Elektrofahrzeug Musterklauseln

Elektrofahrzeug. Ein Straßenfahrzeug, das vollständig von einem Elektromotor angetrieben wird, beziehungs- weise ein Hybridfahrzeug, das teils von einem Elektromotor angetrieben wird, wobei dieses Fahrzeug mög- licherweise auf Strom zugreift, der in einem an einem Ladepunkt aufladbaren Akkumulator gespeichert wird.
Elektrofahrzeug ein Kraftfahrzeug mit elektrischem Antrieb. bewegliche Sachen und Immobilien, Informationssysteme, Logistikmittel und sonstige Dienste, die (unter Mitwirkung) von Royal FloraHolland oder in deren Auftrag entwickelt worden sind bzw. deren Eigentümer oder Miteigentümer Royal FloraHolland ist.
Elektrofahrzeug. Ein rein batterieelektrisch betriebenes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das ausschließlich elektrisch fährt und keine weitere Antriebsart (z.B. „Plug-In- Hybride“) verbaut hat.
Elektrofahrzeug. Das Fahrzeug ist ein Elektrofahrzeug, das zum Betrieb die regelmäßige Ladung seiner Batterie erfordert. Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug sicher und umsichtig zu benutzen und zu betreiben, in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt, und alle damit verbundenen Einschränkungen und Anforderungen zu beachten. Der Fahrer versteht und stimmt jedem der folgenden Punkte zu: ● Die verbleibende Batterieleistung nimmt mit der Nutzung des Fahrzeugs ab (sowohl über die Zeit als auch über die Entfernung) und, mit abnehmender Ladung des Fahrzeugs, kann die Geschwindigkeit und andere betriebliche Funktionen des Fahrzeugs abnehmen (oder in ihrer Gesamtheit aufhören). ● Die Ladestufe des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Aufnahme der Miete oder des Betriebs des Fahrzeugs durch den Fahrer ist nicht gewährleistet und variiert je nach Nutzung des Fahrzeugs. ● Der Umfang des Ladungsverlustes während der Nutzung des Fahrzeugs ist nicht gewährleistet und variiert je nach Fahrzeug, Straßenzustand, Wetterbedingungen und anderen Faktoren. ● Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, den Ladestand im Fahrzeug zu überprüfen und sicherzustellen, dass dieser ausreichend ist, bevor der Betrieb des Fahrzeugs aufgenommen wird. ● Die Entfernung und/oder Zeit, die der Fahrer mit dem Fahrzeug zurücklegen kann, bevor es an Ladung verliert, ist nie garantiert. ● Das Fahrzeug kann jederzeit während der Miete durch den Fahrer, auch vor Erreichen des vom Fahrer gewünschten Ziels, keine Batterieladung mehr haben und seinen Betrieb einstellen. Wenn dem Fahrzeug während der Vermietung die Ladeleistung ausgeht, hat der Fahrer die Fahrt in Übereinstimmung mit allen Bestimmungen dieses Vertrages zu beenden. Alternativ kann der Fahrer das Fahrzeug nach eigenem Ermessen nur aufladen, indem er ein geeignetes, vom Hersteller zugelassenes Ladekabel in eine Steckdose steckt, die zu diesem Zweck rechtmäßig verwendet werden kann. Der Fahrer verpflichtet sich, alle Gesetze und Regeln in Bezug auf die Erhebung des Fahrzeugs einzuhalten, einschließlich aller staatlichen und lokalen Gesetze und aller öffentlichen und privaten Regeln und Vorschriften in Bezug auf das Gebiet und das Eigentum, in dem der Fahrer das Fahrzeug auflädt. Der Fahrer stimmt zu, dass er für alle Kosten, Gebühren, Auslagen, Strafen und Bußgelder im Zusammenhang mit der Erhebung des Fahrzeugs verantwortlich ist und dass Seven Group dem Fahrer diese nicht erstatten wird. Anforderungen an mobile Ge...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.