Entgeltfortzahlung. Die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin hat bei unverschuldetem Arbeitsver- säumnis infolge eines in ihrer Person liegenden Grundes sowie bei durch Unfall ver- ursachter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes in Höhe von 100% bis zum Ende der sechsten Woche.
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Entgeltfortzahlung. Die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin hat bei unverschuldetem Arbeitsver- säumnis infolge eines in ihrer Person liegenden Grundes sowie bei durch Unfall ver- ursachter verur- sachter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes in Höhe von 100% bis zum Ende der sechsten Woche.
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Entgeltfortzahlung. Die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin hat bei unverschuldetem Arbeitsver- säumnis Arbeitsversäumnis infolge eines in ihrer Person liegenden Grundes sowie bei durch Unfall ver- ursachter verursachter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes in Höhe von 100% bis zum Ende der sechsten Woche.
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