Common use of Einleitende Klausel Clause in Contracts

Einleitende Klausel. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem spanischen Gesetz Ley 50/1980 vom 8. Oktober zu Versicherungsverträgen. Die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit von DKV Seguros y Reaseguros, S.A.E. (nachfolgend DKV Seguros genannt) mit Sitz unter der Anschrift Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31 in 50018 Zaragoza, obliegt dem Königreich Spanien, konkret dem Wirtschaftsministerium, und wird wahrgenommen durch die spanische Behörde Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones. Der Vertrag setzt sich zusammen aus den folgenden Dokumenten: > Dem einleitenden Informationsdokument zur Versicherung (Versicherungsantrag) > Der Gesundheitserklärung > Den Allgemeinen Vertragsbedingungen > Den Besonderen Vertragsbedingungen > Den Sonderbedingungen (nur in den entsprechenden Fällen) > Ergänzungen oder Anhängen Für Transkriptionen von Gesetzen oder Verweise darauf ist keine ausdrückliche Annahme erforderlich, da diese ohnehin verbindlich zu erfüllen sind. Versicherungsnehmer, Versicherte und Begünstigte, geschädigte Dritte oder deren Rechtsnachfolger können sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Lösung von mit DKV Seguros entstehenden Konfliktsituationen jederzeit an folgende Beschwerdestellen wenden: An jedes Büro von DKV Seguros, an den Service zur Vertretung und Wahrung der Kundeninteressen (Defensa del Cliente) oder an unseren Kundenbetreuungsservice. Schriftliche Beschwerden richten Sie an die folgende Adresse: Defensa del Cliente de DKV Seguros, Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31, 50018 Zaragoza; per E-Mail: defensacliente@ xxxxxxxxxx.xx; oder auf telefonischem Weg unter der Rufnummer 900 810 072 unseres Kundenservice. Der Kunde kann die Form der Antwort und die Adresse, an die diese gesendet werden soll, selbst wählen. Wird keine andere Form dafür festgelegt, wird die Beschwerde schriftlich beantwortet, innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten. Die für die Betreuung durch das DKV Call Center zur Kundenbetreuung geltenden Regelungen liegen in den Büros des Unternehmens zur Einsicht bereit. Nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten und sofern der Kunde mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist, kann er sich an die Beschwerdestelle der Generaldirektion der Versicherungen und Pensionskassen wenden: Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxx xx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxx xx Xxxxxxx y Fondos de Pensiones, Xxxxx xx xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Sobald das vorab gegen DKV Seguros gerichtete Verfahren bestätigt ist, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ungeachtet der vorstehend genannten Rechtsmittel haben Sie die Möglichkeit, bei dem dafür zuständigen Gericht eine Beschwerde einzureichen.

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Einleitende Klausel. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem spanischen Gesetz Ley 50/1980 vom 8. Oktober zu Versicherungsverträgen. Die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit von DKV Seguros y Reaseguros, S.A.E. (nachfolgend DKV Seguros genannt) mit Sitz unter der Anschrift Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31 in 50018 Zaragoza, obliegt dem Königreich Spanien, konkret dem Wirtschaftsministerium, und wird wahrgenommen durch die spanische Behörde Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones. Der Vertrag setzt sich zusammen aus den folgenden Dokumenten: > Dem einleitenden Informationsdokument zur Versicherung (Versicherungsantrag) > Der Gesundheitserklärung > Den Allgemeinen Vertragsbedingungen > Den Besonderen Vertragsbedingungen > Den Sonderbedingungen (nur in den entsprechenden Fällen) > Ergänzungen oder Anhängen Für Transkriptionen von Gesetzen oder Verweise darauf ist keine ausdrückliche Annahme erforderlich, da diese ohnehin verbindlich zu erfüllen sind. Versicherungsnehmer, Versicherte und Begünstigte, geschädigte Dritte oder deren Rechtsnachfolger können sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Lösung von mit DKV Seguros entstehenden Konfliktsituationen jederzeit an folgende Beschwerdestellen wenden: An jedes Büro von DKV Seguros, an den Service zur Vertretung und Wahrung der Kundeninteressen (Defensa del Cliente) oder an unseren Kundenbetreuungsservice. Schriftliche Beschwerden richten