Common use of Entwicklung, Planung, Freigabe Clause in Contracts

Entwicklung, Planung, Freigabe. Schließt der Auftrag an den LIEFERANTEN Entwicklungsaufgaben ein, werden die Anforderungen durch die Vertragspartner schriftlich festgelegt, z. B. in Form eines Lastenheftes. Der LIEFERANT verpflichtet sich, Projektmanagement bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben in Form von Qualitätsmanagement-Plänen zu betreiben und NAP auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Im Zuge der Vertragsprüfung wird der LIEFERANT alle technischen Unterlagen wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, Source-Codes, Protokolle, CAD-Daten, usw. nach Erhalt auf Realisierbarkeit prüfen; dabei erkannte Mängel und Risiken sowie Verbesserungsmöglichkeiten teilt der LIEFERANT NAP unverzüglich mit. In der Entwicklungsphase wendet der LIEFERANT geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung wie z. B. Herstell- /Machbarkeitsanalysen, Zuverlässigkeitsuntersuchungen, FMEAs, Code- Reviews, usw. an. Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus ähnlichen Vorhaben werden von ihm berücksichtigt. Merkmale mit besonderer Archivierung werden durch NAP und dem LIEFERANTEN festgelegt. Für Lieferungen von nicht freigegebenen Vertragsprodukten, z.B. Prototypen, stimmt der Lieferant mit NAP geeignete qualitätssichernde Maßnahmen (z.B. Prüfungen) ab und dokumentiert dies. Ziel ist es, die Vertragsprodukte unter seriennahen Bedingungen herzustellen. Für alle Merkmale führt der LIEFERANT eine Prozessplanung (Arbeitspläne, Prüfpläne, Betriebsmittel, Werkzeuge, Maschinen etc.) durch. Für funktions- und prozesskritische Merkmale prüft der LIEFERANT die Eignung der eingesetzten Entwicklungswerkzeuge und Fertigungseinrichtungen nach technischen und statistischen Kriterien und dokumentiert die Ergebnisse. Der LIEFERANT beschafft geeignete Mittel und Einrichtungen zur Qualitätsprüfung, die von ihm ordnungsgemäß überwacht und gewartet sowie auf dem jeweiligen technischen Stand gehalten werden. Die Fähigkeit von werkerabhängigen (Sicht-)Prüfungen muss regelmäßig (4x / Jahr, wenn nicht abweichend vereinbart) unter Verwendung der „Messsystemfähigkeitsanalyse Verfahren 7“ nachgewiesen werden. Die Produktqualität wird durch regelmäßige Audits überwacht.

