Einweisung Musterklauseln

Einweisung. Beim durchzuführenden Test- und Probebetrieb wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in erforderlichem Umfang einweisen.
Einweisung. Der Auftragnehmer hat den Nutzer vor Ort sowie das technische Personal des Universitätsklinikums Bonn kostenfrei in die Bedienung der gelieferten Geräte und Produkte einzuweisen. Die Abnahme des zu liefernden Gegenstandes erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, beim Empfänger. Bei Abnahme des Lieferungsgegenstandes erhält der Auftragnehmer eine Lieferbestätigung.
Einweisung. Der Leistungserbringer weist den Versicherten persönlich in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Hilfsmittels ein. Die Einweisung bezieht sich auf die vom Hersteller vorgegebene fachgerechte Nutzung des Hilfsmittels, die sachgerechte Pflege und Reinigung. Hierüber ist der Versicherte zu informieren. Hierfür kann er die Anlage 07: „Mus- ter Dokumentation Empfangsbestätigung, Einweisung“ verwenden oder ein inhaltlich ver- gleichbares Dokument.
Einweisung. 2.1.1 PERI weist Mitarbeiter des Bestellers in die ordnungsgemäße und fachgerechte Handhabung von Schalung und/oder Gerüst nach den PERI Aufbau- und Verwendungsanleitungen (AuV) ein. Die Montage selbst liegt in der Verantwortung des Bestellers. 2.1.2 Die Einweisung ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung und Montageanweisung des Unternehmers gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.
Einweisung. Soweit vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die Einweisung des Großraum- und Schwertransports in Fällen, in denen die Abmessungen des Transports die Sicht des Fahrers in den Verkehrsraum mehr als nur geringfügig beeinträchtigen.
Einweisung. Für den Fall, dass Begleitpersonal des Auftragnehmers das Fahrpersonal des Auftraggebers in kritischen Verkehrssituationen gemäß Ziffer 2.7 einweist, ist sicherzustellen, dass das Begleitpersonal mit dem Fahrverhalten des Großraum- und Schwertransports vertraut ist.
Einweisung. Der Auftraggeber ist verpflichtet zu überprüfen, dass das Begleitpersonal des Auftragnehmers mit dem Fahrverhalten des Großraum- und Schwertransports vertraut ist.
Einweisung. Das Narrowboat wird dem Charterer erst überlassen, nachdem eine aus- führliche Einweisung in die Handhabung des Bootes und der Schleusen stattgefunden hat, und der Charterer überzeugend demonstriert, dass er in der Lage ist, das Boot zu führen. Kann diese Kompetenz auch nach mehrmaligen Versuchen nicht nachgewiesen werden, behält sich der Ver- charterer bzw. sein Vertreter vor Ort vor, die Buchung zu stornieren und die Chartergebühr zurück zu erstatten. Alternativ kann das Narrowboat stationär als Hausboot für die Zeit der Charter genutzt werden.
Einweisung. Ich habe eine Einweisung in die Bedienung, Pflege und Gebrauch des Hausnotrufgeräts erhalten. • Das Hausnotrufsystem kann ich gemäß dem Einsatzweck sachgerecht nutzen. • Ein konkreter Maßnahmen-/ Ablaufplan, in dem die im Falle einer Notsituation einzuleitenden Maßnahmen festgelegt sind, wurde mit mir abgestimmt. • Ich gewähre dem o.g. Leistungserbringer zur Durchführung von technisch notwendigen Arbeiten, den Zugang zu dem Hausnotrufgerät.
Einweisung. Beim durchzuführenden Test- und Probebetrieb wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in erforderli- chem Umfang einweisen.