Sie an die folgende Adresse: Defensa del Cliente de DKV Seguros, Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31, 50018 Zaragoza; per E-Mail: defensacliente@ xxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; oder auf telefonischem Weg unter der Weg, indem Sie die Rufnummer 900 810 072 814 390 unseres KundenserviceKundenservice wählen. Der Kunde kann die Form der Antwort und die Adresse, an die diese gesendet werden soll, selbst wählen. Wird keine andere Form dafür festgelegt, wird die Beschwerde schriftlich beantwortet, innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten. Die für die Betreuung durch das DKV Call Center zur Kundenbetreuung geltenden Regelungen liegen in den Büros des Unternehmens zur Einsicht bereit. Nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten und sofern der Kunde mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist, kann er sich an die Beschwerdestelle der Generaldirektion der Versicherungen und Pensionskassen wenden: Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxx xx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxx xx Xxxxxxx y Fondos de Pensiones, Xxxxx xx xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Sobald das vorab gegen DKV Seguros gerichtete Verfahren bestätigt ist, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ungeachtet der vorstehend genannten Rechtsmittel haben Sie die Möglichkeit, bei dem dafür zuständigen Gericht eine Beschwerde einzureichen.

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Einleitende Klausel. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem spanischen Gesetz Ley 50/1980 vom 8. Oktober zu Versicherungsverträgen. Die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit von DKV Seguros y Reaseguros, S.A.E. (nachfolgend DKV Seguros genannt) mit Sitz unter der Anschrift Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31 in 50018 Zaragoza, obliegt dem Königreich Spanien, konkret dem Wirtschaftsministerium, und wird wahrgenommen durch die spanische Behörde Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones. > Der Vertrag setzt sich zusammen aus den folgenden Dokumenten: > Dem einleitenden Informationsdokument zur Versicherung (Versicherungsantrag) > Der Gesundheitserklärung > Den Allgemeinen Vertragsbedingungen > Den Besonderen Vertragsbedingungen > Den Sonderbedingungen (nur in den entsprechenden Fällen) > Ergänzungen oder Anhängen Für Transkriptionen von Gesetzen oder Verweise darauf ist keine ausdrückliche Annahme erforderlich, da diese ohnehin verbindlich zu erfüllen sind. Versicherungsnehmer, Versicherte und Begünstigte, geschädigte Dritte oder deren Rechtsnachfolger können sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Lösung von mit DKV Seguros entstehenden Konfliktsituationen jederzeit an folgende Beschwerdestellen wenden: An jedes Büro von DKV Seguros, an den Service zur Vertretung und Wahrung der Kundeninteressen (Defensa del Cliente) oder an unseren Kundenbetreuungsservice. Schriftliche Beschwerden richten Sie an die folgende Adresse: Defensa del Cliente de DKV Seguros, Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31, 50018 Zaragoza; oder per E-Mail: defensacliente@ xxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; oder auf telefonischem Weg unter der Rufnummer telefonisch unter: 900 810 072 unseres unseren Kundenservice. Der Kunde kann die Form der Antwort und die Adresse, an die diese gesendet werden soll, selbst wählen. Wird keine andere Form dafür festgelegt, wird die Beschwerde schriftlich beantwortet, innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten. Die für die Betreuung durch das DKV Call Center zur Kundenbetreuung geltenden Regelungen liegen in den Büros des Unternehmens zur Einsicht bereit. Nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten und sofern der Kunde mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist, kann er sich an die Beschwerdestelle der Generaldirektion der Versicherungen und Pensionskassen wenden: Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxx xx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxx xx Xxxxxxx y Fondos de Pensiones, Xxxxx xx xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Sobald das vorab gegen DKV Seguros gerichtete Verfahren bestätigt ist, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ungeachtet der vorstehend genannten Rechtsmittel haben Sie die Möglichkeit, bei dem dafür zuständigen Gericht eine Beschwerde einzureichen.

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Einleitende Klausel. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem spanischen Gesetz Ley 50/1980 vom 8. Oktober zu Versicherungsverträgen. Die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit von DKV Seguros y Reaseguros, S.A.E. (nachfolgend DKV Seguros genannt) mit Sitz unter der Anschrift Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31 in 50018 Zaragoza, obliegt dem Königreich Spanien, konkret dem Wirtschaftsministerium, und wird wahrgenommen durch die spanische Behörde Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones. Der Vertrag setzt sich zusammen aus den folgenden Dokumenten: > Dem einleitenden Informationsdokument zur Versicherung (Versicherungsantrag) > Der Gesundheitserklärung > Den Allgemeinen Vertragsbedingungen > Den Besonderen Vertragsbedingungen > Den Sonderbedingungen (nur in den entsprechenden Fällen) > Ergänzungen oder Anhängen Für Transkriptionen von Gesetzen oder Verweise darauf ist keine ausdrückliche Annahme erforderlich, da diese ohnehin verbindlich zu erfüllen sind. Versicherungsnehmer, Versicherte und Begünstigte, geschädigte Dritte oder deren Rechtsnachfolger können sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Lösung von mit DKV Seguros entstehenden Konfliktsituationen jederzeit an folgende Beschwerdestellen wenden: An jedes Büro von DKV Seguros, an den Service zur Vertretung und Wahrung der Kundeninteressen (Defensa del Cliente) oder an unseren Kundenbetreuungsservice. Schriftliche Beschwerden richten Sie an die folgende Adresse: Defensa del Cliente de DKV Seguros, Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31, 50018 Zaragoza; per E-Mail: defensacliente@ xxxxxxxxxx.xx; oder auf telefonischem Weg unter der xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Oder telefonisch über die Rufnummer 900 810 072 unseres unseren Kundenservice. Der Kunde kann die Form der Antwort und die Adresse, an die diese gesendet werden soll, selbst wählen. Wird keine andere Form dafür festgelegt, wird die Beschwerde schriftlich beantwortet, innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten. Die für die Betreuung durch das DKV Call Center zur Kundenbetreuung geltenden Regelungen liegen in den Büros des Unternehmens zur Einsicht bereit. Nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten und sofern der Kunde mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist, kann er sich an die Beschwerdestelle der Generaldirektion der Versicherungen und Pensionskassen wenden: Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxx xx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxx xx Xxxxxxx y Fondos de Pensiones, Xxxxx xx xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Sobald das vorab gegen DKV Seguros gerichtete Verfahren bestätigt ist, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ungeachtet der vorstehend genannten Rechtsmittel haben Sie die Möglichkeit, bei dem dafür zuständigen Gericht eine Beschwerde einzureichen.

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Einleitende Klausel. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem spanischen Gesetz Ley 50/1980 vom 8. Oktober zu Versicherungsverträgen. Die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit von DKV Seguros y Reaseguros, S.A.E. (nachfolgend DKV Seguros genannt) mit Sitz unter der Anschrift Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31 in 50018 Zaragoza, obliegt dem Königreich Spanien, konkret dem Wirtschaftsministerium, und wird wahrgenommen durch die spanische Behörde Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones. Der Vertrag setzt sich zusammen aus den folgenden Dokumenten: > Dem einleitenden Informationsdokument zur Versicherung (Versicherungsantrag) > Der Gesundheitserklärung > Den Allgemeinen Vertragsbedingungen > Den Besonderen Vertragsbedingungen > Den Sonderbedingungen (nur in den entsprechenden Fällen) > Ergänzungen oder Anhängen Für Transkriptionen von Gesetzen oder Verweise darauf ist keine ausdrückliche Annahme erforderlich, da diese ohnehin verbindlich zu erfüllen sind. Versicherungsnehmer, Versicherte und Begünstigte, geschädigte Dritte oder deren Rechtsnachfolger können sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Lösung von mit DKV Seguros entstehenden Konfliktsituationen jederzeit an folgende Beschwerdestellen wenden: An jedes Büro von DKV Seguros, an den Service zur Vertretung und Wahrung der Kundeninteressen (Defensa del Cliente) oder an unseren Kundenbetreuungsservice. Schriftliche Beschwerden richten Sie an die folgende Adresse: Defensa del Cliente de DKV Seguros, Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31, 50018 Zaragoza; per E-Mail: defensacliente@ xxxxxxxxxx.xx; oder auf telefonischem Weg xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Oder teilen uns diese telefonisch mit, wählen Sie dafür unser Call Center zur Kundenbetreuung, das Sie unter der Rufnummer 900 810 072 unseres Kundenservice976 814 983 erreichen. Der Kunde kann die Form der Antwort und die Adresse, an die diese gesendet werden soll, selbst wählen. Wird keine andere Form dafür festgelegt, wird die Beschwerde schriftlich beantwortet, innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten. Die für die Betreuung durch das DKV Call Center zur Kundenbetreuung geltenden Regelungen liegen in den Büros des Unternehmens zur Einsicht bereit. Nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten und sofern der Kunde mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist, kann er sich an die Beschwerdestelle der Generaldirektion der Versicherungen und Pensionskassen wenden: Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxx xx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxx xx Xxxxxxx y Fondos de Pensiones, Xxxxx xx xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Sobald das vorab gegen DKV Seguros gerichtete Verfahren bestätigt ist, wird dort ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ungeachtet der vorstehend genannten Rechtsmittel haben Sie die Möglichkeit, bei dem dafür zuständigen Gericht eine Beschwerde einzureichen. 2D.eGfrinuintdiolengeennde Konzepte. Für die Zwecke dieses Vertrages versteht man unter: Für Behandlungen und Verfahren der assistierten Reproduktion wird für diesen Versicherungsvertrag als fortpflanzungsfähig ein Alter für Frauen von 18 bis 42 Jahre, und für Männer von 18 bis 55 Jahre festgelegt. Dies ist das Alter, das die versicherte Person an ihrem nächsten Geburtstag erreichen wird, auch wenn dieser Tag noch nicht erreicht wurde: als Referenz wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Verlängerung des Vertrags herangezogen. Alle Operationen, die in einem Operationssaal unter Vollnarkose, lokaler oder regionaler Narkose oder Sedierung durchgeführt werden und die wenig intensive und kurzfristige postoperative Versorgung erfordern, weshalb kein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich ist und der Patient wenige Stunden nach dem Eingriff nachhause entlassen werden kann. Erbfaktoren bestehen oder infolge von während der Schwangerschaft bis zum unmittelbaren Zeitpunkt der Geburt aufgetretener Komplikationen. Angeborene Leiden können unmittelbar nach dem Geburtsvorgang erkannt werden oder aber erst viel später, zu jedem anderen Zeitpunkt im Leben einer Person.

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Einleitende Klausel. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem den Bestimmungen des spanischen Gesetz Ley Versicherungsvertragsgesetzes 50/1980 vom 8. Oktober zu VersicherungsverträgenOktober. Die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit von DKV Seguros y Reaseguros, S.A.E. (nachfolgend im Folgenden “DKV Seguros genanntSeguros”) mit Sitz unter der Anschrift Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31 in 50018 Zaragoza, obliegt dem Königreich Spanien, konkret und zwar dem Wirtschaftsministerium, und wird wahrgenommen vertreten durch die spanische Behörde Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen “Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones”. Vertragsbestandteile sind: > Vorläufiges Informationsdokument der Versicherung (Beantragung der Versicherung). > Gesundheitserklärung > Allgemeine Versicherungsbedingungen > Besondere Versicherungsbedingungen > Spezielle Versicherungsbedingungen (die hierzu ausgefertigt werden) > Zusatzvereinbarungen und Nachträge Gesetzesänderungen