Territorialer Geltungsbereich Musterklauseln

Territorialer Geltungsbereich. Die Versicherung gilt im Gebiet der Republik Italien, der Vatikanstadt, der Republik San Xxxxxx und in den Län- dern der Europäischen Union sowie im Gebiet von Island, Liechtenstein, Andorra, Norwegen, Fürstentum Monaco und Schweiz. Sie gilt außerdem für die auf der interna- tionalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) aufgelisteten und nicht durchgestrichenen Staaten. Auf einfache Anfrage des Versicherten muss die Gesellschaft den internationalen Versicherungsschein (Grüne Versi- cherungskarte) ausstellen. Der Versicherungsschutz ist nach den Bedingungen und innerhalb der Grenzen der einzelnen nationalen Gesetzgebungen zur gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung wirksam, unbeschadet der von der Police vorgesehenen umfassenderen Deckungen. Nur hinsichtlich des Abschnitts 7 - Rechtsschutz gilt die Versicherung für Schadenfälle, die auftreten und gericht- lich entschieden werden müssen, in allen Ländern Euro- pas. Die Grüne Versicherungskarte gilt für den gleichen Versicherungszeitraum für den die Prämie oder die Rate der Prämie gezahlt wurde. Falls der Art. 1901, 2. Absatz des ital. ZGB zur Anwendung kommt, deckt die Gesell- schaft auch Schäden an Dritten, die bis 24.00 Uhr des fünfzehnten Tages nach Fälligkeit der ersten Prämienrate nach Abschluss des Vertrags auftreten. Verliert die Ver- sicherungspolice, für die die internationale Versiche- rungskarte ausgestellt wurde, vor dem auf der Grü- nen Versicherungskarte angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit, muss der Versicherungsnehmer die Versicherungskarte vernichten. Die Gesellschaft übt das Regressrecht für Beträge aus, die sie infolge der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung an Dritte zah- len musste. Die Bestimmungen aus den vorangehenden Art. 5, 6 und 7 bleiben unbeschadet.
Territorialer Geltungsbereich. Die Garantie gilt ausschließlich für Transporte innerhalb der in den Persönlichen Bedingungen angegebenen Landesgrenzen.
Territorialer Geltungsbereich. Die Versicherung gilt im Gebiet der Republik Italien, der Vatikanstadt, der Republik San Xxxxxx und in den Ländern der Europäischen Union sowie im Staatsgebiet von Island, Liechtenstein, Andorra, Norwegen, Fürstentum Monaco und Schweiz.
Territorialer Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenfälle, die in folgenden Ländern eintreten und vor Gericht behandelt werden müssen: a) in allen Staaten Europas und in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, im Fall des Rechts auf Schadenersatz von Außervertraglichen Schäden oder eines Strafverfahrens; b) Auf italienischem Gebiet und im Staat Vatikanstadt und in der Republik San Xxxxxx in allen anderen Fällen.
Territorialer Geltungsbereich. Die Deckung, sofern bezüglich der jeweiligen einzelnen Versicherungsschutzarten nichts anders angegeben ist, gilt im Italienischen Staatsgebiet, in der Vatikanstadt, in der Republik San Xxxxxx und in den Staaten der Europäischen Union sowie im Staatsgebiet von Island, Liechtenstein, Andorra, Norwegen, dem Fürstentum Monaco, der Schweiz und anderen ausländischen Ländern, in denen durch die Ausstellung eines eigenen Auslandsschutzbriefs die Pkw-Haftschutzversicherung für das Fahrzeug gültig ist.
Territorialer Geltungsbereich. Die Garantie gilt im Großherzogtum Luxemburg sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in der Schweiz.
Territorialer Geltungsbereich. Die Option Sicherheit des Radfahrers gilt in Belgien und in der ganzen Welt bei Reisen und Aufenthalten welche einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 2 Monaten nicht überschreiten.
Territorialer Geltungsbereich. Bei Sachschäden und Diebstahl: Der Versicherungsschutz gilt in Belgien und in der ganzen Welt bei Reisen und Aufenthalten welche einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 2 Monaten nicht überschreiten. In Beistandsfällen: Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich in Belgien und in einem Umkreis von 00 xx xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxx.
Territorialer Geltungsbereich. Die Garantie „Fahrersicherheit“ wird von der Gesellschaft in denselben Ländern gewährt wie die Garantie „Haftpflicht“. Abweichungen bezüglich dieses territorialen Geltungsbereichs bedürfen einer Sonderbestimmung in den Persönlichen Bedingungen des Vertrags.