Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung. Wenn Unterversicherung vorliegt, wird nur der Teil des nach Nr. 1 bis 6 ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält, wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert. Dies gilt nicht für Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung. Wenn Unterversicherung vorliegt, wird nur der Teil des nach Nr. 1 bis Nr. 4 ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält, wie die Versicherungssumme der Photovoltaikanlage zu dem Versicherungswert. Dies gilt nicht für Versiche- rungssummen auf Erstes Risiko.
Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung. Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die versicherte An- lage in der konkreten Ausführung und Leistung höherwertig, liegt eine Unterversicherung vor. Es wird dann nur der Teil des nach vorgenannten Zif- fern 5.2 bis 5.5 ermittelten Betrags ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält, wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert.
Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung. 8.5.1 Gültig für Verträge, bei denen das Hauptbedingungswerk auf dem Wert 1914 (Versicherungssummen-Modell) beruht:
8.5.2 Gültig für Verträge, bei denen das Hauptbedingungswerk auf der Wohn-/Nutzfläche (Wohnflächen-Modell) beruht:
Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung. Wenn Unterversicherung vorliegt, wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zu dem ganzen Schaden verhält, wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert. Dies gilt nicht für Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung. Wenn Unterversicherung vorliegt, wird nur der Teil des nach Ziffern 5.1 bis 5.4 ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält, wie die Versicherungs- summe zu dem Versicherungswert. Dies gilt nicht für Versi- cherungssummen auf Erstes Risiko.
Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung a) Gültig für Verträge, bei denen das Hauptbedingungswerk auf dem Wert 1914 (Versicherungssummen-Modell) beruht: Wenn Unterversicherung vorliegt, wird nur der Teil des nach Nr. 1 bis 4 ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält, wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert. Dies gilt nicht für Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
b) Gültig für Verträge, bei denen das Hauptbedingungswerk auf der Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten (Stückzahlen -Modell) beruht: Sollte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die konkrete Bauausgestal- tung des Gebäudes höherwertiger als zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses sein, werden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten bzw. die notwendigen Reparaturkosten der haustechnischen Gebäude- und Grundstücksbestandteile nur auf der Grundlage des im Versiche- rungsvertrag in seiner konkreten Bauausgestaltung (Anzahl der Wohn- /Gewerbeeinheiten, Gebäudetyp, Bauausführung und -ausstattung oder sonstiger vereinbarter Merkmale, die für die Beitragsberechnung erheblich sind) beschriebenen Gebäudes ersetzt.
Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung. Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die versi- cherte Anlage in der konkreten Ausführung und Leis- tung höherwertig, liegt eine Unterversicherung vor. Es wird dann nur der Teil des nach A2-7.1 bis A2-7.5 ermittelten Betrags ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält, wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unter- versicherung unter der Voraussetzung, dass die tat- sächlichen Investitionskosten (Versicherungssumme) zur Versicherung angezeigt wurden.
Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung. 12.7.1 Regelung für Neubauten:
Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung. Der Versicherer nimmt im Schadenfall einen Abzug wegen Unterversiche- rung vor, sofern die Photovoltaikanlage eine höhere Leistung erzielen kann als im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung berechnet sich in diesen Fällen wie folgt: Entschädigung = Gesamtschadenbetrag x Leistung der Photovoltaikanlage gemäß Versicherungsvertrag Leistung der Photovoltaikanalge tatsächlich