Bindungsfrist Musterklauseln

Bindungsfrist. Das eingesetzte Kapital für den Erwerb der Inhaberschuldverschreibungen unterliegt einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Zudem ist die Emittentin berechtigt, die Laufzeit einmal um zwölf Monate zu verlängern, ohne dass es einer Zustimmung der Anleger bedarf. In diesem Fall würde die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 dauern. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht zu Gunsten der Anleger nicht. Die Inhaberschuldverschreibung ist insoweit mit einer langfristigen Bindungsdauer versehen, die nur durch eine vorzeitige Veräußerung der Schuldverschreibungen verkürzt werden kann. Insoweit besteht für den Anleger das Risiko, dass er erst zum 31. Dezember 2026 eine Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen erhält, soweit die Emittentin von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht hat. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.
Bindungsfrist. Die Teilnahme an dem Vertrag beginnt mit Ihrer Einschreibung. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Sie für die Dauer von 12 Monaten an die Teilnahme gebunden. Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit außerordentlich kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine Beendigung Ihrer Teilnahme kann vorliegen, wenn z. B. Ihr Zutrauen in die Behandlungsmethode nicht mehr vorhanden, Ihr Vertrauensverhältnis zur behandelnden Ärztin bzw. zum behandelnden Arzt gestört ist oder Sie Ihren Arzt aufgrund eines Wohnortwechsels nicht mehr in zumutbarer Entfernung erreichen können. Sofern Sie Ihre Teilnahme beenden möchten, empfehlen wir Ihnen, uns Ihre Erklärung schriftlich oder elektronisch (Brief, Fax, E-Mail) zuzusenden. Ihre Inanspruchnahme der Leistungen aus diesem Vertrag darf nur durch die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit sofortiger Wirkung nicht mehr an dem besonderen Versorgungsangebot teilnehmen können, falls Sie sich für die Behandlung Ihrer Erkrankung nicht an diese Vorgabe halten. Für die Durchführung der besonderen Versorgung ist es erforderlich, dass von allen am Vertrag Beteiligten unterschiedliche Daten von Ihnen verarbeitet werden. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten (Name, Vorname, Kontaktdaten, Geschlecht, Geburtsdatum), versicherungsbezogene Daten (Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus), Teilnahme- und Vertragsdaten (Teilnahmebeginn, Vertragsname, Vertragskennzeichen) sowie Gesundheitsdaten (Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Vergütungsbezeichnungen und ihren Wert, dokumentierte Leistungen, ggf. Operations- und Prozedurenschlüssel, Verordnungsdaten und Diagnosen nach ICD-10). Die Verarbeitung wird nachfolgend beschrieben und darf nur erfolgen, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung erklärt haben. Die Einwilligungserklärung ist freiwillig. Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie diese Einwilligung nicht geben wollen, eine Teilnahme an der besonderen Versorgung nicht möglich ist. Bei der Behandlung erheben die Leistungserbringer* einige Daten von Ihnen. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Therapie zu sichern. Alle beteiligten Leistungserbringer* können sie abrufen und nutzen. Alle beteiligten Leistungserbringer* unterliegen dabei der beruflichen Schweigepflicht. Manchmal werden dazu die Daten bei einer Dokumentationsstelle gespeichert. Dadurch können sich alle beteiligten Lei...
