Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Der Nutzer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für die Nutzerinhalte selbst verantwortlich. B2Run prüft die Nutzerinhalte nicht und macht sie sich auch nicht zu eigen. B2Run behält sich jedoch vor, Nutzerinhalte bei einem Verstoß gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Bestimmungen zu löschen.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 13.1 Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass seine W are den zum Zeitpunkt der Lieferung allen geltenden und einschlägigen Umwelt-, Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmunen und -vorschriften sowie etwaigen Auflagen entspricht. Der Lieferant wird seine Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen entlohnen und hierbei einschlägige Mindestlöhne beachten. Im Falle der Beauftragung von Subunternehmern sichert der Lieferant eine entsprechende Entlohnung der Mitarbeiter durch die Subunternehmer zu. Der Lieferant wird uns auf Verlangen die Zahlung des jeweils geltenden Mindestlohnes nachweisen.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 2.1 Der LIEFERANT hat die anwendbaren deutschen Gesetze und Verordnungen sowie die anwendbaren Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union einzuhalten. Zusätzlich sind von dem LIEFERANTEN die relevanten DIN-, EN- und ISO-Normen zugrunde zu legen, soweit nicht etwas Weitergehendes vereinbart ist.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmern, Konsumenten und der Umwelt einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt FIXTURE TECH von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf eine Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen durch den Auftragnehmer beziehen.
7.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften für Stoffbeschränkungen einzuhalten und verbotene Stoffe nicht einzusetzen. Vermeidungs- und Gefahrstoffe laut den geltenden Vorschriften sind vom Auftragnehmer anzugeben. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter bereits mit den Angeboten und bei jeder Erstbelieferung mit dem Lieferschein (mindestens in Deutsch oder Englisch) abzugeben sowie FIXTURE TECH unverzüglich alle Informationen zu Überschreitungen von Stoffbeschränkungen und Lieferung von Verbotsstoffen weiterzuleiten.
7.3 Der Auftragnehmer ist bei Lieferungen und dem Erbringen von Leistungen für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften allein verantwortlich. Etwa erforderliche Schutzvorrichtungen oder Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuliefern. 7. Compliance with legal requirements
7.1 The Contractor is obliged to comply with all applicable stat- utory provisions, in particular for the protection of employees, consumers and the environment. The contractor shall indem- nify FIXTURE TECH against all third-party claims relating to a breach of statutory provisions by the contractor.
7.2 The contractor is obliged to comply with the applicable reg- ulations on substance restrictions and not to use prohibited substances. not to use prohibited substances. Avoidance and hazardous substances in accordance with the applicable regu- lations must be specified by the Contractor. Furthermore, the contractor is obliged to submit safety data sheets with the of- fers and with the delivery bill for each initial delivery (at least in German or English) and to forward to FIXTURE TECH without delay all information on exceedances of substance restrictions and delivery of prohibited substances.
7.3 The contractor is solely responsible for compliance with ac- cident prevention regulations when making deliveries and providing services. Any necessary protective devices or in- structions from the manufacturer must be supplied free of charge.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. (a) Allgemein. Cisco wird alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Bereitstellung von Cisco Angeboten unter diesen Bedingungen einhalten. Sie müssen alle geltenden Gesetze in Bezug auf den Erhalt und die Nutzung von Cisco Angeboten einhalten, einschließlich branchenspezifischer Anforderungen und der Einholung gegebenenfalls erforderlicher Lizenzen oder Genehmigungen.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 14.1. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass seine Ware den zum Zeitpunkt der Lieferung allen gel- tenden und einschlägigen Umwelt-, Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmunen und -vorschriften sowie etwaigen Auflagen entspricht. Der Lieferant wird seine Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen entlohnen und hierbei einschlägige Mindestlöhne beachten. Der Lie- ferant sichert weiter zu, gegebenenfalls beauftragte Subunternehmer entsprechend zu verpflichten. Der Lieferant wird MRB Xxxx auf Verlangen die Zahlung des jeweils geltenden Mindestlohnes nach- weisen.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 16.1 Vorbehältlich abweichender Regelungen in einer Bestellung, garantiert der Lieferant die Er- füllung der Qualitätsstandards ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 (OHSAS 18001). Des Weiteren garantiert er, dass die Waren den gesetzlichen Bestimmungen und Standards des in der Bestellung angegebenen Bestimmungslandes entsprechen.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Menschenrechten, Arbeitnehmern, Konsumenten und der Umwelt einzuhalten. Der Auftragnehmer räumt ZEISS ein Auditrecht zur Überprüfung der menschenrechts- und umweltbezogenen gesetzlichen Pflichten ein. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass ZEISS bei Bedarf auch bei seinen Lieferanten und Unterlieferanten ein entsprechendes Audit durchführen kann. Der Auftragnehmer stellt ZEISS von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf eine Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen durch den Auftragnehmer beziehen.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 9.1 Der Lieferant ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartellrechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschriften.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Beide Parteien verpflichten, die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Parteien verpflichten sich, ihre Geschäfte im Einklang mit den Prinzipen des fairen Wettbewerbs zu führen und durch angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass ihre gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter keine unangemessenen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um Einfluss auf Geschäfts- entscheidungen zu nehmen und auch selbst keine derartigen Vorteile annehmen.