Common use of Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung Clause in Contracts

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ Versicherungs- vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ ange- gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ müs- sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern so- fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der VersicherungsschutzVersi- cherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ gebun- den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ denge­ bunden. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages Versicherungsvertrags fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen Versicherungsbeginnangegebenen Versiche­ rungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ sen müssen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ mationen beträgt Informationen be­ trägt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ nehmers Versicherungsnehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1gebunden.

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des ErstbeitragsErstbeitrages: Der Erstbeitrag ist unverzüglich sofort nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages Versicherungsvertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen angegebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise Zahlungsweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat eine Lastschriftermächtigung erteilt haben, ziehen buchen wir den Beitrag die Beiträge von Ihrem Konto mittels Lastschrift einab, ansonsten müs­ sen müssen Sie den Beitrag die Beiträge überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ mationen Informationen beträgt vier Wocheneinen Monat. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ nehmers Versicherungsnehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins Versicherungsscheines durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist Sie sind an seinen Ihren Antrag zwei Wochen gebun­ den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1gebunden.

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des ErstbeitragsEinmalbeitrags: Der Erstbeitrag Einmalbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages Versiche- rungsvertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen angegebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ müs- sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ denge- bunden. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern so­ fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der VersicherungsschutzVersi­ cherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ denge­ bunden. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages Versicherungs- vertrags fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ ange- gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ müs- sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern so- fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der VersicherungsschutzVersi- cherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ denge- bunden. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages Versicherungs- vertrags fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ ange- gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ müs- sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ gebun- den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate ist, sofern nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Abschluss Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs­ vertrages fälligVersicherungsscheins zu zahlen, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen verein­ barten Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträgedes Folgebeitrags: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten Am Ersten eines jeden Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat erteilt haben, Den Beitrag ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung Der Versicherungsschutz beginnt entsprechend Ihrer Angabe mit dem Zustandekommen des Vertrages, nicht aber vor dem im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz(Versicherungsbeginn) und nicht vor Ablauf von Wartezei­ ten. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei sechs Wochen gebun­ denge­ bunden. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ Versicherungs- vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ ange- gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ müs- sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern so- fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der VersicherungsschutzVer- sicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ gebun- den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages Versicherungsvertrags fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen Versicherungsbeginnangegebenen Ver- sicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ sen müssen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ mationen Informationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ nehmers Versicherungsnehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser die- ser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach AntragseingangAntrags- eingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist Sie sind an seinen Ihren Antrag zwei Wochen gebun­ den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1gebunden.

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ Versicherungs- vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ ange- gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ müs- sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ denge- bunden. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ sen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern so­ fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der VersicherungsschutzVersi­ cherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ Versicherungs- vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ ange- gebenen Versicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ sen müssen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ Infor- mationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun­ denge- bunden. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ vertrages Versicherungsvertrags fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange­ gebenen Versicherungsbeginnangegebenen Ver- sicherungsbeginn. Zahlweise der Folgebeiträge: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA­Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs­ sen müssen Sie den Beitrag überweisen. Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor­ mationen Informationen beträgt vier Wochen. Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs­ nehmers Versicherungsnehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser die- ser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach AntragseingangAntrags- eingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer ist Sie sind an seinen Ihren Antrag zwei Wochen gebun­ den. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1gebunden.

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