Entstörfrist Musterklauseln

Entstörfrist. Bei Störungsmeldungen, die werktags (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 20.00 Uhr eingehen, beseitigt die Telekom die Störung innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Stö- rungsmeldung des Kunden, es sei denn, die Leistungserbrin- gung ist aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Ser- vicebereitschaftszeit (montags bis samstags in der Zeit von 20.00 bis 8.00 Uhr, sonntags oder feiertags) eingehen, be- ginnt die 72-stündige Entstörfrist mit Beginn der darauffolgen- den Servicebereitschaft. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen Sonntag oder auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist pro Sonn- oder Feiertag um 24 Stun- den ausgesetzt. Die Entstörungsfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der 72 Stunden die Funktionalität der Inhouse-Einrichtung wieder- hergestellt ist oder dem Kunden ein adäquater Ersatz zur Verfügung gestellt wurde und der Kunde im Rahmen einer Rückmeldung darüber informiert wurde.
Entstörfrist. Die Entstörfrist ist die Zeit zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungsannahme von Vodafone und der Störungsbehebung.
Entstörfrist. Die Entstörfrist ist die Zeit zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungsannahme von Vodafone und der Störungsbehebung. Störungen in Form eines vollständigen Leistungsausfalls werden von Vodafone in der Regel innerhalb der Entstörfrist von 12h behoben. Die Störungsbeseitigung erfolgt innerhalb der Servicezeiten werktags, d.h. Montag bis Samstag in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr. Kann die Störungsbearbeitung nicht bis zum Ende der Servicezeit abgeschlossen werden, setzt sich die Entstörfrist am folgenden Werktag um 06:00 Uhr fort. Für Störungen, bei denen der Dienst eingeschränkt ist, kann sich die Entstörfrist verlängern. Wenn erforderlich, vereinbart Vodafone mit dem Kunden einen Termin für den Besuch eines Service-Technikers (vormittags oder nachmittags) mit einer Genauigkeit von zwei Stunden. In diesen Zeitfenstern ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich, sofern dies dem Kunden durch die Vodafone mitgeteilt wird. Ist aufgrund vom Kunden zu vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörfrist als eingehalten. Störungen in Form eines vollständigen Leistungsausfalls werden von Vodafone in der Regel innerhalb der Entstörfrist von 8h behoben. Die Störungsbeseitigung erfolgt 24h am Tag / 365 Tage im Jahr. Für Störungen, bei denen der Dienst eingeschränkt ist, kann sich die Entstörfrist verlängern. Wenn erforderlich, vereinbart Vodafone mit dem Kunden einen Termin für den Besuch eines Service-Technikers (vormittags oder nachmittags) mit einer Genauigkeit von zwei Nach Vereinbarung stellt Vodafone dem Kunden den Dienst Web Ticket zur Verfügung. Mit dem Dienst kann der Kunde web-basiert Störungsmeldungen erstellen, bearbeiten und schließen. Der Dienst wird pro Kunde eingerichtet und zeigt alle aktuellen und bis zu 3 Monaten geschlossene Tickets an. Des Weiteren wird dem Kunden ein Benutzerhandbuch bereitgestellt.
Entstörfrist. Unter der Entstörfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungsannahmestelle der DCC (Hotline oder E-Mail) durch den Kunden und der konkreten Störungsbehebung durch die DCC zu verstehen. Die DCC behebt Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unentgeltlich innerhalb von 24 Stunden, wenn der Kunde die Störung während der Servicezeiten an die Störungshotline gemeldet hat und die Beseitigung innerhalb des Netzes des Anbieters möglich ist. Die Störungsbeseitigung erfolgt innerhalb der Servicezeiten. Kann die Störungsbeseitigung nicht bis zum Ende der Servicebereitschaft (Montag bis Xxxxxxx bis 20 Uhr und Samstag bis 18 Uhr) abgeschlossen werden, wird die Entstörfrist außerhalb der Servicebereitschaft ausgesetzt und mit Beginn der nächsten Servicebereitschaft am darauffolgenden Tag um 08.00 Uhr fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätes oder dessen Bereitstellung zur Abholung. Sollte die Störung nicht innerhalb von 24 Stunden beseitigt werden können, wird die DCC den Kunden spätestens innerhalb des Folgetages darüber informieren, welche Maßnahmen bislang zur Störungsbeseitigung eingeleitet worden sind und wann voraussichtlich mit einer Störungsbehebung zu rechnen ist.
Entstörfrist. Die Entstörungsfrist beträgt für die Produkte: - TeleData-SPACE L - TeleData-SPACE XL, - TeleData-SPACE XXL, beträgt von Montag bis Xxxxxxx 36 Stunden, sonst 48 Stunden. Die Entstörfrist beträgt für die Produkte - TeleData-SPACE Professional - TeleData-SPACE Co-Locate - TeleData-SPACE Domain beträgt von Montag bis Xxxxxxx 24 Stunden, sonst 36 Stunden. Die Entstörfrist für das Produkt TeleData SPACE DSL entspricht dem entsprechenden Produkt TeleData DSL-Produkt (siehe Leistungsbeschreibung für DSL-Produkte). Kann eine Störung nicht eindeutig lokalisiert oder ursächlich bestimmt werden, erfolgt die Störungsbeseitigung schnellstmöglich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die Störung wird innerhalb der Regelentstörfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Verbindung (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Nach Behebung der Störung informiert XxxxXxxx den Kunden über die Funktionsfähigkeit.
Entstörfrist. Die Entstörung beginnt unmittelbar im Anschluss an die Reaktionszeit. Für das Produkt TüNetFaser Business Advanced beträgt die Entstörfrist 24 Stunden. Außerhalb der Servicebereitschaft wird die Entstörfrist ausgesetzt. Für das Produkt TüNetFaser Business Premium beträgt die Entstörfrist zwölf (12) Stunden. Kann eine Störung nicht eindeutig lokalisiert oder ursächlich bestimmt werden, erfolgt die Störungsbeseitigung schnellstmöglich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die Störung wird innerhalb der Entstörfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Verbindung (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Von der Entstörfrist ausgenommen sind Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) verursacht wurden. Hier erfolgt die Entstörung schnellstmöglich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Ist der/die vom Kunden genannte Ansprechpartner/in für Störungsfälle nicht erreichbar, kann eine Störungsbehebung seitens swt nicht gewährleistet werden. Bei einem nicht durch den Kunden gemeldeten Fehler (z.B. durch Monitoringsysteme der TüNet) wird im ersten Schritt der Kunde um eine Funktionsprüfung gebeten. Erst mit der vom Kunden bestätigten Störung beginnt die Entstörfrist. Nach Behebung der Störung informiert swt den Kunden über die Funktionsfähigkeit.
Entstörfrist. Die Entstörfrist beträgt 36 Stunden. Außerhalb der genannten Servicezeiten wird die Entstörfrist ausgesetzt und mit Beginn der nächsten Servicebereit- schaft fortgesetzt. Kann eine Störung nicht eindeutig lokalisiert oder ursäch- lich bestimmt werden, erfolgt die Störungsbeseitigung schnellstmöglich un- ter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Durch TeleData selbst können lediglich EDV-typische handwerkliche Arbei- ten ausgeführt werden. Sind zur Entstörung darüberhinausgehende Maß- nahmen erforderlich, werden diese mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde ist auf Verlangen von TeleData zur aktiven Mithilfe verpflichtet. Im Besonderen hat er dafür Sorge zu tragen, dass TeleData an alle notwendi- gen Standorte Zugang erhält. Eventuelle Hilfsmittel (Leiter, Arbeitsbühne) sind durch den Kunden beizustellen. Von der Entstörung ausgenommen sind vom Kunden zur Verfügung gestellte Teilsysteme. In Fällen von Einwirkung von höherer Gewalt kann eine Verfügbarkeit des Service nicht garantiert werden.
Entstörfrist. Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingehen, beseitigt ANBIETER die Störung innerhalb von 24 Stunden (Entstörfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des KUNDEN. ANBIETER nutzt hierbei Leistungen der Telekom Deutschland GmbH. Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 18:00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörfrist am folgenden Werktag um 08:00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörfrist ausgesetzt und am darauf folgenden Werktag fortgesetzt. Die Frist ist eingehalten, wenn innerhalb der Entstörfrist die vollständige Wiederherstellung des vereinbarten Leistungsumfangs erfolgt. ANBIETER informiert den KUNDEN im Anschluss über den Zeitpunkt der Beseitigung der Störung. Wird der Kunde beim erstmaligen Versuch nicht erreicht, werden regelmäßig weitere Versuche zur Rückmeldung durchgeführt. ANBIETER nutzt hierbei Leistungen der Telekom Deutschland GmbH.
Entstörfrist. Die Entstörungsfrist beträgt 12 Stunden. Kann eine Störung nicht eindeutig lokalisiert oder ursächlich bestimmt werden, erfolgt die Störungsbeseitigung schnellstmöglich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die Störung wird innerhalb der Regelentstörfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Verbindung (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Von der Entstörfrist ausgenommen sind Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) verursacht wurden. Ist der/die vom Kunden genannte Ansprechpartner/in für Störungsfälle nicht erreichbar, kann eine Störungsbehebung seitens TeleData nicht gewährleistet werden. Bei einem nicht durch den Kunden gemeldeten Fehler (z.B. durch Monitoringsysteme der TeleData) wird im ersten Schritt der Kunde um eine Funktionsprüfung gebeten. Erst mit der vom Kunden bestätigten Störung beginnt die Entstörfrist. Nach Behebung der Störung informiert XxxxXxxx den Kunden über die Funktionsfähigkeit.
Entstörfrist. Die Entstörfrist beträgt während der Servicebereitschaft maximal 24 Stun- den, außerhalb der Servicebereitschaft 48 Std. Kann eine Störung nicht eindeutig lokalisiert oder ursächlich bestimmt werden, erfolgt die Störungsbeseitigung schnellstmöglich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Liegt die Störung in einem Softwarefehller be- gründet, so erfolgt die Beseitigung spätestens mit der Einführung des nächsten Programmstands. Nach Behebung der Störung informiert TeleData den Kunden über die Funktionsfähigkeit.