Einzelhandel Musterklauseln

Einzelhandel. Wir machen die Stärkung des Einzelhandels zu einem Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung. Dazu ist es Ziel der Stadt, uns gezielt an qualitativ hochwertige Einzelhändler zu wenden, denen die Mietpreise in Frankfurt zu hoch geworden sind und diese in der Innenstadt und in Gebieten wie dem Offenbacher Nordend anzusiedeln. Dazu prüfen wir auch innovative Lösungen für problematische Einzelhandelsflächen und intelligente Zwischennutzungen. Wir streben einen „Einzelhändler-Pakt für Offenbach“ an mit dem Ziel, dass diese verstärkt A-Sortiment in der Innenstadt anbieten. Wir werden alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die eine positive Entwicklung insbesondere der Innenstadt als Einkaufsstandort fördert.
Einzelhandel je tätige Person 30,00 EUR Mindestbeitrag je Betriebsstätte 150,00 EUR je tätige Person 40,00 EUR Mindestbeitrag je Betriebsstätte 350,00 EUR Alternativ 0,5 ‰ aus der Jahresumsatzsumme; mind. 350,00 EUR je Betriebsstätte je tätige Person 15,00 EUR Mindestbeitrag je Betriebsstätte 150,00 EUR je Xxxxxxx 1,50 EUR Mindestbeitrag 150,00 EUR Internat 280,00 EUR je tätige Person 30,00 EUR Mindestbeitrag je Betriebsstätte 150,00 EUR je tätige Person 30,00 EUR Mindestbeitrag je Betriebsstätte 150,00 EUR Alten- und Pflegeheime1 je Bett 28,00 EUR Mindestbeitrag je Betriebsstätte 1.000,00 EUR Beachten Sie bitte die Annahmerichtlinien; Voraussetzung: Schadenverlauf kleiner 60 % Stand 01.01.2013 Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Erweiterungen Beitragsfrei eingeschlossen bzw. gegen Mehrbeitrag: Alle genannten Beiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Versicherungsteuer. VARIO Komfort PLUS VARIO Komfort Allmählichkeitsschäden / Abwasserschäden inklusive Rückstau aus dem Straßenkanal, bis Versicherungssumme Ausfalldeckung gilt für Schadenersatzforderung ohne Mindestschadenhöhe aus der Eigenschaft des Schädigers als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines KFZ denen vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder –hüter entstanden sind bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island) Auslandsaufenthalte (Korrespondenzanschrift im Inland, Abbuchung v. deutschem Konto): in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahren Kautionszahlungen im Ausland, Höchstersatzleistung 000.000 € Bauherrenrisiko Bausumme bis 000.000 €, im selbstgenutzten Risiko (Postanschrift) unbegrenzt Betriebspraktika, Ferienjobs keine berufliche, betriebliche Tätigkeit Deliktunfähigkeit Schäden durch gesetzlich deliktunfähige Personen, Höchstersatzleistung 00.000 € Ehrenämter keine hoheitliche Tätigkeit Elektronischer Datenaustausch, Internetnutzung private Nutzung von Internet oder E-Mail, etc. Flüssiggastanks Verkehrssicherungspflicht aus dem Besitz eines Flüssiggastanks Gefälligkeitshandlungen Höchstersatzleistung 000.000 € Gewässerschaden Anlagen- Risiko: Heizöltank im selbstgenutzten Risiko (Postanschrift) bis 3 Mio. € Hüten fremder Hunde und Pferde nicht gewerbsmäßig Immobilienbesitz selbstgenutzte Immobilien in Europa (Ferienwohnung, Ferienhaus, Eigentumswo...
Einzelhandel. Hannover ist für den Einzelhandel attraktiv (Region Hannover 2008: 18ff): Trotz einer Viel- zahl von Neubauprojekten in den letzten Jahren ist keine Abschwächung der Flächennach- frage zu erwarten. Das liegt u.a. daran, dass unterwertige Einzelhandelsimmobilien mit zu geringen Flächengrößen oder suboptimalen Grundrissen aufgegeben und durch Neubauten an anderer Stelle ersetzt werden. Dies erfolgte in der Vergangenheit auch auf kontaminierten Brachflächen, insofern dort die erforderlichen bzw. gewünschten Verkaufsflächen zu realisie- ren waren. Der Schwerpunkt der Einzelhandelsentwicklung liegt in Hannover in der Innen- stadt sowie an den Ausfallstraßen. In den letzten Jahren kam es zusätzlich auf vielen woh- nungsnahen Standorten zu Neuansiedlungen von Verbrauchermärkten. Die Mieten im Einzel- handel sind trotz zunehmender Verkaufsfläche deutlich gestiegen, ein Trend, der in allen vergleichbaren Städten zu beobachten ist. Insbesondere in 1a-Lagen konnten Mietpreisstei- gerungen erzielt werden. Der Einzelhandel eignet sich nur begrenzt als Nachfrager nach Fondsflächen, da in der Regi- on Hannover ein verbindliches regionales Einzelhandelskonzept vorliegt, dass nur in Aus- nahmefällen eine Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten (über 800 qm Verkaufsfläche) außerhalb von zentralörtlichen Standortbereichen und herausgehobenen Nahversorgungsge- bieten erlaubt. Die meisten Brachfliegen liegen außerhalb dieser Standortbereiche, eine Nut- zung durch den großflächigen Einzelhandel ist damit in der Regel nicht möglich. Bei Fonds- flächen innerhalb des Kernbereichs wäre eine Teilnutzung durch Einzelhandelsprojekte denk- bar.
Einzelhandel. Gemessen an der Stadtgröße ist Erbach ein guter Einzelhandelsstand- ort. Sowohl die rein quantitative Ausstattung an Verkaufsflächen als auch die Leistungsstärke des Standortes insgesamt ist überdurch- schnittlich. Allerdings weist die Innenstadt ein räumlich-funktional star- kes Ungleichgewicht auf: Während östlich der Xxxxxxxxxxxx 000 und der Bahnlinie ein großes Angebot an Einzelhandelsnutzungen besteht (fachmarktorientierter Einzelhandel im Bereich Xxxxxxxx-Xxxxxx- Straße), weist der westliche Bereich, in dem sich auch zentrale Dienst- leistungsangebote und öffentliche Einrichtungen (Stadtbibliothek, Rat- haus usw.) befinden, einen nur geringen Einzelhandelsbesatz auf. Die Option einer Stärkung dieses Bereiches durch weitere Einzelhandelsan- siedlungen bestehen nur begrenzt. Denn: Nicht nur die Ansiedlungspo- tenziale (ca. 2.600 bis 4.000m2) in einer Betrachtung bis zum Jahr 2020 sind begrenzt, auch die Standortlagen insbesondere in der westlichen Erlenbachstraße weisen Standortnachteile auf. Neben der wichtigen Einsehbarkeit von der Bundesstraße aus, fehlt es unter anderem auch an einer entsprechenden Größe der Grundstücke bzw. einer fehlenden Verfügbarkeit von Grundstücken. (vgl. Ziffer 18.2.2 Nutzungen)
Einzelhandel. Die Kernstadt Ketzin übernimmt Grundversorgungsaufgaben der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs im Wesentlichen für das eigene Gemeindegebiet. Zentralörtliche Versorgungsfunktionen sind landesplanerisch auf das Mittelzentrum Nauen konzentriert, in dessen Mittelbereich Ketzin/Havel liegt. Einzelhandelsunternehmen zur Deckung des täglichen Bedarfs haben sich im nördlichen Teil der Kernstadt angesiedelt, zwischen dem historischen Ortskern Ketzin und der Wohnsiedlung Am Mühlenweg sowie an den Ausfallstraßen L86 und L862 in Richtung Nauen und Falkenrehde. In den weiteren Ortsteilen befinden sich keine nennenswerten Einzelhandelsbetriebe. Die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe ist mit einem Bestand von 30 Betrieben sehr solide (Stand: 2016). Allerdings sind fast die Hälfte der Betriebe in der Nahrungs- und Genussmittelbranche tätig. Der Einzelhandel konzentriert sich inzwischen im Bereich des Gutshofes Ketzin an der Nauener Straße, knapp außerhalb des historischen Stadtkerns. Neu angesiedelte Discounter (Lidl, Kik und insbesondere Netto) befinden sich in nicht integrierter, aber verkehrsgünstiger Lage. Der Bereich rund um den Marktplatz hat seine Bedeutung als Einzelhandelsschwerpunkt weitgehend verloren und wird vielfach als unbelebt charakterisiert. Die Verortung des funktionalen Stadtzentrums ist daher nicht mehr eindeutig. Die neuen Funktionen auf dem Areal des Gutshofes Ketzin haben jedoch das Potenzial, ein nutzungsintensives neues Stadtzentrum zu bilden. Die voraussichtliche Einstufung des Ketziner Stadtzentrums als grundfunktionaler Schwerpunkt im Regionalplan würde weitere Einzelhandelsansiedlungen zulassen. Vor dem Hintergrund des bereits ausreichenden Verkaufsflächenbesatzes, starker regionaler Einzelhandelskonkurrenz und der geringen überörtlichen Kaufkraftzuflüsse sollte diese Option nur in sehr begrenztem Umfang genutzt werden, um die bestehenden Einzelhandelslagen nicht weiter zu schwächen.
Einzelhandel. 2.1. Verkaufsstellen, die an mehr als einem Samstag im Monat nach 13.00 Uhr offen gehalten werden Allgemeine Durchrechnungsbestimmung Durchrechnungsbestimmung für Einzelhandelsunternehmen mit geringer Beschäftigtenzahl

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.