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Entwicklung, Planung, Freigabe. Schließt Wenn der Auftrag an den LIEFERANTEN Auftragnehmer Entwicklungsaufgaben eineinschließt, werden die Anforderungen An- forderungen durch die Vertragspartner Parteien schriftlich festgelegt, z. z.B. in Form eines Lastenheftes. Der LIEFERANT Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Projektmanagement bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben in Form von Qualitätsmanagement-Plänen zu betreiben und NAP WAM auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Im Zuge der Vertragsprüfung Lastenheftprüfung und Angebotserstellung wird der LIEFERANT Auftragnehmer alle technischen Unterlagen wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, Source-Codes, Protokolle, Stücklisten und CAD-Daten, usw. Daten nach Erhalt auf Realisierbarkeit prüfen; dabei erkannte Mängel und Risiken sowie Verbesserungsmöglichkeiten teilt der LIEFERANT NAP Auftragnehmer WAM unverzüglich mit. In der Entwicklungsphase wendet der LIEFERANT Auftragnehmer geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung wie z. z.B. Herstell- /MachbarkeitsanalysenHerstellbarkeitsanalyse, Zuverlässigkeitsuntersuchungen, FMEAs, Code- Reviews, usw. Zuverlässigkeitsuntersuchungen und FMEA an. Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus ähnlichen Vorhaben werden von ihm berücksichtigt. Merkmale Bei WAM-Entwicklungen wird die FMEA für die Konstruktion von WAM durchgeführt. Es ist hierbei beabsichtigt, die Erfahrungen des Auftragnehmers in die Konstruktions-FMEA mit besonderer Archivierung werden durch NAP und dem LIEFERANTEN festgelegteinzubeziehen. Die FMEA für den Herstellungsprozess liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Sie kann im Einzelfall nach Abstimmung aber auch gemeinsam mit WAM-Mitarbeitern durchgeführt werden. Für Lieferungen von nicht freigegebenen Vertragsprodukten, z.B. Prototypen, Prototypen und Vorserienteile stimmt der Lieferant Auftragnehmer mit NAP geeignete qualitätssichernde Maßnahmen (z.B. Prüfungen) WAM die Herstellungs- und Prüfbedingungen ab und dokumentiert diesdiese. Ziel ist es, die Vertragsprodukte Prototypen und Vorserienteile unter seriennahen Bedingungen herzustellen. Grundsätzlich verlangt WAM für alle zugelieferten Teile eine Erstbemusterung nach der VDA-Schrift Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“, ggf. eine Erstbemusterung nach PPAP. Der Auftragnehmer legt vor Aufnahme der Serienfertigung unter Serienbedingungen hergestellte und deutlich gekennzeichnete Erstmuster des Produktes in vereinbartem Umfang termingerecht vor. Die Serienfertigung darf erst nach Freigabe durch WAM aufgenommen werden. Durch nicht termingerechte Erstbemusterung oder unzureichende Dokumentation (z.B. fehlende IMDS-Einträge) verursachte Aufwendungen werden von WAM mit einem Mindestbetrag in Höhe von 100 € an den Auftraggeber belastet. Etwaige weitere Ansprüche von WAM, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt. Die Produkte des Auftragnehmers sind grundsätzlich für den weltweiten Vertrieb vorgesehen. Sollten die zu liefernden Produkte für bestimmte Länder nicht geeignet sein (z.B. wegen Stoffverboten oder Kennzeichnungsvorschriften), weist der Auftragnehmer die Qualitätssicherung von WAM vor Aufnahme der Belieferung darauf hin. Für alle Merkmale führt der LIEFERANT Auftragnehmer eine Prozessplanung (Arbeitspläne, Prüfpläne, Betriebsmittel, Werkzeuge, Maschinen etc.) durch. Für die funktions- und prozesskritische prozesskritischen Merkmale prüft der LIEFERANT Auftragnehmer die Eignung der eingesetzten Entwicklungswerkzeuge und Fertigungseinrichtungen nach technischen und statistischen Kriterien und dokumentiert die Ergebnisse. Der LIEFERANT beschafft geeignete Mittel Hierbei sind vom Auftragnehmer folgende Fähigkeitskennwerte zu erreichen und Einrichtungen zur Qualitätsprüfung, die von ihm ordnungsgemäß überwacht und gewartet sowie auf dem jeweiligen technischen Stand gehalten werden. Die Fähigkeit von werkerabhängigen (Sicht-)Prüfungen muss regelmäßig (4x einzuhal- ten: Cm / Jahr, wenn nicht abweichend vereinbart) unter Verwendung der „Messsystemfähigkeitsanalyse Verfahren 7“ nachgewiesen werden. Cmk ≥ 1,67 Pp / Ppk ≥ 1,67 Cp / Cpk ≥ 1,33 Die Produktqualität wird durch regelmäßige Audits überwacht.

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Samples: www.westfalia-automotive.com