oder Hinweise auf gesetzliche Vorschriften bedürfen nicht der Zustimmung, da die Einhaltung obligatorisch ist. Der Vertrag setzt sich zusammen aus den folgenden Dokumenten: > Dem einleitenden Informationsdokument zur Versicherung (Versicherungsantrag) > Der Gesundheitserklärung > Den Allgemeinen Vertragsbedingungen > Den Besonderen Vertragsbedingungen > Den Sonderbedingungen (nur in den entsprechenden Fällen) > Ergänzungen oder Anhängen Für Transkriptionen von Gesetzen oder Verweise darauf ist keine ausdrückliche Annahme erforderlich, da diese ohnehin verbindlich zu erfüllen sind. Versicherungsnehmer, Versicherte die versicherten und Begünstigte, begünstigten Personen sowie deren Rechtsnachfolger oder geschädigte Dritte oder deren Rechtsnachfolger können sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Lösung von mit DKV Seguros entstehenden Konfliktsituationen jederzeit an folgende Beschwerdestellen wenden: An jedes In jedem Büro von der DKV - UMLF, über den Verbraucherschutzservice der DKV Seguros, an den Service zur Vertretung und Wahrung der Kundeninteressen (Defensa del Cliente) oder an über unseren Kundenbetreuungsservice. Schriftliche Beschwerden richten Sie können schriftlich an die folgende Adresse: Adresse der Defensa del Cliente de der DKV Seguros, Seguros gesendet werden: Torre DKV, Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 31, 50018 Zaragoza; per Per E-Mail: defensacliente@ xxxxxxxxxx.xx; xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx oder auf telefonischem Weg telefonisch bei unserem Kundenservice unter der Rufnummer 900 810 072 unseres Kundenservice976 506 000. Der Kunde kann bestimmt, auf welche Art und Weise und an welche Adresse die Form der Antwort und die Adresse, an die diese gesendet gerichtet werden soll. Die Beschwerde wird schriftlich innerhalb von zwei Monaten beantwortet, selbst wählen. Wird wenn vorher keine andere Form dafür festgelegt, wird die Beschwerde schriftlich beantwortet, innerhalb einer Frist bestimmt wurde. Zur näheren Information liegt in allen Geschäftsstellen der Gesellschaft das Beschwerdebuch des Kundenservices von maximal zwei Monaten. Die für die Betreuung durch das DKV Call Center zur Kundenbetreuung geltenden Regelungen liegen in den Büros des Unternehmens Seguros zur Einsicht bereit. Nach Sofern der Kunde nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten und sofern der Kunde mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist, kann er sich an die Beschwerdestelle den Reklamationsservice der Generaldirektion der Versicherungen und Pensionskassen wenden: Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxx xx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxx xx Xxxxxxx y Fondos de PensionesPensionskassen, mit Sitz in Xxxxx xx xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxXxxxxx wenden. Sobald das vorab Wird dieser Weg gegen DKV Seguros gerichtete Verfahren bestätigt isteingeschlagen, wird damit ein öffentliches Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ungeachtet der vorstehend genannten Rechtsmittel haben Sie Unbeschadet des vorhergehenden Reklamationsverfahrens besteht auch die Möglichkeit, eine Klage bei der zuständigen Gerichtsbehörde einzureichen. Für den vorliegenden Versicherungsvertrag gelten folgende Begriffsdefinitionen: (Die alphabetische Reihenfolge richtet sich nach übersetzten deutschen Begriffen). Dies sind Leiden, die bereits bei der Geburt aufgrund von Erbfaktoren oder Komplikationen während der Schwangerschaft bis zum Zeitpunkt der Geburt bestehen. Angeborene Leiden können unmittelbar nach dem dafür zuständigen Gericht eine Beschwerde einzureichenGeburtsvorgang erkannt werden oder aber auch später zu jedem anderen Lebenszeitpunkt. Dieses biologische Arzneimittel wirkt auf den Wachstumsfaktor (Entwicklung) des vaskulären Endothels (VEGF), wichtig für die Bildung neuer Blutgefäße (Angiogenese), in dem dieses Wachstum gehemmt wird. Examinierter Arzt oder Doktor der Medizin mit gesetzlich gültiger Zulassung zur Ausübung medizinischer oder chirurgischer Behandlung von Krankheiten, Gebrechen oder Verletzungen, die die versicherte Person erleidet.

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