Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselkla- gen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Berlin. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepu- blik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselkla- genWechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Berlinunser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepu- blik Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen beweglicher über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselkla- genWechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer als Unternehmer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm dem Käufer geschlossenen Kaufverträgen ist Berlinunser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer als Unternehmer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepu- blik Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen beweglicher über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselkla- genWechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Berlinunser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen Verträge im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen den Vertragsparteien uns und dem Käufer sowie ihr Abschluss regeln sich ausschließlich nach dem in Recht des Übereinkommens der Bundesrepu- blik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes Vereinten Nationen über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen beweglicher Sachen ist ausgeschlossenInternationalen Warenkauf (CISG). Fragen, die Gegenstände betreffen, die in diesem Übereinkommen nicht geregelt sind, sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselkla- genWechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Berlinunser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepu- blik Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung Anwendungen des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen beweglicher über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- einschl. Xxxxxx- und Wechselkla- genWechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer den Käufern ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Berlin.
2unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepu- blik Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen beweglicher über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
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