Nutzerinhalte Musterklauseln

Nutzerinhalte. 10.1 Nutzer können ihr Benutzerprofil im Rahmen der vorliegenden Nutzungsbedingungen nach ihren Vorstellungen gestalten. Dabei sind die Beschränkungen der Ziffer 8 zu beachten. 10.2 Mit dem Einstellen von Inhalten im Rahmen des Dienstes räumt der Nutzer dem Betreiber jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere 10.3 Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte allein und voll verantwortlich. Der Betreiber übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Nutzer versichert gegenüber dem Betreiber und steht dafür ein, dass er alleiniger Verfügungsberechtigter hinsichtlich der von ihm eingestellten Inhalte ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, dem Betreiber die hier eingeräumten Rechte einzuräumen und dass er keine der vertragsgegenständlichen Rechteeinräumung entgegenstehende Verfügung getroffen hat oder treffen wird. Der Nutzer stellt dem Betreiber von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Inhalte frei, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung, hilfsweise entschädigt er ihn. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. 10.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten durch den Nutzer abzuleh- nen und/oder bereits eingestellte Inhalte (z. B. Fakeprofile) ohne vorherige Ankündigung zu bearbei- ten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Nutzer oder die einge- stellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kommen wird. Der Betreiber wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes wählen.
Nutzerinhalte. B2Run ermöglicht seinen Nutzern, in die für die virtuelle Firmencup Teilnahme zur Verfügung gestellten Drittanbieter-App Texte, Bilder und andere mediale Inhalte zu laden (nachfolgend „Nutzerinhalte“), sie in seinem Nutzerprofil zu hinterlegen, diese dort mit anderen Nutzern zu teilen und auf andere Weise zu verwenden.
Nutzerinhalte. Wir stellen in diesem Service für die Weiterbildung einen Bereich zur Verfügung, der den Nutzerinhalten gewidmet ist, wie etwa Texten, Ratschlägen, Kommentaren, Fragen an Fachleute/Experten, Bewertungen, die Veröffentlichung von Fotos und Videos, etc. (der/die „Nutzerinhalt(e)“). Als Xxxxxx gilt ein Erwachsener, der sich auf dieser Webseite registriert hat (der/die „Nutzer“). Hiermit gewähren Sie L‘ORÉAL eine gebührenfreie, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite Lizenz, während der durch das anwendbare Recht sowie internationale Abkommen definierten gesetzlichen Schutzfrist der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheberrechts (einschliesslich ergänzender Vorschriften oder nachträglicher Änderung), zur Vervielfältigung, Darstellung, Veröffentlichung, Verwendung, Kopie, Änderung, Anpassung, Übersetzung, Erschaffung von abgeleiteten Werken, Einfügung in andere Arbeiten und zur Weiterleitung solcher Nutzerinhalte (ganz oder teilweise). Sie gewähren L‘ORÉAL das Recht zur Verwendung Ihres Nutzernamens, Ihres richtigen Namens, Ihres Abbildes oder aller anderen identifizierenden Informationen im Zusammenhang mit Ihren Nutzerinhalten. Dieses Recht zur Verwendung dieser persönlichen Daten gilt ab Ihrer Anmeldung auf der Webseite und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Ihrer letzten Interaktion auf dem Service für die unten aufgeführten Medien. L‘ORÉAL darf die Nutzerinhalte für rechtliche und/oder aufsichtsrechtliche Zwecke auf jede als geeignet angesehene Weise (unter Beibehaltung des ursprünglichen Sinns) verwenden, darstellen, reproduzieren, weiterleiten, übertragen, mit anderen Medien kombinieren, verändern und/oder editieren, ohne dass eine Verpflichtung gleich welcher Art Ihnen gegenüber entsteht. Diese Ermächtigung erlaubt es uns, Nutzerinhalte nach unserem Ermessen anzupassen und/oder zu verdeutlichen, vorausgesetzt, dass der Nutzerinhalt Ihr Image oder Ihren Text nicht zu Ihrem Nachteil verändert. Des Weiteren kann die Verwendung der Nutzerinhalte anonyme Informationen beinhalten, wie zum Beispiel Angaben zum Wohnort, Land, Alter und/oder, soweit Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben, identifizierende Informationen, wie der Vorname und/oder die E-Mail-Adresse. Die beschriebene Verwendung von Nutzerinhalten ist für interne oder externe Kommunikation, Unternehmens- oder Finanzkommunikation, Werbung, Public Relations, historische oder Archivierungszwecke der L‘ORÉAL Gruppe oder der mit ihr verbundenen Gesellschaften, ihrer Produkte und...
Nutzerinhalte. 7.1. Der Anbieter kann es dem Nutzer ermöglichen, unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen, eigene Inhalte ("Nutzerinhalte") über spexor zu posten, hochzuladen, zu speichern, zu teilen, zu senden oder anzuzeigen und Dritten verfügbar zu machen ("Übermitteln"). 7.2. Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine Nutzerinhalte zu übermitteln, die durch ihren Inhalt, Form, Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen die Nutzungsbedingungen, geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, bei dem Übermitteln von Nutzerinhalten geltendes Recht (z.B. Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (z.B. Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen. 7.3. Soweit dem Nutzer ein Dienst zur Verfügung steht, der es dem Nutzer erlaubt mit anderen Nutzern zu kommunizieren und zu interagieren, kann der Anbieter hierfür Verhaltensregeln vorgeben. 7.4. Der Nutzer bleibt Eigentümer seiner Nutzerinhalte. 7.5. Durch das Übermitteln von Nutzerinhalten, räumt der Nutzer dem Anbieter für die Zwecke der Bereitstellung von spexor und der darüber angebotenen Dienste ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den Nutzerinhalten ein. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die Nutzerinhalte für die in Ziffer 7.5 genannten Zwecke zu verwenden, zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und die Nutzerinhalte mit anderen Inhalten und Werbemitteln zu verbinden, und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. 7.6. Der Nutzer verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung. 7.7. Soweit der Anbieter ausdrücklich die Möglichkeit anbietet, übermittelte Nutzerinhalte wieder zu entfernen, erlischt das vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht mit Löschung des Nutzerinhalts. Der Anbieter bleibt jedoch unter Wahrung des Datenschutzes berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die Nutzungsrechte, die der Anbieter im Rahmen seiner Verträge mit Partnern eingeräumt hat, bleiben unberührt. 7.8. Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Nutzerinhalte verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Überprüfung der Nutzerinhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtm...
Nutzerinhalte. B2Mission ermöglicht seinen Nutzern, in die App Texte, Bilder und andere mediale Inhalte zu laden („Nutzerinhalte“), sie in seinem Nutzerprofil zu hinterlegen, diese dort mit anderen Nutzern zu teilen und auf andere Weise zu verwenden.
Nutzerinhalte. Der Anbieter kann es dem Nutzer ermöglichen, unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen eigene Inhalte („Nutzerinhalte“) zu posten, hochzuladen, zu speichern, zu erstellen, zu teilen, zu senden oder anzuzeigen und Dritten verfügbar zu machen („Übermitteln“).
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  • Inhalte 4 Grundannahmen • Budgetneutrale Umstellung Stand 31.12.2019 auf 01.01.2020 • Keine erneute Antragsstellung für Sozialhilfe u. EGH, wenn es sich um Fälle aus BW handelt • Neufälle u. Änderungen der Bedarfe: Anwendung BEI BW, aber Einstufung in bestehende Leistung (KVJS erarbeitet Kriterien) §5 Neue Angebote • Neue Angebote sind grdstzl. auch in der Übergnagsphase möglich, in Ausnahmefällen auch basierend auf alter Systematik §6 Überleitungsregelungen mit Trennung Fachleistung von existenzsichernden Leistungen LT I.2.1 – I.2.3, LIBW, LT I.6 • Bislang stationäre Angebote ermitteln Flächen, Aufteilung bzgl. Fachleistung oder Unterkunft • Flächenaufteilung wird prozentual zur Aufteilung des IK, HK und NK verwendet (KdU-Tool, Anlage 1) • Kosten über 125 % der durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes (im SBK 377,- €) werden durch die EGH als Fachleistung übernommen, sofern eine der Voraussetzungen des §42 a V S. 4 Nr. 1-4 vorliegt • Nachweis der Kosten durch „Mietbescheinigung“ (Nachweis Anlage 3) • Prüfung durch Leistungsträger nur bzgl. offensichtlicher Unplausibilität • Rechenweg budgetneutrale Umstellung Gesamtentgelt (Grundpauschale, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag jeweils multipliziert mit 30,42 Tage) zzgl. Barbetrag + Bekleidungspauschale (jeweils Stand 31.12.2019) abzgl. angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung für Wohnraum nach § 42a SGB XII abzgl. Regelsatz Regelbedarfsstufe 2 ergibt Monatsbetrag Eingliederungshilfeleistung (inklusive Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze nach § 42a Absatz 6 SGB XII im Sinne des § 113 SGB Absatz 5 IX) am 01.01.2020 dividiert durch 30,42 Tage ergibt neuen Tagessatz Eingliederungshilfeleistung Im Einzelfall bei Gewährung EGH-Leistungen: Berücksichtigung individueller Mehrbedarfe i.S.d. §30 SGB XII im Rahmen der existenzsichernden Leistungen Maßgeblich ist, wer für die Deckung des jeweiligen Mehrbedarfs sorgt.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