Entwicklung, Planung, Freigabe. Schließt Wenn der Auftrag an den LIEFERANTEN AN Entwicklungsaufgaben eineinschließt, werden die Anforderungen An­forderungen durch die Vertragspartner Parteien schriftlich festgelegt, z. B. in Form eines Lastenheftes. Der LIEFERANT AN verpflichtet sich, ein Projektmanagement bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben in Form von Qualitätsmanagement-Plänen zu betreiben und NAP WAM auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Im Zuge der Vertragsprüfung Lastenheftprüfung und Angebotserstellung wird der LIEFERANT AN alle technischen Unterlagen wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, Source-Codes, Protokolle, Stücklisten und CAD-Daten, usw. Daten nach Erhalt auf Realisierbarkeit prüfen; dabei erkannte Mängel und Risiken sowie Verbesserungsmöglichkeiten teilt der LIEFERANT NAP AN WAM unverzüglich mit. In der Entwicklungsphase wendet der LIEFERANT AN geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung wie z. z.B. Herstell- /MachbarkeitsanalysenHerstellbarkeitsanalyse, Zuverlässigkeitsuntersuchungen, FMEAs, Code- Reviews, usw. Zuverlässigkeitsuntersuchungen und FMEA an. Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien Fähigkeitsstudien, etc.) aus ähnlichen Vorhaben werden von ihm berücksichtigt. Merkmale Bei WAM-Entwicklungen wird die FMEA für die Konstruktion von WAM durchgeführt. Es ist hierbei beabsichtigt, die Erfahrungen des AN in die Konstruktions-FMEA mit besonderer Archivierung werden durch NAP und dem LIEFERANTEN festgelegteinzubeziehen. Die FMEA für den Herstellungsprozess liegt in der Verantwortung des AN. Sie kann im Einzelfall nach Abstimmung aber auch gemeinsam mit WAM-Mitarbeitern durchgeführt werden. Für Lieferungen von nicht freigegebenen Vertragsprodukten, z.B. Prototypen, Prototypen und Vorserienteile stimmt der Lieferant AN mit NAP geeignete qualitätssichernde Maßnahmen (z.B. Prüfungen) WAM die Herstellungs- und Prüfbedingungen ab und dokumentiert diesdiese. Ziel ist es, die Vertragsprodukte Prototypen und Vorserienteile unter seriennahen Bedingungen herzustellen. Der AN stellt WAM hierzu frühzeitig, aber spätestens nach der Beauftragung (Nominierung oder Bestellung), einen detaillierten Terminplan zur Verfügung der den gesamten Prozess bis hin zur Auslieferung der Teile an WAM abdeckt. Dieser Terminplan ist in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle 2 Wochen zu aktualisieren und er ist so lange zu pflegen bis die Teile vollumfänglich frei gegeben sind (Note 1/grün). Der Lieferant ist verantwortlich für die Freigabe aller Komponenten, Teilsysteme und Dienstleistungen seiner Lieferkette, um die Produkt- und Prozessanforderungen des Kunden zu erfüllen. Grundsätzlich verlangt WAM für alle zugelieferten Teile eine Erstbemusterung nach der VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ in seiner jeweils gültigen Fassung, ggf. eine Erstbemusterung nach PPAP. Der AN legt vor Aufnahme der Serienfertigung unter Serienbedingungen hergestellte und eindeutige gekennzeichnete Erstmuster des Produktes in vereinbartem Umfang termingerecht vor. Die Serienfertigung darf erst nach Erstmuster-Freigabe durch WAM aufgenommen werden. Bei bedingten Freigaben ist eine Nachbemusterung bis zur Erfüllung der Note 1 (grün) zwingend notwendig. Die zeitliche Abfolge und Wechselwirkungen im Gesamtprojekt sind in den VDA Bänden „Reifegradabsicherung für Neuteile“ in seiner jeweils gültigen Fassung (VDA RGA - AIAG PPAP) sowie „Robuster Produktionsprozess“ in seiner jeweils gültigen Fassung beschrieben. Beim Einreichen der Dokumente, sind alle Merkmale eindeutig zu bezeichnen und einzeln mit Nennwerten, Toleranzen und IST-Werten aufzuführen (gestempelte Zeichnung). Durch nicht termingerechte Erstbemusterung oder unzureichende Dokumentation (z.B. fehlende IMDS-Einträge) verursachte Aufwendungen werden von WAM mit einem Mindestbetrag in Höhe von 1000 EURO an den AN belastet. Etwaige weitere Ansprüche von WAM, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt. Die Produkte des AN sind grundsätzlich für den weltweiten Vertrieb vorgesehen. Sollten die zu liefernden Produkte für bestimmte Länder nicht geeignet sein (z.B. wegen Stoffverboten oder Kennzeichnungsvorschriften), weist der AN die Qualitätssicherung von WAM vor Aufnahme der Belieferung darauf hin. Für alle Merkmale führt der LIEFERANT AN eine Prozessplanung (Arbeitspläne, Prüfpläne, Betriebsmittel, Werkzeuge, Maschinen Maschinen, etc.) durch. Für die funktions- und prozesskritische prozesskritischen Merkmale prüft der LIEFERANT AN die Eignung der eingesetzten Entwicklungswerkzeuge und Fertigungseinrichtungen nach technischen und statistischen Kriterien und dokumentiert die Ergebnisse. Der LIEFERANT beschafft geeignete Mittel Hierbei sind vom AN folgende Fähigkeitskennwerte zu erreichen und Einrichtungen zur Qualitätsprüfung, die von ihm ordnungsgemäß überwacht und gewartet sowie auf dem jeweiligen technischen Stand gehalten werden. Die Fähigkeit von werkerabhängigen (Sicht-)Prüfungen muss regelmäßig (4x ein­zuhal­ten: Allgemein: Cm/Cmk ≥ 1,67 / Jahr, wenn nicht abweichend vereinbart) unter Verwendung der „Messsystemfähigkeitsanalyse Verfahren 7“ nachgewiesen werden. Pp/Ppk ≥ 1,67 / Cp/Cpk ≥ 1,33 Daimler: Cm/Cmk ≥ 2,0 / Cp/Cpk ≥1,67 Die Produktqualität wird durch regelmäßige Audits überwachtüberwacht und nachgewiesen.

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Samples: www.westfalia-automotive.com

Entwicklung, Planung, Freigabe. Schließt Wenn der Auftrag an den LIEFERANTEN LIEFERANT Entwicklungsaufgaben eineinschließt, werden die Anforderungen durch die Vertragspartner schriftlich festgelegt, z. B. in Form eines Lastenheftes. Der LIEFERANT verpflichtet sich, Projektmanagement bereits in der Planungsphase von Produkten, Abläufen und anderen bereichsübergreifenden Aufgaben in Form von Qualitätsmanagement-Plänen zu betreiben und NAP BESTELLER auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Im Zuge der Vertragsprüfung wird der LIEFERANT alle technischen Unterlagen wie Spezifikationen, Zeichnungen, Stücklisten, Source-Codes, Protokolle, CAD-Daten, usw. Verpackungsvorgaben nach Erhalt auf Realisierbarkeit prüfen; dabei erkannte Mängel und Risiken sowie Verbesserungsmöglichkeiten teilt der LIEFERANT NAP BESTELLER unverzüglich mit. LIEFERANT stellt weiterhin sicher, dass die Produkte die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Ausfuhr- und Einfuhrlandes und gegebenenfalls des von BESTELLER genannten Bestimmungslandes erfüllen. In der Entwicklungsphase wendet der LIEFERANT geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung wie z. B. Herstell- /MachbarkeitsanalysenHerstellbarkeitsanalyse, Zuverlässigkeitsuntersuchungen, FMEAsRisikoanalysen, Code- Reviews, usw. FMEA an. Erfahrungen (Prozessabläufe, Prozessdaten, Fähigkeitsstudien etc.) aus ähnlichen Vorhaben werden von ihm berücksichtigt. Merkmale mit besonderer Archivierung werden durch NAP BESTELLER und dem LIEFERANTEN LIEFERANT festgelegt. Für Lieferungen von nicht freigegebenen Vertragsprodukten, z.B. Prototypen, Prototypen und Vorserienteile stimmt der Lieferant LIEFERANT mit NAP geeignete qualitätssichernde Maßnahmen (z.B. Prüfungen) BESTELLER die Herstellungs- und Prüfbedingungen ab und dokumentiert diesdiese. Ziel ist es, die Vertragsprodukte Prototypen und Vorserienteile unter seriennahen Bedingungen herzustellen. Für alle Merkmale führt der LIEFERANT eine Prozessplanung (Arbeitspläne, Prüfpläne, Betriebsmittel, Werkzeuge, Maschinen etc.) durch. Für die funktions- und prozesskritische prozesskritischen Merkmale prüft der LIEFERANT die Eignung der eingesetzten Entwicklungswerkzeuge und Fertigungseinrichtungen nach technischen und statistischen Kriterien und dokumentiert die Ergebnisse. Der LIEFERANT beschafft geeignete Mittel und Einrichtungen zur Qualitätsprüfung, die von ihm ordnungsgemäß überwacht und gewartet sowie auf dem jeweiligen technischen Stand gehalten werden. Die Fähigkeit von werkerabhängigen (Sicht-)Prüfungen muss regelmäßig (4x / Jahr, wenn nicht abweichend vereinbart) unter Verwendung der „Messsystemfähigkeitsanalyse Verfahren 7“ nachgewiesen werden. Die Produktqualität wird darüber hinaus durch regelmäßige Audits überwacht. LIEFERANT legt BESTELLER vor Aufnahme der Serienfertigung unter Serienbedingungen hergestellte Erstmuster des Produktes in vereinbartem Umfang termingerecht vor. Die Serienfertigung darf erst nach Freigabe durch BESTELLER aufgenommen werden.

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Samples: www.geiger-pretzfeld.de