Bindungsfrist. Die Teilnahme an dieser besonderen Versorgung beginnt mit Abgabe der unterzeichneten Teilnahmeerklärung. Der Versicherte bindet sich für mindestens ein Jahr an diese besondere Versorgung. Der Versicherte kann seine Teilnahme mit einer Frist von vier Wochen vor Ende des jeweiligen Teilnahmejahres kündigen, sofern sich aus den Anlagen des Vertrages nichts Abweichendes ergibt. Darüber hinaus kann eine Kündigung während dieser zeitlichen Bindung nur bei Vorliegen außerordentlicher Gründe (z. B. Wohnortwechsel, Praxisschließung bzw. -verlegung, gestörtes Arzt-Patienten- Verhältnis) schriftlich oder elektronisch gegenüber Ihrer Krankenkasse erfolgen. Der gesamte Behandlungsablauf wird durch den Vertragsarzt gesteuert und umgesetzt, daher sind die Versicherten während dieser gesamten Maßnahme an den von Ihnen gewählten Arzt gebunden. Bei nicht abgestimmter Inanspruchnahme weiterer Ärzte für die Behandlung können die Versicherten von der weiteren Teilnahme an der besonderen Versorgung ausgeschlossen werden. Die durch die Pflichtverletzung entstandenen Kosten können dem Versicherten in Rechnung gestellt werden. Eine aktive Mitwir- kung der Teilnehmer an dieser Behandlung wird vorausgesetzt. Diese beinhaltet neben der Wahrnehmung der verein- barten Termine auch die Befolgung des ärztlichen und/oder therapeutischen Rates der teilnehmenden Leistungserbrin- ger. Bei fehlender Bereitschaft zur Mitwirkung können dem Versicherten Leistungen innerhalb dieser besonderen Ver- sorgung ganz oder teilweise versagt werden. Wird trotz wiederholter Aufforderung durch die Krankenkasse den oben genannten Mitwirkungspflichten weiterhin nicht nachgekommen, besteht für die Krankenkasse die Möglichkeit, die Teil- nahme an diesem Vertrag zu beenden.
Bindungsfrist. Vorbehaltlich meines Widerrufsrechts nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz halte ich mich 1 Monat an den Antrag gebunden. Diese Bindungsfrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Bindungsfrist. Die Teilnahme an dem Vertrag beginnt mit Ihrer Einschreibung. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Sie für die Dauer von 12 Monaten an die Teilnahme gebunden. Nach diesen 12 Monaten können Sie Ihre Teilnahme mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen. Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit außerordentlich kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine Beendigung Ihrer Teilnahme kann vorliegen, wenn z. B. Ihr Zutrauen in die Behandlungsmethode nicht mehr vorhanden, Ihr Vertrauensverhältnis zur behandelnden Ärztin bzw. zum behandelnden Arzt gestört ist oder Sie Ihren Arzt aufgrund eines Wohnortwechsels nicht mehr in zumutbarer Entfernung erreichen können. Sofern Sie Ihre Teilnahme beenden möchten, empfehlen wir Ihnen, uns Ihre Erklärung schriftlich oder elektronisch (Brief, Fax, E-Mail) zuzusenden. Ihre Inanspruchnahme der Leistungen aus diesem Vertrag darf nur durch die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit sofortiger Wirkung nicht mehr an dem besonderen Versorgungsangebot teilnehmen können, falls Sie sich für die Behandlung Ihrer Erkrankung nicht an diese Vorgabe halten.
Bindungsfrist. Während der Behandlung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Praxen gebunden. Ihre Behandlung und die Bindungsfrist enden mit Abschluss der letzten Nachuntersuchung. Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Unser Team vom TK-PatientenService berät Sie gern: Tel. 040 - 00 00 00 00 00 Mo. - Do. 8 - 18 Uhr Fr. 8 - 16 Uhr 0800 0213213 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Sie haben Fragen zum Produkt, dann berät Sie unser Serviceteam gern unter unserer kostenlosen 24h Service-Hotline, per Mail oder per Live-Chat. 0800 - 000 000 0000 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Weitere Informationen zu dem Angebot erhalten sie bei ihrer KKH-Servicestelle. Unser Team berät Sie gern vor Ort, per Mail oder am Telefon.
Bindungsfrist. Die Antragsteller müssen mit Abgabe des Antrags erklären, dass sie sich an diesen, insbesondere an das im Antrag enthaltene Angebot (Nummer 8.2(e)(xv) FRL KSV), für sechs Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist gebunden halten. Die Anträge werden nach Ablauf der Einreichungsfrist von der Bewilligungsbehörde geöffnet. Antragsteller sind beim Öffnungstermin nicht zugelassen. Vor dem Öffnungstermin nimmt die Bewilligungsbehörde keine Einsicht in die Antragsunterlagen. Die Möglichkeit der Antragsteller zur Übersendung des von ihnen vorläufig ausgefüllten Muster-KSV gemäß Nummer 8.5(c) FRL KSV bleibt unberührt. Der Basis-Vertragspreis (Eingabefeld bei Nummer 4.9.1(a)(i) Muster-KSV) soll bei der Einreichung des Muster-KSV zur unverbindlichen Prüfung jedoch nicht angegeben werden. Nach dem Öffnungstermin werden die Anträge von der Bewilligungsbehörde entsprechend der in der FRL KSV und der in diesem Förderaufruf getroffenen Bestimmungen geprüft. Soweit die Angaben im Antrag von den Angaben abweichen, die der Antragsteller im vorbereitenden Verfahren für das betreffende Vorhaben gemacht hat, ist hierfür eine Begründung zu geben. Begründete Abweichungen liegen insbesondere vor, soweit die Abweichungen auf diesen Förderaufruf oder auf Änderungen am Förderprogramm Klimaschutzverträge, insbesondere Änderungen der FRL KSV sowie dem Muster-KSV nach Bekanntgabe der Durchführung des vorbereitenden Verfahrens im Bundesanzeiger zurückzuführen sind. Auch sonstige sachliche und projektbezogene Begründungen können im Einzelfall zugelassen werden. Den Zuschlag erhalten die Gebote in der Reihenfolge ihrer Bewertung im Rahmen des für diesen Förderaufruf geltenden Fördervolumens in Höhe von 4 Milliarden Euro. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los, sofern nicht alle punktgleichen Anträge einen Zuschlag erhalten können (Nummer 8.3(a) FRL KSV). Die Bewilligung erfolgreicher Anträge erfolgt durch einen Zuwendungsbescheid, der gleichzeitig mit der Erteilung des Zuschlags zugunsten des erfolgreichen Gebots erlassen wird (Nummer 8.4 FRL KSV). Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wird, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Mit der Erteilung des Zuschlags zugunsten des erfolgreichen Gebots wird zugleich der Klimaschutzvertrag auf der Grundlage des Gebots des betreffenden Antragstellers geschlossen (Nummer 8.5(a) FRL KSV). Besondere Hinweise und Rechtsgrundlage Die Gewährung der Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutzverträge beruht insbesondere auf der FRL KSV, dem Verwaltu...
Bindungsfrist. Die Teilnahme an dieser besonderen Versorgung beginnt mit Abgabe der unterzeichneten Teilnahme- und Einwilligungs- erklärung. Sie und/oder der gesetzliche Vertreter können die Teilnahme entsprechend der folgenden Regelungen been- den. • mit dem Ende der Mitgliedschaft bzw. des Versicherungsverhältnisses des Versicherten bei der beteiligten Kranken- kasse, • mit dem Ende der Behandlung nach diesem Vertrag, • mit Ende dieser besonderen Versorgungsform, • mit dem Wirksamwerden einer Kündigungs- oder Beendigungserklärung des Versicherten • bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Wohnortwechsel, gestörtes Arzt-Patientenverhältnis, etc.) Ihre Teilnahme endet zwölf Monate nach der letzten Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bitte beachten Sie, dass Sie mit sofortiger Wirkung nicht mehr an dem besonderen Versorgungsangebot teilnehmen können, falls Sie für die Behandlung Ihrer Erkrankung nicht mehr eingeschrieben sind. Ihre weitere Teilnahme wäre dann nur möglich, wenn Sie sich erneut mit einer Teilnahmeerklärung einschreiben und die Voraussetzungen für Ihre Teil- nahme vorliegen. Für die Behandlung Ihrer Erkrankung können Sie weiterhin die im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung - beschriebenen Leistungen beanspruchen. Ihre aktive Mitwirkung ist Voraussetzung, um ein optimales Behandlungsergebnis zu erreichen. Dies beinhaltet neben der Wahrnehmung der vereinbarten Termine auch die Befolgung des ärztlichen Rates. Während der Teilnahme sind Sie für diese Behandlung an den von Ihnen gewählten Facharzt gebunden. Bei einem Pflichtverstoß können Ihnen Leistungen dieser besonderen Versorgung versagt werden.
Bindungsfrist. Ich halte mich 1 Monat an den Antrag gebunden. Diese Bindungsfrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Bindungsfrist. Während der Behandlung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Ärzte, Kliniken und Therapieeinrichtungen für 12 Monate gebunden. Danach können Sie Ihre Teilnahme einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten vom TK-Patientenservice beraten Sie gern: Telefon: 040 - 00 00 00 00 00 Servicezeiten: Montag - Donnerstag 8 - 18 Uhr und Xxxxxxx 8 - 16 Uhr 502041 Teilnahmeerklärung Vertrags-Nr.: