt im Wesentlichen von den Anschaffungs- kosten der noch zu erwerbenden Objektgesellschaften, dem wirtschaftlichen Ergebnis dieser Objektgesellschaften und dem konkreten Ausschüttungsverlauf der Objektgesellschaften an die Investmentgesellschaft ab. Potenzielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen Risiken bei einer Entscheidung über die Beteiligung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Risiken, die sich zunächst ausschließlich auf Ebene der Objektgesellschaften ergeben kön- nen, auch immer Einfluss auf die Investmentgesellschaft selbst haben und mithin mittelbar Risiken der Investmentgesellschaft darstellen. Sofern daher im Folgenden bestimmte Risiken auf Ebene der Objektgesellschaften aufgezeigt werden, gelten diese entsprechend auf Ebene der Investmentgesellschaft. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen rendite- und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefährdenden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditege- fährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussich- ten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Risi- ken sind Risiken, deren Eintritt die Vermögensgegenstände oder das gesamte Beteiligungsangebot gefährden kann und die somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers führen können. Die Abgrenzung zwischen renditege- fährdenden und anlagegefährdenden Risiken ist fließend und die starke Ausprägung eines renditegefährdenden Risikos oder der Eintritt mehrerer renditegefährdender Risiken kann auch zu einer Anlagegefährdung führen. Zwischen diesen beiden Risikogrup- pen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschieden. Anle- gergefährdende Risiken können im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuer- zahlungen oder Ähnliches. Im Abschnitt „Sonstige Risiken“ wer- den Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Katego- rien zuordnen lassen. Die Einteilung der Risiken in die vorgenannten Gruppen dient vor allem einer besseren Einschätzbarkeit der Risikofolgen durch den Anleger, ohne dass durch die Einteilung in irgendeiner Weise eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken gemacht wer- den soll. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die nachfolgend geschilderten Risiken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkungen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die gesamte geleistete Einlage und der geleis- tete Ausgabeaufschlag zzgl. etwaiger nicht ausgeschütteter Gewinne sowie die im Zusammenhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers vollständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der Verwal- tungsgesellschaft seine Beteiligung teilweise oder vollstän- dig fremdfinanzieren, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inkl. Aus- gabeaufschlag und im Zusammenhang mit dem Eingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, son- dern sondern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Betei- ligung Beteiligung aufgenommene Darlehen tilgen und die damit zusammenhängenden zusammen- hängenden Zinsen und Nebenkosten zahlen, zzgl. einer ggf. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, was bis zur Zahlungsunfähigkeit Zah- lungsunfähigkeit des Anlegers führen kann. Darüber hinaus besteht für den Anleger das Risiko, sein sonstiges Vermögen z. B. aufgrund von Steuerzahlungen sowie ggf. darauf anfallenden anfal- lenden Zinsen oder aufgrund einer Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung bei der Aufnah- me Aufnahme einer persönlichen Anteilsfinanzierung zu vermindern (VermögensminderungsrisikoVermögensminderungs- risiko). Das Maximalrisiko des Anlegers besteht in einer Kumulation von Totalverlustrisiko und Vermögensminderungsrisiko. Die Realisierung dieser Risiken kann zu einer Zahlungsunfähig- keit und Insolvenz des Anlegers führen (Maximalrisiko).

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Samples: Investment Prospectus

