Einzelheiten zur Prämienzahlung und Zahlungsweise. Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, sind die verein- barten Prämien im Voraus zu zahlen. Beachten Sie, dass die Erstprämie von den unter Ziffer 7 aufgeführten Prämien abweichen kann. Versicherungsbeginn und -ablauf entnehmen Sie bitte unserem Vor- schlag bzw. dem Antrag. ■ Erste oder einmalige Prämie Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des ver- einbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- beginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Ver- tragsabschluss, so müssen Sie die erste oder einmalige Prämie unver- züglich nach Zugang des Versicherungsscheines zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen Ver- einbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen. Bitte lesen Sie die wichtige Belehrung über die Folgen einer Nichtzah- lung der ersten oder einmaligen Prämie:
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung