Common use of Empfehlung Clause in Contracts

Empfehlung. 6.1 Der Zahlungsverkehr sollte nur über Bank-, Postbank- oder sonstige Konten der Versicherten abgewickelt werden. Die Benutzung anderer, insbesondere auf Privatnamen lautender Konten ist nicht zu empfehlen. 6.2 Verfügungen über die Konten der Versicherten sollten die Unterschriften zweier Unterschriftsberechtigter tragen. 6.3 Mindestens einmal im Jahr sollten satzungsgemäße Konten-, Buch- und Kassenprüfungen stattgefunden haben. Die Vorlage des Berichtes des Kassenprüfers erleichtert die Prüfung bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

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Samples: Sportversicherung

Empfehlung. 6.1 Der Zahlungsverkehr sollte nur über Bank-, Postbank- oder sonstige Konten der Versicherten einer versicherten Organisation abgewickelt werden. Die Benutzung anderer, insbesondere auf Privatnamen lautender lautender, Konten ist nicht zu empfehlen. 6.2 Verfügungen über die Konten der Versicherten sollten die Unterschriften zweier Unterschriftsberechtigter Unterschriftberechtigter tragen. 6.3 Mindestens einmal im Jahr sollten satzungsgemäße Konten-, Buch- und Kassenprüfungen stattgefunden habenstattfinden. Die Vorlage des Berichtes des Kassenprüfers erleichtert die Prüfung bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

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Samples: Sportversicherung

Empfehlung. 6.1 Der Zahlungsverkehr sollte nur über Bank-, Postbank- oder sonstige Konten der Versicherten abgewickelt werden. Die Benutzung anderer, insbesondere auf Privatnamen lautender Konten ist nicht zu empfehlen. 6.2 Verfügungen über die Konten der Versicherten sollten die Unterschriften zweier Unterschriftsberechtigter tragen. 6.3 Mindestens einmal im Jahr sollten satzungsgemäße Konten-, Buch- und Kassenprüfungen stattgefunden habenstattfinden. Die Vorlage des Berichtes des Kassenprüfers erleichtert die Prüfung bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

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Empfehlung. 6.1 Der Zahlungsverkehr sollte nur über Bank-, Postbank- oder sonstige son- stige Konten der Versicherten einer versicherten Organisation abgewickelt werdenwer- den. Die Benutzung anderer, insbesondere auf Privatnamen lautender Konten ist nicht zu empfehlen. 6.2 Verfügungen über die Konten der Versicherten sollten die Unterschriften zweier Unterschriftsberechtigter Unterschriftberechtigter tragen. 6.3 Mindestens einmal im Jahr sollten satzungsgemäße Konten-, Buch- und Kassenprüfungen stattgefunden habenstattfinden. Die Vorlage des Berichtes des Kassenprüfers erleichtert die Prüfung bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

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Empfehlung. 6.1 Der Zahlungsverkehr sollte nur über Bank-, Postbank- oder sonstige son- stige Konten der Versicherten abgewickelt werden. Die Benutzung Benut- zung anderer, insbesondere auf Privatnamen lautender Konten ist nicht zu empfehlen. 6.2 Verfügungen über die Konten der Versicherten sollten die Unterschriften zweier Unterschriftsberechtigter tragen. 6.3 Mindestens einmal im Jahr sollten satzungsgemäße Konten-, Buch- und Kassenprüfungen stattgefunden habenstattfinden. Die Vorlage des Berichtes des Kassenprüfers erleichtert die Prüfung bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

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Empfehlung. 6.1 Der Zahlungsverkehr sollte nur über Bank-, Postbank- oder sonstige son- stige Konten der Versicherten abgewickelt werden. Die Benutzung anderer, insbesondere auf Privatnamen lautender Konten ist nicht zu empfehlen. 6.2 Verfügungen über die Konten der Versicherten sollten die Unterschriften zweier Unterschriftsberechtigter tragen. 6.3 Mindestens einmal im Jahr sollten satzungsgemäße Konten-, Buch- und Kassenprüfungen stattgefunden habenstattfinden. Die Vorlage des Berichtes des Kassenprüfers erleichtert die Prüfung bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

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Samples: Sportversicherungsvertrag