EINLEITUNG MIT WARNHINWEISEN Musterklauseln

EINLEITUNG MIT WARNHINWEISEN. Wertpapier: Xxxxxx Xxxxxxxxxxx, ISIN: DE000KE2FG43 (die "Wertpapiere") Emittent: Citigroup Global Markets Europe AG - Optionsscheine & Zertifikate, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx; Telefon: +00 00 0000 0000; Email: xxxxxxxxxxx@xxxx.xxx, Internetseite: xxx.xxxxxxxxx.xx; LEI: 6TJCK1B7E7UTXP528Y04 Zuständige Behörde für die Billigung des Prospekts: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxx-Xxxxx- Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx; Telefon: +00 000 0000 0; Email: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx
EINLEITUNG MIT WARNHINWEISEN. Dieser Prospekt bezieht sich auf das öffentliche Angebot von festverzinslichen, nicht nachrangigen, nicht besi- cherten Schuldverschreibungen mit der internationalen Wertpapieridentifikationsnummer („ISIN“) DE000A3H2V19 („Schuldverschreibungen 2021/2026“) in der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland“) und im Großherzogtum Luxemburg („Luxemburg“). Emittentin und Anbieterin der Schuldverschreibungen ist die Homann Holzwerkstoffe GmbH, München, Deutsch- land, Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier - „LEI“) 391200PQLFN1BBF0FI07, mit Sitz in München, Geschäftsanschrift: Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxx (Telefon: +49 (0)89 /00 00 00 0 und der E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xxx) (die „Emittentin“, die „Gesellschaft“ und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesell- schaften zum jeweiligen Zeitpunkt, die „Homann Holzwerkstoffe-Gruppe“ bzw. die „Gruppe“). Dieser Prospekt wurde am 9. Februar 2021 von der für die Billigung dieses Prospekts zuständigen Behörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“), 000, xxxxx x’Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxx (Telefon: +000 00 00 0 – 1 (Zentrale), Fax: +000 00 00 0 - 2601, E-Mail: xxxxxxxxx@xxxx.xx) gebilligt. Diese Zusammenfassung (die „Zusammenfassung“) wurde in Übereinstimmung mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu ver- öffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (die „Prospektverordnung“) erstellt und sollte als Einleitung zu dem Prospekt verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Schuldver- schreibungen zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützen. Der Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach na- tionalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des ...
EINLEITUNG MIT WARNHINWEISEN. Die Zusammenfassung sollte als Einleitung zum Prospekt verstanden werden. Der Anleger sollte jede Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützen. Der Anleger könnte sein gesamtes angelegtes Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge und den in Verbindung mit dem öffentlichen Angebot der Wertpapiere erstellten endgültigen Bedingungen) vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften die Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Wertpapier: HVB Top Zertifikat bezogen auf den UBS (Irl) ETF plc - Global Gender Equality UCITS (USD) A-dis (ISIN: DE000HVB4TK4) Emittentin: Die UniCredit Bank AG (die "Emittentin" oder die "HVB" und die HVB zusammen mit ihren konsolidierten Beteiligungen die "HVB Group"), Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx. Telefonnummer: +00 00 000 00000 - Website: xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx. Die LEI der Emittentin ist 2ZCNRR8UK83OBTEK2170. Zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx. Telefonnummer: +00 000 00000 Datum der Billigung des Prospekts: Der Basisprospekt der UniCredit Bank AG für Wertpapiere mit Single-Basiswert (ohne Kapitalschutz) II vom 12. Dezember 0000 (xxx "Xxxxxxxx"), xxx xx xxxxxx Tag von der BaFin gebilligt wurde.
EINLEITUNG MIT WARNHINWEISEN. Wertpapier: Hamburger Sparkasse Reihe 338, ISIN: DE000A3MQY74 (die "Schuldverschreibungen") Emittent: Hamburger Xxxxxxxxx XX, Xxxx Xxxxxxxxxxxx/Xxxxxx Xxxxxxx, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx; Telefon: +00 00 0000 0; Email: Xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx,, Webseite: xxx.xxxxx.xx; LEI: 529900F5KTT6ZUPA8N40 Zuständige Behörde für die Billigung des Prospekts: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx; Telefon: +00 000 0000 0; Email: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Webseite: xxx.xxxxx.xx Datum des Prospekts: Der Basisprospekt wurde am 31. Mai 2021 von der BaFin gebilligt.
EINLEITUNG MIT WARNHINWEISEN. 1.1. Bezeichnung und internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere. 1.2. Identität und Kontaktdaten der Emittentin, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI). 1.3. Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt gebilligt hat. 1.4. Datum der Billigung des Prospekts.
EINLEITUNG MIT WARNHINWEISEN. Einleitende Angaben
EINLEITUNG MIT WARNHINWEISEN. Bezeichnung und Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere: Identität und Kontaktdaten der Emittentin, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI): Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt billigt: Datum der Billigung des Prospekts: 24. August 2023 Warnhinweise:
EINLEITUNG MIT WARNHINWEISEN. Bezeichnung und die internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere 4,25 % Inhaberschuldverschreibung 2021/2026 mit der internationalen Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) DE000A3E5S67 Identität und Kontaktdaten der Emittentin, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI) Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH (die „Emittentin“), Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx xx Xxxx, Deutsch- land, Telefon: +00 (0)0000 000-000, Fax: +00 (0)0000 000-000, E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxx.xxx; Rechtsträger- kennung (LEI): 529900BFFHCT8RMOKS92. Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt billigt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxx- xxxx, Telefon: +00 (0) 000-0000-0, Fax: +00 (0) 000-0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Billigung des Prospekts 7. Juni 2021
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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Frankfurter Wertpapierbörse Börse Stuttgart Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2019 jeweils für das am 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. September 2020 geendeten Zeitraum entnommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD, ausgenommenJahr endendJahr endend9-Monatszeit- 9-Monatszeit- Beträge betreffend Aktien) am 00.xx 00.xxxx endendraum endend Dezember Dezember am 00.xx 30. 2019 (geprüft) 2018 (geprüft) September September 2020 2019 (ungeprüft) (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Netto Zinsüberschuss 4.362 3.767 3.341 3.297 Kommissionen und Gebühren 2.988 3.199 2.699 2.301 Vorsorge für Kreditausfälle 1.065 674 2.805 729 Gesamt netto Einkünfte 36.546 36.616 32.819 26.591 Ergebnis vor Steuern 10.583 12.481 6.938 8.262 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der7.897 9.860 4.553 6.173 Stammaktien Gewinn pro Stammktie (basic) 21,18 25,53 12,71 16,43 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken Markt- und Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Geschäftsaktivitäten und Branchenrisiken, operationelle Risiken und rechtliche, regulatorische und Reputationsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses verfallen die Faktor Zertifikate und der Wertpapierinhaber erleidet gegebenenfalls einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Faktor Zertifikate sind nur für sehr erfahrene Anleger mit einem sehr kurzen Anlagehorizont geeignet, die die mit Faktor Zertifikaten verbundenen Risiken bewusst eingehen. • Sofern ein Stop-Loss Ereignis eintritt, sehen die Xxxxxx Xxxxxxxxxxx eine untertägige Anpassung vor, die zu einer sofortigen Realisierung der erlittenen Verluste führt. • Der Basispreis wird regelmäßig angepasst, wobei sich die Anpassung negativ auf den Wert der Faktor Zertifikate auswirken kann. Anleger sollten beachten, dass sogar Seitwärtsbewegungen des Basiswerts (d.h. der Kurs des Basiswerts steigt und fällt abwechselnd) zu Kursverlusten führen können. Der Verlust ist umso größer, je höher der Hebel ist, je schwankungsintensiver die Seitwärtsbewegung vonstatten geht und je länger die Haltedauer im Hinblick auf die Faktor Zertifikate ist. • Der Wertpapierinhaber trägt das Risiko starker Preisschwankungen der Faktor Zertifikate, wobei insbesondere der Hebeleffekt als risikoerhöhendes Merkmal von Faktor Zertifikaten zu berücksichtigen ist. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. (in Millionen USD) Zum 31. Dezember2019 (geprüft) Zum 31. Dezember2018 (geprüft) Zum 30. September2020(ungeprüft) Summe der Aktiva 992.968 931.796 1.132.059 Unbesicherte Finanzverbindlichkeitenohne nachrangigeFinanzverbindlichkeiten 240.346 249.488 246.977 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 15.017 15.163 14.987 Forderungen an Kunden und sonstige 74.605 72.455 111.181 Verbindlichkeiten gegenüber Kundenund sonstigen 174.817 180.235 187.357 Gesamtverbindlichkeiten undEigenkapital der Anteilsinhaber 992.968 931.796 1.132.059 Harte Kernkapitalquote (CET1) 9,5 8,3 9,5 Gesamtkapitalquote 13,0 11,8 13,0 Verschuldungsquote (Tier 1) 4,0 4,0 4,0 • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Beitragsanpassung Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die Beiträge, soweit erforderlich, angepasst. Der in den AVB genannte tarifliche Vomhundertsatz beträgt 5,0. Die Tarife MP0U bis MP3U gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013): Teil I Musterbedingungen 2009 Teil II Tarifbedingungen 2013

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.