Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragspartei-en Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland gelten-den Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten Strei- tigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragspartei-Vertragspartei- en Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland gelten-gelten- den Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis Vertrag ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten ist bei Verbrauchern der Hauptsitz Wohnsitz des Verkäufers, wenn Käufers. Sind beide Vertragspartei-en Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind rechtlichen Sondervermögens (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen) ist Erfüllungsort und damit ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Soweit der Auftraggeber Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istist gelten gegenüber Verbrauchern die allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Gegenüber gewerblichen Käufern gilt der Gerichtsstand nach IX. 1.
3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland gelten-den geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 19.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche sämt- liche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen zu- künftigen Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragspartei-en Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
29.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
39.3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland gelten-den geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten ist Xxxxxx in der Hauptsitz des VerkäufersPfalz, wenn beide Vertragspartei-en Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich aus- schließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland gelten-den geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen