Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Musterklauseln

Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 15.1. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass seine Ware zum Zeitpunkt der Lieferung allen gelten- den und einschlägigen Umwelt-, Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmunen und -vorschriften sowie etwaigen Auflagen entspricht. Der Lieferant wird seine Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen entlohnen und hierbei einschlägige Mindestlöhne beachten. Der Lie- ferant sichert weiter zu, gegebenenfalls beauftragte Unterlieferanten und Subunternehmer ent- sprechend zu verpflichten. Der Lieferant wird FONDIUM auf Verlangen die Zahlung von mindes- tens dem jeweils geltenden Mindestlohn nachweisen. 15.2. Für Materialien und Gegenstände (insbesondere gefährliche Stoffe und Zubereitungen), von de- nen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres Zustandes bei Einsatz und/oder Inbetrieb- nahme Gefahren für die Umwelt oder für Sachen und Mitarbeiter ausgehen können und die des- halb aufgrund von Vorschriften einer Sonderbehandlung in Bezug auf Verpackung, Transport, La- gerung, Umfang und Abfallentsorgung bedürfen, wird der Lieferant FONDIUM vor der Lieferung ein vollständig ausgefülltes Sicherheitsdatenblatt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vor- schriften und EU-Richtlinien zusenden. Zusätzlich wird er ein Unfallmerkblatt für den Fall eines möglichen Unfalls beim Transport übergeben. Bei Änderungen der Materialien und der Rechtslage wird der Lieferant FONDIUM aktualisierte Daten und Merkblätter übergeben. 15.3. Bei der Lieferung von Anlagen sind zusätzlich alle sicherheitsrelevanten Merkmale der Anlage, deren mögliche Auswirkungen auf die Produktionsbedingungen und die entsprechenden Sicher- heitsvorkehrungen in einer Betriebsanleitung oder einem vergleichbaren Dokument darzustellen und zu bewerten. 15.4. Der Lieferant garantiert, ausschließlich Materialien zu liefern, deren ionisierende Strahlung die einschlägigen gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Der Lieferant hat auf Verlangen von FONDIUM jederzeit entsprechende Prüfnachweise durch geeignete Messgeräte vorzuweisen. 15.5. Bei allen an FONDIUM gelieferten/geleisteten Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen müssen seitens des Lieferanten die aus der REACH-Verordnung resultierenden Vorgaben und Maßnahmen erfüllt werden. Der Lieferant muss Produkte mit Materialien, welche im US-amerikanischen Dodd- Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (“Conflict Minerals”) aufgelistet sind, FON- DIUM gegenüber identifizieren und den in diesem Zusammenhang von FONDIUM bereit ...
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Der Nutzer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für die Nutzerinhalte selbst verantwortlich. B2Run prüft die Nutzerinhalte nicht und macht sie sich auch nicht zu eigen. B2Run behält sich jedoch vor, Nutzerinhalte bei einem Verstoß gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Bestimmungen zu löschen.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 2.1 Der LIEFERANT hat die anwendbaren deutschen Gesetze und Verordnungen sowie die anwendbaren Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union einzuhalten. Zusätzlich sind von dem LIEFERANTEN die relevanten DIN-, EN- und ISO-Normen zugrunde zu legen, soweit nicht etwas Weitergehendes vereinbart ist. 2.2 Der LIEFERANT hat sicherzustellen, dass Gesetze, Richtlinien und Verordnun- gen bereits rechtzeitig vor ihrer Geltung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten Waren ohne Verstoß gegen erst später in Kraft tretende Gesetze, Richtlinien und Verordnungen vom AUFTRAGGEBER verwendet oder veräußert werden können. 2.3 Über die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen hat der LIEFERANT vor der Anlieferung der Xxxx auf Verlangen des AUFTRAGGEBERS einen Nachweis zu erbringen. 2.4 Soweit dem LIEFERANTEN bekannt ist, dass die Ware für ein anderes Lieferland vorgesehen ist, so hat der LIEFERANT auch die Bestimmungen dieses Landes entsprechend den Bestimmungen von Abs. 2 und Abs. 3 einzuhalten.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen a. Ich verfüge jederzeit über alle für meine therapeutische Tätigkeit notwendigen Bewilligungen und Zulassungen. b. Ich beachte das auf meine Tätigkeit anwendbare Recht. Allfällige Unsicherheiten kläre ich unverzüglich mit den dafür zuständigen Behörden.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Der KÄUFER gewährleistet, dass er alle anwendbaren zwingenden Gesetze, d. h. alle anwendbaren zwingenden internationalen, nationalen und örtlichen Gesetze und Vorschriften, insbesondere zum Arbeitsrecht (einschließlich zu Vergütung und Kinderarbeit), zur Arbeitssicherheit, zum Daten-, Verbraucher- und Umweltschutz, zum Betrieb von Geschäften, zur Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen, zum Bauplanungsrecht, zu Ein- und Ausfuhr und Versand sowie gegen Diskriminierung und zur Bekämpfung von Korruption zu jeder Zeit einhält und einhalten wird. