Common use of Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung Clause in Contracts

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge können Sie dem beigefügten Versicherungs- schein, den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung sowie den besonderen Vereinbarungen und Klauseln entnehmen. Insbe- sondere möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten können. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auch wenn Sie Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Der Beitrag kann jährlich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres entrichtet werden, aber auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Der Erstbeitrag wird nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Versicherungsbeginn fällig. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag der Zahlung, es sei denn, die verspätete Zahlung ist nicht durch Sie verschuldet. Bei erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat müssen Sie sicherstellen, dass das zum Einzug angegebene Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit die erforderliche Deckung aufweist.

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Samples: rsv-bedingungen.de, www.dmb-rechtsschutz.de, www.dmb-rechtsschutz.de

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge können Sie dem beigefügten Versicherungs- schein, den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung sowie den besonderen Vereinbarungen und Klauseln entnehmen. Insbe- sondere möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten können. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auch wenn Sie Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Der Beitrag kann jährlich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres entrichtet werden, aber auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Der Erstbeitrag wird nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Versicherungsbeginn fällig. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag der Zahlung, es sei denn, die verspätete Zahlung ist nicht durch Sie verschuldet. Bei erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat müssen Sie sicherstellen, dass das zum Einzug angegebene Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit die erforderliche Deckung aufweist. AVI-221 Auf die Möglichkeit einer Beitragsanpassung gemäß § 10 ARB während der Vertragslaufzeit wird hingewiesen.

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge können Sie dem beigefügten Versicherungs- schein, den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung sowie den besonderen Vereinbarungen und Klauseln entnehmen. Insbe- sondere möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten können. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auch wenn Sie Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Der Beitrag kann jährlich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres entrichtet werden, aber auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Der Erstbeitrag wird nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Versicherungsbeginn fällig. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag der Zahlung, es sei denn, die verspätete Zahlung ist nicht durch Sie verschuldet. Bei erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat müssen Sie sicherstellen, dass das zum Einzug angegebene Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit die erforderliche Deckung aufweist. AVI-S&S-221 Auf die Möglichkeit einer Beitragsanpassung gemäß § 10 ARB Schnell & Sicher 2022 während der Vertragslaufzeit wird hingewiesen.

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge können Sie dem beigefügten Versicherungs- schein, schein sowie den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung sowie den besonderen Vereinbarungen und Klauseln DMB Rechtsschutz SECURO (RB) entnehmen. Insbe- sondere Insbesondere möchten wir Sie darauf da- rauf hinweisen, dass wir bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten können. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auch wenn Sie Folgebeiträge Folgebei- träge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen Bedingun- gen für die Rechtsschutz-VersicherungVersicherung DMB Rechtsschutz SECURO (RB). Die Fälligkeit des Beitrags können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Der Beitrag kann jährlich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres entrichtet werden, aber auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Der Erstbeitrag wird nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Versicherungsbeginn fällig. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag der Zahlung, es sei denn, die verspätete Zahlung ist nicht durch Sie verschuldet. Bei erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat müssen Sie sicherstellen, dass das zum Einzug angegebene Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit die erforderliche Deckung aufweist. Auf die Möglichkeit einer Beitragsanpassung gemäß § 10 RB während der Vertragslaufzeit wird hingewiesen.

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