  • Mietzins 3.1 Die vom Kunden zu leistende Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. Leistungsschein. 3.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %. 3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand, der dem zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft entspricht. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gesondert zu vergüten. 3.4 Die Miete ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus bis spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats frei Zahlstelle ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Anbieter gemäß Ziffer 6. oder dem Beginn der produktiven Nutzung der Mietsache durch den Kunden, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des im Leistungsschein als monatliche Miete vereinbarten Betrages. 3.5 Die Zahlung der Miete ist auf eines der auf der Rechnung bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. 3.6 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vertragsgemäßen Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. 3.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann der Anbieter den Vertrag durch Kündigung fristlos beenden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 3.8 Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 3.9 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten, soweit ihm tatsächlich Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln zustehen. Ziffer 8.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Anspruch verjährt ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde- liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen. 3.10 Der Anbieter wird, das auf der Grundlage des Vertrages zu zahlende Entgelt nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anpassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, sofern und soweit sich z.B. seine für die Erhaltung des Vertragsgegenstandes anfallenden Miet-, Energie-, Personal- und Personalausstattungs-, Nutzungsrechtskosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Mietkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Anbieter die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Anbieter wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass den Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als den Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 3.11 Der Anbieter kann eine über die in Ziffer 3.1 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Sachverständigenkosten Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

  • Kostenpauschalen netto / brutto