Einführung. Der Anleger geht mit einer Beteiligung an der Investmentgesell- schaft Investmentge- sellschaft eine unternehmerische Beteiligung ein, die signifikante signifi- kante Risiken beinhaltet. Dies gilt vorliegend auch deshalb, weil zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin noch ungewiss ist, in welche konkreten Vermögensgegenstände die Investmentge- sellschaft investieren wird (sog. „Blind Pool“). Die vom Anleger aus der Beteiligung Beteili- gung erzielbare Rendite ist von vielen unvorher- sehbaren unvorhersehbaren und weder durch die Investmentgesellschaft noch durch die Verwaltungsgesellschaft nicht beeinflussbaren zukünftigen zu- künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen Ent- wicklungen abhängig. Bei einer unternehmerischen Beteiligung Beteili- gung können zudem erheblich höhere Risiken als bei anderen Anlageformen Anla- geformen mit von Anfang an feststehenden oder gar garantierten garan- tierten Renditen auftreten. Daher muss jeder Anleger einen teilweisen oder voll- ständigen vollständigen Verlust seiner geleisteten Einlage Einla- ge tragen können. Er sollte unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse daher nur einen hierfür angemessenen angemes- senen Teil seines Vermögens investieren. Die nachfolgende Darstellung stellt die wesentlichen tatsäch- lichen und rechtlichen Risiken einer Beteiligung an der Invest- mentgesellschaft In- vestmentgesellschaft dar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen wer- denausgeschlos- sen werden, dass sich aufgrund besonderer individueller Umstände Um- stände bei einem Anleger weitere individuelle Risiken realisieren reali- sieren können, die für die Verwaltungsgesellschaft nicht vorhersehbar vor- hersehbar sind. Sol- che Solche möglichen individuellen Risiken sollten Anleger vor dem Eingehen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft selbst umfassend prüfen und hierzu fachkundige Beratung einholen. Die nachfolgend dargestellten Risiken treffen den Anleger auf- grund aufgrund seiner Beteiligung an der Investmentgesellschaft und deren nachfolgend dargestellten Vermögensgegenständen: Die Investmentgesellschaft wird sich planmäßig Investmentgesellschaft, die das Kommanditkapital mittelbar über den Erwerb einer Zielfonds oder mehrerer Beteiligungen an einer oder mehre- ren Objektgesellschaften Ob- jektgesellschaften (im Folgenden gemeinsam als „Betei- ligungen an Objektgesellschaften“ bzw. „Objektgesellschaften“ bezeichnetZielgesellschaften) an einer oder mehreren Immobilien (im Folgenden gemeinsam als „Immobilien“ bezeichnet) beteiligen. Soweit die Investmentgesellschaft unmittelbar selber in Immobilien inves- tiert, gelten die auf Ebene der Objektgesellschaften beschriebe- nen Risiken für Immobilien entsprechend auch für eine unmittel- bare Immobilieninvestitionein Portfolio aus Sachwertanlagen investiert. Die Wertentwicklung der Beteiligung des Anlegers an der Invest- mentgesellschaft Beteili- gung hängt im Wesentlichen von den Anschaffungs- kosten Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der noch zu erwerbenden Objektgesellschafteneinzelnen Investments, dem wirtschaftlichen Ergebnis dieser Objektgesellschaften der Investments und dem konkreten konkre- ten Ausschüttungsverlauf der Objektgesellschaften an die Investmentgesellschaft Zielgesellschaften ab. Potenzielle Poten- zielle Anleger müssen daher die nachfolgend beschriebenen Risiken bei einer Entscheidung über die Beteiligung an der Investmentgesellschaft berücksichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Risiken, die sich zunächst ausschließlich auf Ebene der Objektgesellschaften ergeben kön- nen, auch immer Einfluss auf die Investmentgesellschaft selbst haben und mithin mittelbar Risiken der Investmentgesellschaft darstellen. Sofern daher im Folgenden bestimmte Risiken auf Ebene der Objektgesellschaften aufgezeigt werden, gelten diese entsprechend auf Ebene der Investmentgesellschaft. Bei der Darstellung der Risiken wird im Folgenden zwischen rendite- und anlagegefährdenden Risiken, anlegergefährdenden anlegergefähr- denden Risiken und sonstigen Risiken unterschieden. Unter renditege- fährdenden renditegefährdenden Risiken sind diejenigen Risiken zu verstehenver- stehen, die zu einer schwächeren Rendite führen und somit die Ertragsaussich- ten Ertragsaussichten der Anlage verschlechtern können. Anlagegefährdende Risi- ken An- lagegefährdende Risiken sind Risiken, deren Eintritt die Vermögensgegenstände Anla- geobjekte oder das die gesamte Beteiligungsangebot Vermögensanlage gefährden kann und die somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers führen können. Die Abgrenzung Abgren- zung zwischen renditege- fährdenden renditegefährdenden und anlagegefährdenden anlagegefährden- den Risiken ist fließend und die starke Ausprägung eines renditegefährdenden Risikos oder der Eintritt mehrerer renditegefährdender renditege- fährdender Risiken kann auch zu einer Anlagegefährdung führen. Zwischen diesen beiden Risikogrup- pen Risikogruppen wird deshalb nachfolgend nicht weiter unterschieden. Anle- gergefährdende Anlegergefährden- de Risiken können im Falle ihrer Verwirklichung das weitere Vermögen eines Anlegers gefährden, etwa durch Steuer- zahlungen Steuerzah- lungen oder Ähnliches. Im Abschnitt Unterabschnitt „Sonstige Risiken“ wer- den werden Risiken dargestellt, die sich keiner der vorgenannten Katego- rien Kategorien zuordnen lassen. Die Einteilung der Risiken in die vorgenannten Gruppen dient vor allem einer besseren Einschätzbarkeit der Risikofolgen Risikofol- gen durch den Anleger, ohne dass durch die Einteilung in irgendeiner Weise eine Aussage zur Eintrittswahrscheinlichkeit Eintrittswahrscheinlich- keit der Risiken gemacht wer- den werden soll. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die nachfolgend geschilderten Risiken auch kumuliert realisieren, wodurch sich die Auswirkungen der einzelnen Risiken gegenseitig verstärken können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die gesamte geleistete Einlage und der geleis- tete Ausgabeaufschlag zzgl. etwaiger nicht ausgeschütteter Gewinne sowie die im Zusammenhang mit der Eingehung der Beteiligung aufgewandten Nebenkosten des Anlegers vollständig verloren gehen (Totalverlustrisiko). Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung der Verwal- tungsgesellschaft seine Beteiligung teilweise oder vollstän- dig fremdfinanzieren, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital inkl. Aus- gabeaufschlag und im Zusammenhang mit dem Eingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, son- dern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Betei- ligung aufgenommene Darlehen tilgen und die damit zusammenhängenden Zinsen und Nebenkosten zahlen, zzgl. einer ggf. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, was bis zur Zahlungsunfähigkeit des Anlegers führen kann. Darüber hinaus besteht für den Anleger das Risiko, sein sonstiges Vermögen z. B. aufgrund von Steuerzahlungen sowie ggf. darauf anfallenden Zinsen oder aufgrund einer Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung bei der Aufnah- me einer persönlichen Anteilsfinanzierung zu vermindern (Vermögensminderungsrisiko). Das Maximalrisiko des Anlegers besteht in einer Kumulation von Totalverlustrisiko und Vermögensminderungsrisiko. Die Realisierung dieser Risiken kann zu einer Zahlungsunfähig- keit und Insolvenz des Anlegers führen (Maximalrisiko).

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Samples: Investment Agreement