Einlieferungsfristen Musterklauseln

Einlieferungsfristen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die abgewickelten Transaktionen innerhalb von 48 Stunden an SPS einzuliefern. Für Transaktionen, die später als gemäss der vorstehenden Bestimmung im System von SPS eingehen, behält sich SPS vor, dem Vertragspartner keinen Vergütungsanspruch zu gewähren oder eine bereits geleistete Vergütung zurückzufordern bzw. zu verrechnen. Im Distanzgeschäft (Secure E-Commerce, Mail-/Phone-Order) ist der Ver- tragspartner auch dann verpflichtet, die Transaktionen innerhalb von 48 Stunden einzuliefern, wenn er die betreffende Ware nicht unmittelbar versenden/ausliefern bzw. die Dienstleistung nicht sofort erbringen kann. Der Datentransfer von der Infrastruktur des Vertragspartners zum von SPS betriebenen System erfolgt auf alleiniges Risiko des Vertragspart- ners, unabhängig davon, ob dieser durch den Vertragspartner oder durch von ihm beigezogene Dritte erfolgt.
Einlieferungsfristen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die bei ihm anfallenden Bezüge wie folgt abzurechnen und einzuliefern: – bei manueller Abrechnung so, dass diese innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ausstellung des Belegs durch Zusendung der betreffenden Kopie des Belegs unter Verwendung des Formulars «Sammelabrechnung» bei SPS eingehen; pro Kreditkartensystem ist eine separate Sammelabrechnung einzureichen, welche maximal 50 Belege enthalten darf; – bei Bezügen mit der Wertkarte CASH so, dass diese vor Erreichen der ver- einbarten Saldolimite, spätestens aber 31 Kalendertage nach der Transakti- on im System von SPS eingehen; – bei Dynamic Currency Conversion (DCC) Transaktionen so, dass diese am Tag der Durchführung im System von SPS eingehen; – in allen übrigen Fällen, so dass diese innerhalb von 48 Stunden nach deren Durchführung im System von SPS eingehen. Für Bezüge, die später als gemäss den vorstehenden Bestimmungen im System von SPS eingehen, behält sich SPS vor, den vereinbarten Zuschlag («Späteinlieferung») zu verrechnen und dem Vertragspartner keinen Vergü- tungsanspruch zu leisten. Im Distanzgeschäft (Secure E-Commerce, Mail-/Phone-Order) ist der Ver- tragspartner auch dann verpflichtet, die Bezüge innerhalb der vorgegebenen Fristen einzuliefern, wenn er die betreffende Ware nicht unmittelbar versen- den/ausliefern bzw. die Dienstleistung nicht sofort erbringen kann. In diesem Fall hat der Vertragspartner den Karteninhaber in schriftlich nachweisbarer Form über die verzögerte Leistungserbringung zu informieren.
Einlieferungsfristen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die abgewickelten Transaktionen innerhalb von 48 Stunden an PAYONE einzuliefern. Für Transaktionen, die später als gemäss der vorstehenden Bestimmung im System von PAYONE eingehen, behält sich PAYONE vor, dem Vertragspartner keinen Vergütungsan- spruch zu gewähren oder eine bereits geleistete Vergütung zurückzufordern bzw. zu verrechnen. Im Distanzgeschäft (Secure E-Commerce, Mail-/Phone-Order) ist der Vertragspartner auch dann verpflichtet, die Transaktionen innerhalb von 48 Stunden einzuliefern, wenn er die betreffende Ware nicht unmittelbar versenden/ausliefern bzw. die Dienstleis- tung nicht sofort erbringen kann. Der Datentransfer von der Infrastruktur des Vertragspartners zum von PAYONE betrie- benen System erfolgt auf alleiniges Risiko des Vertragspartners, unabhängig davon, ob dieser durch den Vertragspartner oder durch von ihm beigezogene Dritte erfolgt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.