Einschränkungen des Versicherungsumfangs (Ausschlüsse) Musterklauseln

Einschränkungen des Versicherungsumfangs (Ausschlüsse). Der Versicherungsschutz erstreckt sich (unter Vorbe- halt der luftrechtlichen Sonderbestimmungen) nicht auf Ansprüche – der versicherten Personen; – von Insassen für Schäden, die sie bei der Benut- zung des versicherten Luftfahrzeugs erleiden; – für Schäden am versicherten Luftfahrzeug; – für Schäden an Sachen, die sich im oder am versi- cherten Luftfahrzeug befinden (inkl. Aussenlasten); – als Folge der Anwendung von Sprühmitteln und des Mitführens der Chemikalien zu diesem Zweck; – wenn das versicherte Luftfahrzeug vorsätzlich ohne die vorgeschriebenen Ausweise und Bewilli- gungen für die Besatzungsmitglieder oder das ver- sicherte Luftfahrzeug verwendet wird; – bei Verwendung des Luftfahrzeugs für Vergehen oder Verbrechen durch die versicherten Personen; – aus Schäden bei militärischer Verwendung des ver- sicherten Luftfahrzeugs; – aus Schäden infolge biologischer oder chemischer Einwirkungen; – aus Schäden infolge Einwirkung ionisierender Strahlen; – aus Schäden verursacht durch Lärm und andere Immissionen. Vorbehalten bleibt die Deckung von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen im Sinne von Artikel B 3.4 und B 3.5 AVB; – infolge Krieg, Konfiskation, Hi-jacking und ähn- lichen Gewaltakten. Vorbehalten bleibt Artikel B 3.6 AVB; – aus Schäden im Zusammenhang mit der Datums- erkennung; – aus Schäden, die direkt oder indirekt auf Asbest oder asbesthaltige Materialien zurückzuführen sind oder mit diesen in Zusammenhang stehen; – aus reinen Vermögensschäden; – aus Schäden resultierend aus dem Transport von Gütern.
Einschränkungen des Versicherungsumfangs (Ausschlüsse). Der Versicherungsschutz erstreckt sich unter Vorbe- halt der luftrechtlichen Sonderbestimmungen und in Ergänzung zu Artikel 2.5 AVB nicht auf Ansprüche – wenn das versicherte Luftfahrzeug vorsätzlich ohne die vorgeschriebenen Ausweise und Bewil- ligungen für die Besatzungsmitglieder oder das versicherte Luftfahrzeug verwendet wird; für Passagiere gilt dieser Ausschluss nur, falls sie vor dem Flug davon Kenntnis hatten oder nach den Umständen hätten davon wissen müssen; – bei Flügen zum Zweck eines Vergehens oder Verbrechens; für Passagiere gilt dieser Aus- schluss nur, wenn sie selbst am Vergehen oder Verbrechen beteiligt waren.
Einschränkungen des Versicherungsumfangs (Ausschlüsse). Nicht versichert sind Unfälle – von Besatzungsmitgliedern, die das versicherte Luftfahrzeug vorsätzlich verwenden, obwohl die vorgeschriebenen Ausweise und Bewilligungen für sie selbst oder das versicherte Luftfahrzeug nicht vorhanden waren; – von Passagieren, die gewusst haben oder den Umständen nach hätten wissen müssen, dass für die Besatzungsmitglieder oder das versicher- te Luftfahrzeug die vorgeschriebenen Ausweise und Bewilligungen nicht vorhanden waren;

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

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