Emittenten Musterklauseln

Emittenten a. CONCEDUS stellt dem Anleger von Emittenten zur Verfügung gestellte Informationen über Finanzinstrumente vor.
Emittenten. Im Zusammenhang mit dem Handel, der Verwahrung und der Verwaltung von Depotobjekten kann die Bank zur Aus- übung von Rechten im eigenen Namen, aber auf Rech- nung des Kunden befugt sein. Verfügt der Kunde über Depotobjekte eines Emittenten, der zahlungsunfähig oder Gegenstand eines Vergleichs-, Sammelklage-, Konkurs-, Sanierungsverfahrens oder von Kapitalmassnahmen ist, kann die Bank die mit diesen Depotobjekten verbundenen Forderungsrechte sowie Nebenrechte an den Kunden zur direkten Ausübung abtreten. Der Kunde ist verpflichtet, beim ersten Ersuchen der Bank die Abtretung der Forderungsrechte sowie Nebenrechte auf seinen Namen oder auf den Namen einer dritten Per- son anzunehmen bzw. annehmen zu lassen. Nennt der Kunde der Bank innerhalb der ihm gesetzten Frist keinen Namen einer Drittperson, erfolgt die Abtretung auf seinen eigenen Namen, damit er selbst alle erforderlichen Mass- nahmen einleiten kann, um im Rahmen der obgenannten Verfahren seine Interessen wahren zu können. Zu weiteren Schritten ist die Bank nicht verpflichtet, auch dann nicht, wenn sie die hier erwähnten Rechte nicht abgetreten oder ihre Abtretung nicht vorgeschlagen hat. Es ist Aufgabe des Kunden, seine Rechte im Rahmen der obgenannten Verfahren selbst geltend zu machen und die hierfür nötigen Informationen selbst zusammenzutragen.
Emittenten. 1. Effecta stellt Interessenten von Emittenten zur Verfügung gestellte Informationen über Finanzinstrumente vor.
Emittenten. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bonität der Emittentin und der Credit Spread nur eines von mehreren wichtigen Kriterien für eine mögliche Anlage in Strukturierte Produkte darstellt und Keinersfalls als alleinige Entscheidungsgrundlage dienen darf. Die nachfolgenden Informationen stellen Keiner Anlageberatung dar und sind weder als Angebot noch als Empfehlung zum Kauf bzw. zum Verkauf eines Wertpapiers einer bestimmten Emittentin zu verstehen. Die nachfolgenden Informationen ersetzen auch kein Beratungsgespräch. Darüber hinaus ist es wichtig, nicht nur in ein Produkt zu investieren, sondern zu diversifizieren, also weitläufig zu streuen. So lässt sich vermeiden, dass einem einzelnen Anlageprodukt innerhalb eines Portfolios ein zu hohes Gewicht zukommt und Verluste in einem einzelnen Anlageprodukt zu starke Auswirkungen auf den Gesamtwert des Anlageportfolios hat.
Emittenten. 1. CONCEDUS stellt AnlegerInnen von Emittenten zur Verfügung gestellte Informationen über Finanzinstrumente vor.
Emittenten. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bonität der Emittentin und der Credit Spread nur eines von mehreren wichtigen Kriterien für eine mögliche Anlage in Strukturierte Produkte darstellt und keinesfalls als alleinige Entscheidungsgrundlage dienen darf. Die nachfolgenden Informationen stellen keine Anlageberatung dar und sind weder als Angebot noch als Empfehlung zum Kauf bzw. zum Verkauf eines Wertpapiers einer bestimmten Emittentin zu verstehen. Die nachfolgenden Informationen ersetzen auch kein Beratungsgespräch. Darüber hinaus ist es wichtig, nicht nur in ein Produkt zu investieren, sondern zu diversifizieren, also weitläufig zu streuen. So lässt sich vermeiden, dass einem einzelnen Anlageprodukt innerhalb Stand der Daten: 14. November 2019 Gesell. mit Rating Moody's S&P Fitch eines Portfolios ein zu hohes Gewicht zukommt und Verluste in einem einzelnen Anlageprodukt zu starke Auswirkungen auf den Gesamtwert des Anlageportfolios hat.
Emittenten. Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Raisin Service Vermittlungsleistungen anbietet, sind: ● VanEck ETP AG
Emittenten. 1.Effecta stellt Interessenten von Emittenten zur Ver-fügung gestellte Informationen über Finanzinstrumente vor. 2.Durch Effecta wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Erwerb von Finanzinstrumenten für den einzelnen Interessenten wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einschätzung trifft jeder Interessent unabhängig und eigenverantwortlich. Der Interessent wird ausdrücklich auf die in den jeweiligen Angebotsunterlagen und Prospekten enthaltenen Risiko- hinweise hingewiesen. Der Interessent sollte nur dann Finanzinstrumente erwerben, wenn er die Risikohinweise vollständig gelesen und verstanden hat. 3.Effecta weist darauf hin, dass durch Effecta keine Bonitätsprüfung der Emittenten erfolgt und hinsichtlich der von den Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen über Finanzinstrumente nur eine Prüfung auf Plausibilität und Schlüssigkeit des Gesamtbildes stattfindet. 4.Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugänglich gemachten Informationen über die Finanzinstrumente – auch während deren Laufzeit – sind alleine die Emittenten verantwortlich. Dies gilt ungeachtet der von Effecta erfolgten Plausibilität- und Schlüssigkeitsprüfung gemäß dem vorstehenden Absatz 3. 1.Alle für die Vertragsbeziehungen wesentlichen Tatsachen und deren Änderungen hat der Interessent Effecta unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Tatsachen sind insbesondere die Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). 2.Der Interessent ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, um eine schnelle Bearbeitung eines Zeichnungsantrages zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die vollständige und rechtzeitige Übermittlung von Anträgen, Beitrittserklärungen sowie der sonstigen Erklärungen, die für den Erwerb der vermittelten Finanzinstrumente erforderlich sind.
Emittenten. B.13 Beschreibung aller Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit des Emittenten, die für die Bewertung seiner Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. Siehe Element B.4b EU Verfahren: Genehmigung der Kapitalmaßnahmen und Zusagen des NORD/LB Konzerns Die EU Kommission hat im Rahmen einer beihilferechtlichen Prüfung am 25. Juli 2012 alle Kapitalmaßnahmen im Rahmen des von der NORD/LB implementierten Kapitalstärkungsprogramms final genehmigt. Aufgrund der Eigentümerstruktur der NORD/LB werden alle Kapitalmaßnahmen als staatliche Beihilfe qualifiziert, so dass die Kapitalmaßnahmen durch die EU-Kommission in einem von der Bundesrepublik Deutschland beantragten Verfahren genehmigt werden mussten. Die von der EU- Kommission genehmigten Kapitalstärkungsmaßnahmen umfassen (i) den Einbehalt von Gewinnen, (ii) den Verkauf von Beteiligungen, (iii) Kapitalinvestitionen bestimmter Eigentümer der NORD/LB in Form von Bareinlagen, (iv) die Umwandlung stiller Beteiligungen an der NORD/LB und ihrer Tochtergesellschaft, der Bremer Landesbank, sowie anderer nachrangiger Wertpapiere, die von bestimmten Eigentümern der NORD/LB und ihren Tochtergesellschaften gehalten werden, in Eigenkapital und (v) ein Garantieprogramm von zwei Eigentümern für einen bestimmten Teil eines festgelegten Kreditportfolios, das bis Ende 2014 durch die NORD/LB in Anspruch genommen werden konnte. Alle diese Kapitalstärkungsmaßnahmen wurden bis August 2012 umgesetzt. Das Garantieprogramm wurde allerdings zwischenzeitlich beendet, ohne dass die NORD/LB es tatsächlich in Anspruch genommen hat. Die Genehmigung der EU-Kommission basierte auf einem Katalog von Verpflichtungen, der zwischen der NORD/LB und der EU-Kommission für einen Zeitraum bis Ende 2016 in einem sogenannten Restrukturierungsplan vereinbart wurde. Dieser Restrukturierungsplan stützt sich hauptsächlich auf eine moderate Anpassung des Umfangs des NORD/LB Konzerns, gemessen an der Bilanzsumme und den risikogewichteten Aktiva, eine stärkere Konzentration auf die Kernkundschaft und Kernregionen der NORD/LB, ein Kostenoptimierungsprogramm und, was die NORD/LB und Bremer Landesbank anbelangt, den Einbehalt von Dividenden mindestens für die Geschäftsjahre 2012 und 2013. Im August 2013 erhielt die NORD/LB außerdem die Genehmigung der EU-Kommission die Bedingungen bei einigen ihrer stillen Beteiligungen zu ändern. Entsprechend den Markterwartungen ermöglichen es diese Bedingungen der NORD/LB, Zinsen auf diese stillen Beteiligungen...
Emittenten. Im Zusammenhang mit dem Handel, der Verwahrung und der Verwaltung von Depotobjekten kann die Bank zur Ausübung von Rechten im eigenen Namen, aber auf Rech- nung des Kunden, befugt sein. Hat der Kunde Depotob- jekte einer Gesellschaft erworben, die zahlungsunfähig oder Gegenstand eines Vergleichs-, eines Konkurs-, eines Sanierungsverfahrens oder einer «Class-/Corporate-/ Derivative-Action» (Sammelklage/Klage eines Aktionärs/ Nebenklage) ist, kann die Bank nach ihrem Ermessen die mit diesen Depotobjekten verbundenen Rechte (Forde- rungsrechte sowie sämtliche damit zusammenhängende Nebenrechte) an den Kunden zur direkten Ausübung abtreten. (Bei einer «Class-/Corporate-/Derivative-Action» handelt es sich um Klagen einer Gruppe von Aktionären oder Anleihensgläubigern gegen die Gesellschaft oder im Namen der Gesellschaft gegen Dritte, im Allgemeinen wegen einer finanziellen Benachteiligung.) Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, beim ersten Ersuchen der Bank diese Forderung und allfällige Nebenrechte auf seinen Namen oder auf den Namen einer dritten Person zurückzunehmen. Nennt der Kunde der Bank innerhalb der ihm gesetzten Frist keinen Namen einer Drittperson, erfolgt die Übertragung auf seinen eigenen Namen, damit er selbst alle erforderlichen Maßnahmen einleiten kann, um im Rahmen des Ver- gleichs-, Konkurs-, Sanierungsverfahrens oder einer «Class-/Corporate-/Derivative-Action» seine Interessen wahren zu können. Im Übrigen übernimmt die Bank keine weiteren Schritte gegenüber der betreffenden Gesellschaft oder der Grup- pe von Aktionären, auch im Fall, dass sie die hier erwähn- ten Rechte nicht abgetreten oder ihre Abtretung nicht vorgeschlagen hat. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen der Gerichtsverfahren, der Zwangsvollstre- ckung oder Liquidierung (z.B. Konkurs, Vergleich usw.) selbst geltend zu machen und die hierfür nötigen Informa- tionen selbst zusammenzutragen.