Common use of Elementargefahren Clause in Contracts

Elementargefahren. 2.1. Sturm; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung der Geschwindigkeit ist im Einzelfall die Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik oder eines anderen befugten meteorologischen Dienstes maß- gebend.

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Elementargefahren. 2.1. Sturm; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung der Geschwindigkeit Spitzengeschwindigkeiten ist im Einzelfall die Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik oder eines anderen befugten meteorologischen Dienstes maß- gebendmaßgebend.

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Elementargefahren. 2.1. Sturm; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung der Geschwindigkeit ist im Einzelfall die Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik oder eines anderen befugten meteorologischen Dienstes maß- gebendmaßgebend.

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