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass weder er noch seine verbundenen Unternehmen, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten, Vertreter, Klienten oder Kunden, die in irgendeiner Funktion in Verbindung mit dieser Transaktion handeln oder von ihr profitieren werden oder Endabnehmer der Produkte des Verkäufers sind (a) von den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten (einschließlich des Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums, des US-Außenministeriums oder des US-Handelsministeriums), der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich oder einer anderen einschlägigen Sanktionsbehörde (eine „sanktionierte Person“) mit dem Einfrieren oder der Sperrung von Vermögenswerten oder der Benennung als verweigerte Partei belegt sind, (b) in Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien oder der Krim (ein „sanktioniertes Land“) ansässig oder organisiert ist oder dort eine staatliche Behörde, ein staatliches Unternehmen oder ein staatliches Instrument ist, oder (c) sich zu 50 Prozent oder mehr, direkt oder indirekt, im Besitz einer oder mehrerer der unter (a) oder
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen a. Der Lieferant garantiert die Einhaltung der einschlägigen österreichischen Gesetze und Verordnungen sowie Verordnungen und geltende Richtlinien der Europäischen UnionDas gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen von Waren und dann anzuwendende zukünftige Ge- setze, Verordnungen, Richtlinien und Normen, ohne dass diese einer gesonderten Erwäh- nung bedürfen. b. Der Lieferant garantiert ferner, dass Gesetze, Richtlinien und Verordnungen bereits rechtzeitig vor ihrer Geltung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten Waren ohne Verstoß gegen erst später in Kraft tretende Gesetze, Richtlinien und Verordnungen von uns verwendet oder veräußert werden können. c. Über die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen hat der Lieferant vor der Anlieferung der Ware auf unser Verlangen einen Nachweis zu erbringen. d. Soweit dem Lieferanten bekannt ist, dass die Ware für ein anderes Lieferland vorgesehen ist, hat der Lieferant auch die Bestimmungen dieses Landes entsprechend den Bestimmun- gen der vorstehenden Buchst. a. bis d. einzuhalten.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Der Nutzer prüft eigenverantwortlich alle für ihn im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform relevanten und anwendbaren rechtlichen Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und branchenspezifischen Bestimmungen und stellt deren Einhaltung sicher.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 9.1 Der Lieferant ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartellrechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschriften. 9.2 Der Lieferant wird sicherstellen, dass die von ihm gelieferten Produkte allen maßgeblichen Anforderungen an das Inverkehrbringen in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum genügen. Er hat dem DFV die Konformität auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. 9.3 Der Lieferant verpflichtet sich, die Einhaltung der in den Ziffern 8 und 9 enthaltenen Verpflichtungen durch seine Subunternehmer sicherzustellen.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Beide Parteien verpflichten, die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Parteien verpflichten sich, ihre Geschäfte im Einklang mit den Prinzipen des fairen Wettbewerbs zu führen und durch angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass ihre gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter keine unangemessenen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um Einfluss auf Geschäfts- entscheidungen zu nehmen und auch selbst keine derartigen Vorteile annehmen.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Menschenrechten, Arbeitnehmern, Konsumenten und der Umwelt einzuhalten. Der Auftragnehmer räumt ZEISS ein Auditrecht zur Überprüfung der menschenrechts- und umweltbezogenen gesetzlichen Pflichten ein. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass ZEISS bei Bedarf auch bei seinen Lieferanten und Unterlieferanten ein entsprechendes Audit durchführen kann. Der Auftragnehmer stellt ZEISS von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf eine Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen durch den Auftragnehmer beziehen. 7.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften für Stoffbeschränkungen einzuhalten und verbotene Stoffe nicht einzusetzen. Ergänzend gilt die ZEISS Werknorm 5020 (abrufbar unter Downloadbereich Dokumente für Lieferanten (xxxxx.xx)) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Vermeidungs- und Gefahrstoffe laut der ZEISS Werknorm 5020 und den geltenden Vorschriften der EU, UK, USA und China sind vom Auftragnehmer anzugeben. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter bereits mit den Angeboten und bei jeder Erstbelieferung mit dem Lieferschein (mindestens in Deutsch oder Englisch) abzugeben sowie ZEISS unverzüglich alle Informationen zu Überschreitungen von Stoffbeschränkungen und Lieferung von Verbotsstoffen zur Verfügung zu stellen. 7.3 Der Auftragnehmer ist bei dem Erbringen von Leistungen für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften allein verantwortlich. Etwaige erforderliche Schutzvorrichtungen oder Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuliefern.