Erfrierungen. In Ergänzung zu Ziffer 1.3 AUB gelten auch Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen als Unfallereignis.
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Erfrierungen. In Ergänzung zu Ziffer 1.3 AUB gelten auch Gesundheitsschädigungen Gesundheitsschäden durch Erfrierungen als Unfallereignis.
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