Depot Musterklauseln

Depot. Der Vermieter kann ein Depot verlangen. Dieses ist im Vertrag aufgeführt. Das Depot dient zur Deckung unter anderem von Neben-­‐ und (Nach-­‐)Reinigungskosten sowie Schäden/Schadenersatzforderungen usw. Über das Depot wird bei Beendigung des Mietvertrages abgerechnet. Ist in diesem Zeitpunkt der durch das Depot zu deckenden Betrag noch nicht bestimmbar oder weigert sich der Mieter, diesen zu bezahlen, darf der Vermieter resp. der Schlüsselhalter namens des Vermieters das Depot oder einen Teil davon zurückbehalten. In diesem Falle wird der Vermieter, sobald die Höhe des Betrages definitiv bestimmt ist, dem Mieter eine Abrechnung erstellen und einen allfälligen Saldo zu Gunsten des Mieters diesem ausbezahlen/überweisen, wobei die Kosten der Überweisung zu Lasten des Mieters gehen. Ein Saldo zu Gunsten des Vermieters ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu bezahlen (die gesamten Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters). Die Forderung des Vermieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Strassen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich. Bei Anreise aus dem Ausland orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz. Der Vermieter resp. Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen. Personen, welche im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt sind, dürfen weggewiesen werden. Der Mietzins bleibt im vollen Umfang geschuldet.
Depot. 13 Mit dem Bezug der vereinbarten Räumlichkeiten ist ein unverzinsliches Depot gemäss Pen- sionsvereinbarung zu leisten. Bei vorbestandenem Mietvertrag mit der SAH wird das Mietzins- depot aufgelöst und das Depot gemäss Pensionsvereinbarung ist zu leisten. Das Depot wird mit der ersten Monatsrechnung zur Zahlung fällig. Das Depot wird bei Auflösung des Vertrags- verhältnisses zurückerstattet, soweit es nicht zur Verrechnung mit Guthaben der SAH verwen- det worden ist.
Depot. Konto bei der OeKB CSD, auf dem Wertpapiere verbucht sind. Depotgesetz (DepotG) Bundesgesetz vom 22. Oktober 1969 über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (BGBl 424/1969 idgF). Depot mit Blockierung Depot, das neben den AGB besonderen einzelvertraglich gestalteten Verfügungsbeschränkungen unterliegt. Depotinhaber Juristische Person mit Rechtspersönlichkeit, welche die Voraussetzungen von Pkt. 3.1 der AGB erfüllt und Inhaberin eines Depots bei der OeKB CSD ist. Digitale Sammelurkunde (digitale SU) Bei der OeKB CSD als Issuer CSD angelegter elektronischer Datensatz gemäß § 1 Abs 4 iVm § 24 lit e) DepotG, der nach den Ausgabebedingungen vorübergehend oder dauerhaft auf Inhaber lautende Schuld-verschreibungen oder Investmentzertifikate vertritt. Disclosure Agent Die vom Emittenten oder einem dazu bevollmächtigten Vertreter des Emittenten auszuübende Funktion gemäß Pkt. 2.3.6 der AGB. Distribution Account Konto zur Vorbereitung der Verbuchung von Wertpapieren (kein Depot iSd DepotG). Distribution Account Quantity Das auf dem Distribution Account in einer Wertpapierkategorie verbuchte Volumen. Einbuchung Vorgang, bei dem ein Wertpapier buchmäßig durch Gutschrift auf einem Depot bei der OeKB CSD oder einer Lagerstelle in Verwahrung genommen wird.
Depot. Depotnummer: DEPOTVERTRAG
Depot. Bei Unterzeichnung dieses Vertrages bezahlen die Eltern ein Depot in der Höhe von CHF 1‘000.- pro Kind. Bei ordnungsgemässer Kündigung des Krippenplatzes wird das Depot beim Austritt zurückerstattet. Das Depotgeld wird nicht verzinst.
Depot. Gemäss Preisliste verlangt die Stiftung Scheidegg Alterszentrum ein Depot zur Deckung offener Rechnungen bei Vertragsende; dieses wird nicht verzinst und ist vor dem Bezug der Wohnung zu bezahlen.
Depot a. Unser Depot steht ausschließlich unseren Gästen, die einen Verleihgegenstand bei Skiverleih Lederer gemietet haben, ohne jeglichen Aufpreis zur Verfügung.
Depot. Ein Depot von Fr. 200.- ist bei der Schlüsselübergabe als Sicherheit in bar zu entrichten. Wenn bei Raumkontrolle und Schlüsselrücknahme weder Schäden noch ausserordentliche Flecken auf den Böden festgestellt werden, wird das Depot zurückerstattet. Behörden, Schulen und Dorfvereine bezahlen im Schlosskeller keine Miete, leisten jedoch einen Beitrag an die Reinigungskosten und leisten auch die Depotgebühren. Ein Rücktritt vom Vertrag hat eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 zur Folge.
Depot. Bei Selbstzahlern in bei Eintritt ein Depot von 9‘000,- CHF zu leisten.
Depot. 36.1 CCV kann vom Kunden ein Depot verlangen. Das Depotniveau wird von CCV unter Berücksichtigung des (erwarteten) Transaktionsvolumens des Kunden, der vereinbarten Zahlungsmethode und gegebenenfalls der Möglichkeit eines Refundangebots durch den Kunden an den Accountinhaber festgelegt. CCV hat das Recht, das Depotniveau im eigenen Ermessen anzupassen.‌