Einladungsverfahren Musterklauseln

Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausser- halb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von An- hang 2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt.
Einladungsverfahren. 1 Das Einladungsverfahren findet Anwendung für öffentliche Aufträge ausserhalb des Staatsvertragsbereichs nach Massgabe der Schwellenwerte von Anhang 4/2. 2 Im Einladungsverfahren bestimmt der Auftraggeber, welche Anbieter er ohne öffentliche Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen will. Zu diesem Zweck erstellt er Ausschreibungsunterlagen. Es werden wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt. 3 Für die Beschaffung von Waffen, Munition, Kriegsmaterial oder, sofern sie für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke unerlässlich sind, sonstigen Lieferungen, Bauleistungen, Dienstleistungen, Forschungs- oder Entwicklungsleistungen steht das Einladungsverfahren ohne Beachtung der Schwellenwerte zur Verfügung.
Einladungsverfahren. Es besteht die Möglichkeit, dass sich potentielle Bewerberinnen und Bewerber aus nicht EU- oder EFTA- Ländern auf Einladung durch ein Mitglied des Auswahlgremiums dem Bewerbungsverfahren anschließen kön- nen. Mitglieder des Auswahlgremiums verwenden hierzu das intern versendete Einladungsformular. Das Ein- ladungsverfahren ist an die zeitlichen Fristen des Bewerbungsverfahrens, siehe Punkt 7.1 AIRF, gebunden. Potentielle Bewerberinnen und Bewerber müssen das ihr/ihm zugesandte Einladungsschreiben zusätzlich zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen, gem. Punkt 7.1 AIRF, folgende Dokumente fristgerecht per E-Mail einreichen. Die Mitglieder des Auswahlgremiums gehen selbstständig auf potenzielle KandidatInnen zu. Eine Heraus- gabe der Kontaktdaten der Mitglieder des Auswahlgremiums erfolgt ausdrücklich nicht.
Einladungsverfahren. Es besteht die Möglichkeit, dass sich potentielle Bewerberinnen und Bewerber aus nicht EU-Län- dern, auf Einladung durch ein Mitglied des Auswahlgremiums, dem Bewerbungsverfahren anschlie- ßen können. Mitglieder des Auswahlgremiums verwenden hierzu das intern versendete Einladungs- formular. Das Einladungsverfahren ist an die zeitlichen Fristen des Bewerbungsverfahrens, siehe Punkt 6.1 AiRF, gebunden. Potentielle Bewerberinnen und Bewerber muss zusätzlich zu den vollständigen Bewerbungsunterla- gen, gem. Punkt 6.1 AiRF, folgendes Dokumente fristgerecht per E-Mail einreichen: das ihr/ihm zugesandte Einladungsschreiben mit der Unterschrift des MItglieds der Auswahlgremiums.
Einladungsverfahren. Im Einladungsverfahren bestimmt der Beauftragte, welche Anbieter er ohne Ausschreibung direkt zur Angebots- abgabe einladen will. Er muss wenn möglich mindestens drei Angebote einholen. - Der Beauftragte bestimmt, welche geeigneten Anbieter er direkt zur Angebotsabgabe einladen will. - Erarbeitung eines Pflichtenhefts inkl. Kriterien - Versand eines Einladungsschreibens an mind. 3 valable Anbieter - Offerte einholen (empfohlene Eingabefrist mindestens 14-21 Tage) - Evaluation der Angebote und Erstellen eines Evaluationsberichts (muss für Dritte nachvollziehbar sein) - Schriftliche Zuschlagserteilung - Vertragsabschluss - Ein echter Wettbewerb soll zwischen den Anbietern stattfinden (d.h. alle Anbieter sind auf dem gleichen Informationsstand für die Angebotseinreichung). - Die eingegangenen Offerten werden aufgrund von objektiven Kriterien (qualitative, technische und wirt- schaftliche/preisliche Kriterien) evaluiert und in einer nachvollziehbaren Form dokumentiert. - Das Mandat wird an den Anbieter vergeben, der aufgrund der Evaluation das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat.