Common use of Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung Clause in Contracts

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs- vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungsbeginn. Zahlungsperiode des Folgebeitrags: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs- sen Sie den Beitrag überweisen.

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs- vertrages vertrags fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange- gebenen angege- benen Versicherungsbeginn. Zahlungsperiode des Folgebeitrags: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs- sen müssen Sie den Beitrag überweisen.

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs- vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange- gebenen Versicherungsbeginn. Zahlungsperiode des Folgebeitrags: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs- sen Sie den Beitrag überweisen.

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Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung. Fälligkeit des Erstbeitrags: Der Erstbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs- vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange- gebenen angege- benen Versicherungsbeginn. Zahlungsperiode des Folgebeitrags: zum 01.01. jährlich im Voraus oder zum 01.01. und 01.07. halbjährlich im Voraus oder zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. vierteljährlich im Voraus oder zum jeweils ersten eines Monats monatlich im Voraus. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir den Beitrag von Ihrem Konto mittels Lastschrift ein, ansonsten müs- sen müssen Sie den Beitrag überweisen.

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