Entstörfrist Musterklauseln

Entstörfrist. Bei Störungsmeldungen, die werktags (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 20.00 Uhr eingehen, beseitigt die Telekom die Störung innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Stö- rungsmeldung des Kunden, es sei denn, die Leistungserbrin- gung ist aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Ser- vicebereitschaftszeit (montags bis samstags in der Zeit von 20.00 bis 8.00 Uhr, sonntags oder feiertags) eingehen, be- ginnt die 72-stündige Entstörfrist mit Beginn der darauffolgen- den Servicebereitschaft. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen Sonntag oder auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist pro Sonn- oder Feiertag um 24 Stun- den ausgesetzt. Die Entstörungsfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der 72 Stunden die Funktionalität der Inhouse-Einrichtung wieder- hergestellt ist oder dem Kunden ein adäquater Ersatz zur Verfügung gestellt wurde und der Kunde im Rahmen einer Rückmeldung darüber informiert wurde.
Entstörfrist. Die Entstörfrist ist die Zeit zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungsannahme von Vodafone und der Störungsbehebung.
Entstörfrist. Die Entstörfrist ist die Zeit zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungsannahme von Vodafone und der Störungsbehebung. Störungen in Form eines vollständigen Leistungsausfalls werden von Vodafone in der Regel innerhalb der Entstörfrist von 12h behoben. Die Störungsbeseitigung erfolgt innerhalb der Servicezeiten werktags, d.h. Montag bis Samstag in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr. Kann die Störungsbearbeitung nicht bis zum Ende der Servicezeit abgeschlossen werden, setzt sich die Entstörfrist am folgenden Werktag um 06:00 Uhr fort. Für Störungen bei denen es nicht zu einem vollständigen Leistungsausfalls gekommen ist, bei denen jedoch der Dienst eingeschränkt ist, kann sich die Entstörfrist verlängern. Wenn erforderlich, vereinbart Vodafone mit dem Kunden einen Termin für den Besuch eines Service-Technikers (vormittags oder nachmittags) mit einer Genauigkeit von zwei Stunden. In diesen Zeitfenstern ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich, sofern dies dem Kunden durch die Vodafone mitgeteilt wird. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörfrist als eingehalten. Störungen in Form eines vollständigen Leistungsausfalls werden von Vodafone in der Regel innerhalb der Entstörfrist von 8h behoben. Die Störungsbeseitigung erfolgt 24h am Tag / 365 Tage im Jahr. Für Störungen bei denen es nicht zu einem vollständigen Leistungsausfalls gekommen ist, bei denen jedoch der Dienst eingeschränkt ist, kann sich die Entstörfrist verlängern. Wenn erforderlich, vereinbart Vodafone mit dem Kunden einen Termin für den Besuch eines Service-Technikers (vormittags oder nachmittags) mit einer Genauigkeit von zwei Stunden. In diesen Zeitfenstern ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich, sofern dies dem Kunden durch die Vodafone mitgeteilt wird. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine Termin- vereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörfrist als eingehalten. Telefonische Meldungen setzen voraus, dass der Kunde eine Telefonnummer angibt, unter der er zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar ist. Optional erhält der Kunde bei Einsatz von Web Ticket seine Meldungen auch über Web-Ticket.
Entstörfrist. Unter der Entstörfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungsannahmestelle der DCC (Hotline oder E-Mail) durch den Kunden und der konkreten Störungsbehebung durch die DCC zu verstehen. Die DCC behebt Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unentgeltlich innerhalb von 24 Stunden, wenn der Kunde die Störung während der Servicezeiten an die Störungshotline gemeldet hat und die Beseitigung innerhalb des Netzes des Anbieters möglich ist. Die Störungsbeseitigung erfolgt innerhalb der Servicezeiten. Kann die Störungsbeseitigung nicht bis zum Ende der Servicebereitschaft (Montag bis Xxxxxxx bis 20 Uhr und Samstag bis 18 Uhr) abgeschlossen werden, wird die Entstörfrist außerhalb der Servicebereitschaft ausgesetzt und mit Beginn der nächsten Servicebereitschaft am darauffolgenden Tag um 08.00 Uhr fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätes oder dessen Bereitstellung zur Abholung. Sollte die Störung nicht innerhalb von 24 Stunden beseitigt werden können, wird die DCC den Kunden spätestens innerhalb des Folgetages darüber informieren, welche Maßnahmen bislang zur Störungsbeseitigung eingeleitet worden sind und wann voraussichtlich mit einer Störungsbehebung zu rechnen ist.
Entstörfrist. AVAYA bietet telefonische Unterstützung und Beratung zur Störungseingrenzung und –beseitigung. Ziel ist, im Servicefall qualifizierte Hinweise zu geben, Probleme zu vermeiden oder bereits eingetretene Schwierigkeiten schnell zu beseitigen. Für die VDSL Anbindung ist eine Time to Repair (TTR) von 24 Stunden vereinbart. Diese findet Anwendung für Fehler, die signifikanten Einfluss auf die Systemfunktion haben, wie beispielsweise der Totalausfall der Anbindung. Dies ist die Zeit für alle Störungen einer An- bindung, innerhalb der eine gemeldete Störung derart behoben wird, dass die Leistung genutzt werden kann. Nicht eingerechnet werden Zeiten in denen der Kunde (oder Dritte, für die AVAYA nicht einzu- stehen hat) für Verzögerungen bei der Entstörung verantwortlich ist. Die Entstörfrist wird nur während der Bereitschaftszeit gemessen. In den Zeiten, in denen keine Servicebereitschaft vorliegt, wird die Berechnung der Entstörfrist ausgesetzt. Die TTR gilt nicht für eine nicht von AVAYA zu vertretende Beschädigung oder Zerstörung der physikali- schen Anbindung. AVAYA bleibt jedoch verpflichtet, die Beschädigung der physikalischen Anbindung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beheben.
Entstörfrist. Die Entstörung beginnt unmittelbar im Anschluss an die Reaktionszeit. Für das Produkt TüNetFaser Business Advanced beträgt die Entstörfrist 24 Stunden. Außerhalb der Servicebereitschaft wird die Entstörfrist ausgesetzt. Für das Produkt TüNetFaser Business Premium beträgt die Entstörfrist zwölf (12) Stunden. Kann eine Störung nicht eindeutig lokalisiert oder ursächlich bestimmt werden, erfolgt die Störungsbeseitigung schnellstmöglich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die Störung wird innerhalb der Entstörfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Verbindung (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Von der Entstörfrist ausgenommen sind Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) verursacht wurden. Hier erfolgt die Entstörung schnellstmöglich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Ist der/die vom Kunden genannte Ansprechpartner/in für Störungsfälle nicht erreichbar, kann eine Störungsbehebung seitens swt nicht gewährleistet werden. Bei einem nicht durch den Kunden gemeldeten Fehler (z.B. durch Monitoringsysteme der TüNet) wird im ersten Schritt der Kunde um eine Funktionsprüfung gebeten. Erst mit der vom Kunden bestätigten Störung beginnt die Entstörfrist. Nach Behebung der Störung informiert swt den Kunden über die Funktionsfähigkeit.
Entstörfrist. Die ip&more beseitigt die Störung innerhalb von acht Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden, es sei denn, die Leistungserbringung ist aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich. Die Entstörungsfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der acht Stunden die Funktionalität der Inhouse-Einrichtung wiederhergestellt ist oder dem Kunden ein adäquater Ersatz zur Verfügung gestellt wurde und der Kunde im Rahmen einer Rückmeldung darüber informiert wurde.
Entstörfrist. Die ip&more beseitigt die Störung innerhalb von vier Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden, es sei denn, die Leistungserbringung ist aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich. Die Entstörungsfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der vier Stunden die Funktionalität der Inhouse-Einrichtung wiederhergestellt ist oder dem Kunden ein adäquater Ersatz zur Verfügung gestellt wurde und der Kunde im Rahmen einer Rückmeldung darüber informiert wurde.
Entstörfrist. Die Entstörungsfrist beträgt für die Produkte: - TeleData-SPACE L - TeleData-SPACE XL, - TeleData-SPACE XXL, beträgt von Montag bis Xxxxxxx 36 Stunden, sonst 48 Stunden. Die Entstörfrist beträgt für die Produkte - TeleData-SPACE Professional - TeleData-SPACE Co-Locate - TeleData-SPACE Domain beträgt von Montag bis Xxxxxxx 24 Stunden, sonst 36 Stunden. Die Entstörfrist für das Produkt TeleData SPACE DSL entspricht dem entsprechenden Produkt TeleData DSL-Produkt (siehe Leistungsbeschreibung für DSL-Produkte). Kann eine Störung nicht eindeutig lokalisiert oder ursächlich bestimmt werden, erfolgt die Störungsbeseitigung schnellstmöglich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die Störung wird innerhalb der Regelentstörfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Verbindung (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Nach Behebung der Störung informiert XxxxXxxx den Kunden über die Funktionsfähigkeit.
Entstörfrist. Die Entstörfrist ist die Zeit zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungsannahme von Vodafone und der Störungsbehebung. Störungen in Form eines vollständigen Leistungsausfalls werden von Vodafone in der Regel innerhalb der Entstörfrist von 12h behoben. Die Störungsbeseitigung erfolgt innerhalb der Servicezeiten werktags, d.h. Montag bis Samstag in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr. Kann die Störungsbearbeitung nicht bis zum Ende der Servicezeit abgeschlossen werden, setzt sich die Entstörfrist am folgenden Werktag um 06:00 Uhr fort. Für Störungen bei denen der Dienst eingeschränkt ist, kann sich die Entstörfrist verlängern. Wenn erforderlich, vereinbart Vodafone mit dem Kunden einen Termin für den Besuch eines Service-Technikers (vormittags oder nachmittags) mit einer Genauigkeit von zwei Stunden. In diesen Zeitfenstern ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich, sofern dies dem Kunden durch die Vodafone mitgeteilt wird. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörfrist als eingehalten.